15. Bericht der Kommission zur Ermittlung
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
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Achtes Kapitel
Aktuelle Effekte eines Verzichts der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf Werbung und Sponsoring
1. Auftrag der KEF
Tz. 312
Die Rundfunkkommission hat mit Schreiben des Herrn Staatssekretär Stadelmaier vom 14. Dezember
2004 die KEF gebeten, die Darstellung der Auswirkungen eines Verzichts der öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten auf Werbung und Sponsoring zu aktualisieren, die von der Kommission in
ihrem 12. Bericht vorgelegt worden war.
In einer Protokollerklärung aller Länder zu § 19 Rundfunkstaatsvertrag haben diese anlässlich der
Beschlussfassung zum 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Aussicht genommen, "den Stellenwert
von Werbung und Sponsoring zu prüfen und deren Bedeutung für den öffentlich-rechtlichen
Rundfunk zu klären."
Tz. 313
In ihrem 12. Bericht vom Dezember 1999 hatte die KEF auf die Bitte der Ministerpräsidentenkonferenz
"einen Sonderbericht zu erstatten, in dem die Auswirkungen einer Werbe- und Sponsoringfreiheit
auf die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks untersucht werden, insbesondere
unter Berücksichtigung der Bemessung der Höhe der Rundfunkgebühr" eine Darstellung solcher
Auswirkungen vorgelegt (11. Kapitel des 12. Berichts). Die Kommission ist damals zu dem Ergebnis
gekommen, dass zum Ausgleich eines Wegfalls von Werbung und Sponsoring der öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten eine Gebührenerhöhung von insgesamt 3,02 DM erforderlich wäre. Bei
dieser würden 1,99 DM auf die ARD und 1,03 DM auf das ZDF entfallen. Ein Verzicht auf Sponsoring
müsste mit einer Erhöhung der Gebühr um 0,18 DM kompensiert werden.
