Direkt zum Text springen
Kommission zur Ermittlung des
Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
» Gesamtübersicht
» Startseite » Impressum
» Sie sind hier: Startseite | Berichte | 15. Bericht | 8. Kapitel - 1. Auftrag der KEF
Wählen Sie hier direkt den gewünschten Kapitel aus:

15. Bericht der Kommission zur Ermittlung
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten

| 15. Bericht - Band 1 (als PDF - 1.190KB) | 15. Bericht - Band 2 (al s PDF 1.093KB) |

Achtes Kapitel
Aktuelle Effekte eines Verzichts der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf Werbung und Sponsoring

Auf Bitten der Rundfunkkommission der Länder hat die Kommission die im 12. Bericht vorgelegte Darstellung der Auswirkungen eines Verzichts der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf Werbung und Sponsoring aktualisiert. Für die Gebührenperiode 2005-2008 ergäbe sich die Notwendigkeit eines Ausgleichs durch einen Gebührenzuschlag von 1,42 Euro, wovon 1,24 Euro auf Werbung und 0,18 Euro auf Sponsoring entfallen. Der Betrag von 1,42 Euro verteilt sich auf 0,95 Euro bei der ARD und 0,47 Euro beim ZDF. Die KEF hat den folgenden Bericht bereits am 30. August 2005 den Ländern und der Rundfunkkommission zugeleitet.

1. Auftrag der KEF

Tz. 312
Die Rundfunkkommission hat mit Schreiben des Herrn Staatssekretär Stadelmaier vom 14. Dezember 2004 die KEF gebeten, die Darstellung der Auswirkungen eines Verzichts der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf Werbung und Sponsoring zu aktualisieren, die von der Kommission in ihrem 12. Bericht vorgelegt worden war.

In einer Protokollerklärung aller Länder zu § 19 Rundfunkstaatsvertrag haben diese anlässlich der Beschlussfassung zum 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Aussicht genommen, "den Stellenwert von Werbung und Sponsoring zu prüfen und deren Bedeutung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu klären."

Tz. 313
In ihrem 12. Bericht vom Dezember 1999 hatte die KEF auf die Bitte der Ministerpräsidentenkonferenz "einen Sonderbericht zu erstatten, in dem die Auswirkungen einer Werbe- und Sponsoringfreiheit auf die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks untersucht werden, insbesondere unter Berücksichtigung der Bemessung der Höhe der Rundfunkgebühr" eine Darstellung solcher Auswirkungen vorgelegt (11. Kapitel des 12. Berichts). Die Kommission ist damals zu dem Ergebnis gekommen, dass zum Ausgleich eines Wegfalls von Werbung und Sponsoring der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eine Gebührenerhöhung von insgesamt 3,02 DM erforderlich wäre. Bei dieser würden 1,99 DM auf die ARD und 1,03 DM auf das ZDF entfallen. Ein Verzicht auf Sponsoring müsste mit einer Erhöhung der Gebühr um 0,18 DM kompensiert werden.


Letzte Aktualisierung 23.01.2006