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Kommission zur Ermittlung des
Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
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14. Bericht der Kommission zur Ermittlung
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten

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Zwölftes Kapitel
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6. Beteiligungen an Unternehmen

  • Die Zahl der Beteiligungen hat auch in den letzten Jahren - allerdings mit geringeren Zuwächsen - weiter zugenommen. Die Kommission betrachtet davon - fast ausschließlich - Beteiligungen, bei denen der Anteil einer Anstalt oder mehrerer Anstalten zusammen zum Jahresende 2001 mindestens 50 % betragen hat.
  • Im Durchschnitt haben sich die Verluste der betrachteten Gesellschaften verringert. Überwiegend systembedingt aufgrund der Änderung des Verrechnungsverfahrens mit den Werbetöchtern haben sich die Gewinne erhöht. Insgesamt übersteigen nunmehr die Gewinne die Verluste.
  • Zur Erhöhung der Transparenz und zur Verbesserung der Beurteilbarkeit der vielfältigen Beziehungen der Anstalten zu ihren Beteiligungsgesellschaften hält die Kommission Konzernbetrachtungen, z.B. auf der Grundlage handelsrechtlicher Konzernabschlüsse, für erforderlich. Eine entsprechende Regelung ist im 7. Rundfunkänderungsstaatsvertrag für ZDF und Deutschlandradio vorgesehen.
  • Zur Förderung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist eine aktive Steuerung aller Beteiligungsgesellschaften nötig.
  • Beteiligungsmanagement und -controlling sollten weiter intensiviert werden, die in den letzten Jahren eingeführten Verfahren sollten hinsichtlich ihrer Wirksamkeit überprüft und ggf. verbessert werden.
  • Die Kommission hält Maßnahmen zur Stärkung der Prüfungskompetenz der Landesrechnungshöfe dort für erforderlich, wo keine uneingeschränkten Prüfungsrechte für die Landesrechnungshöfe bei den Beteiligungsgesellschaften bestehen, da deren Prüfungsergebnisse grundsätzlich geeignet sind, Bemühungen der Anstalten und der Beteiligungsunternehmen zur Einhaltung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu unterstützen.

Tz. 673
Die Kommission hat sich in der Vergangenheit zunehmend mit den Beteiligungen der Rundfunkanstalten beschäftigt (vgl. zuletzt 13. Bericht, Tzn. 496 ff.) und setzt ihre mit dem 10. Bericht begonnene Analyse und Berichterstattung zu Beteiligungen fort.

Tz. 674
Die Analyse bezieht sich auf 2001 bzw. das Jahresende 2001, den Vergleich mit 1999 sowie die weitere Entwicklung der Beteiligungen. Sie umfasst - fast ausschließlich - Beteiligungen, bei denen der Anteil einer Anstalt oder mehrerer Anstalten zusammen zum Jahresende 2001 mindestens 50 % beträgt. Beteiligungen, bei denen der Anteilsbesitz mehrerer Anstalten zusammen mindestens 50 % beträgt, werden beim größten Anteilseigner erfasst.

Einzelne Gemeinschaftseinrichtungen (GSEA) werden als Tochtergesellschaften in der Rechtsform einer GmbH geführt. Die übrigen GSEA werden im Abschnitt Beteiligungen nicht untersucht. Von einzelnen Tochterunternehmen werden Leistungen als GSEA erbracht, die durch Umlagen oder Kostenerstattungen finanziert werden, so dass bei diesen Tochterunternehmen keine Verluste entstehen.

Tz. 675
Zur Analyse der Beteiligungen hat die Kommission gemeinsam mit den Anstalten einen Fragebogen entwickelt, den die Anstalten aktuell bearbeitet haben. Außerdem standen der Kommission ergänzende Informationen sowie - neben Prüfungsberichten der Anstalten - von ihr ausgewählte Wirtschaftsprüfungsberichte der Beteiligungsunternehmen zur Verfügung.

Tz. 676
Die Bedeutung der betrachteten Beteiligungen (ab 50 % Beteiligungsquote) bei den einzelnen Anstalten ist nach Art und Umfang sehr unterschiedlich:

Von 104 (Ende 1999: 89) direkten und indirekten Beteiligungen der ARD-Anstalten halten allein der NDR 41 (33), der MDR 17 und der WDR 12 und damit insgesamt mehr als zwei Drittel.

Das ZDF war Ende 2001 an 11 (Ende 1999: 13) Gesellschaften, das Deutschlandradio an zwei (1) Gesellschaften beteiligt.

Außerdem waren ARD-Anstalten und ZDF gemeinsam (zu mindestens 50 %) an acht weiteren Gesellschaften beteiligt (SportA Sportrechte und Marketing-Agentur GmbH, Bavaria Film- und Fernsehstudios GmbH u.a.).

Die gemeinsame Beteiligung von ARD und ZDF an der ARTE Deutschland TV GmbH hat die Kommission nicht in die folgende Betrachtung einbezogen.

Tz. 677
Insgesamt beträgt der anteilige Beteiligungswert bei den Anstalten bezogen auf die oben genannten Unternehmen nominell 138 Mio. EUR.

Tz. 678
Im Jahresdurchschnitt beschäftigten die Beteiligungsunternehmen insgesamt knapp 4.000 Mitarbeiter (Festangestellte).

Tz. 679
Die anteiligen Beteiligungsergebnisse (Ergebnisse vor Ergebnisausgleich mit den Anstalten, nach Ergebnisverrechnung mit Tochtergesellschaften der Beteiligungsunternehmen) der Beteiligungsunternehmen betrugen im Jahr 2001 saldiert + 64 Mio. EUR bei 19 Mio. EUR (Ende 1999: 94 Mio. EUR) Verlust und 83 Mio. EUR (1999: 67 Mio. EUR) Gewinn.

Tz. 680
Bei der Mitarbeiterzahl ist zu berücksichtigen, dass einige Beteiligungsunternehmen über den Leistungsaustausch mit den Rundfunkanstalten hinaus z.T. in erheblichem Maße für Dritte tätig sind. Nach den Angaben der Anstalten werden bei diesen Gesellschaften finanzbedarfswirksam keine Verluste übernommen, die auf die Geschäftsbeziehungen mit Dritten zurückzuführen wären.

Bei der ARD zeigt die Entwicklung der Mitarbeiterzahl der Werbetöchter in den letzten Jahren einen fast unveränderten Personalbestand (Ende 2001 368 Mitarbeiter zzgl. 30 Personalgestellung durch den MDR, Ende 1999 369 Mitarbeiter zzgl. 27 Personalgestellung). Von diesen Mitarbeitern sind 64 (1999: 67) mit Aufgaben außerhalb von Werbung und Sponsoring für die Anstalten tätig.

Bei den übrigen Beteiligungen der ARD zeigt die Untersuchung des Personalbestandes teilweise eine abweichende Entwicklung. Als Folge von Unternehmensneugründungen und Geschäftsausweitungen sind Personalerhöhungen vor allem zu verzeichnen:

  • beim WDR (+ 312, davon 252 bei der Bavaria Film GmbH),
  • beim NDR (+ 86)
  • und beim MDR (+ 86).
Außerdem wurden zusätzlich 260 (Ende 1999: 308) Mitarbeiter aufgrund von Personalgestellung durch den MDR bei den übrigen Tochterunternehmen beschäftigt.

Bei den Beteiligungen des ZDF führte im wesentlichen eine Neugründung (ZDF newmedia GmbH) zu einem Anstieg des Personalbestandes (+ 23).

Der Personalbestand der gemeinsamen Tochtergesellschaften von ARD und ZDF reduzierte sich von 1999 auf 2001 um 31.

Das Deutschlandradio hat den Personalbestand bei den übrigen Beteiligungen durch Einbeziehung einer zum Stichtag 100%igen Tochtergesellschaft (1999: 40 %) (MEDIA Gebäudemanagement GmbH) sowie Verstärkung der Geschäftsfelder um 25 Mitarbeiter erhöht.

Tz. 681
Die genannten anteiligen Ergebnisse der Beteiligungsunternehmen (2001: 19 Mio. EUR Verlust bei 62 Mio. EUR Gewinn, 1999: 94 Mio. EUR Verlust bei 67 Mio. EUR Gewinn) sind bei den Verlusten überwiegend auf Tochterunternehmen des ZDF und bei den Gewinnen auf die Werbetöchter zurückzuführen. Grund für die Ergebnisverbesserung bei den Werbetöchtern ist aber nicht eine Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse, sondern eine Änderung der steuerlichen Behandlung.

Tz. 682
Mit Wirkung vom 1.1.2001 hat sich die steuerliche Situation der Werbetöchter der ARD grundlegend verändert. Während bis dahin aufgrund einer Vereinbarung mit der Finanzverwaltung einer Minute Werbung im Fernsehen vier Minuten Werberahmenprogramm und im Hörfunk sieben Minuten Programm als Aufwand gegenübergestellt werden konnten, gelten aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung (vergleichbar der bisherigen Regelung für das ZDF) nunmehr 16 % der Werbeeinnahmen als Gewinn i.S. des Körperschaftsteuerrechts. Deshalb haben sich die ausgewiesenen Ergebnisse der Werbetöchter der ARD-Anstalten insgesamt 2001 gegenüber 1999 im Wesentlichen aufgrund der geänderten Verrechnungen im Zusammenhang mit der Werbebesteuerung um 56 Mio. EUR verbessert; beim WDR, der von der genannten Vereinbarung keinen Gebrauch machte, trat in Folge der Neuregelung und durch einen Rückgang der Umsatzerlöse eine Ergebnisverschlechterung um 22 Mio. EUR ein.

Tz. 683
Die Ergebnisse der Beteiligungsgesellschaften des ZDF sind 2001 im Wesentlichen von der ZDF Enterprises Media und Beteiligungsgesellschaft mbH (ZEMB, Verlust 11,6 Mio. EUR und der ZDF Enterprises GmbH (Gewinn 4,2 Mio. EUR) geprägt. Ursachen des negativen Ergebnisses der ZEMB sind erwartete Forderungsausfälle im Zusammenhang mit der Insolvenz der Kirch-Gruppe.

Tz. 684
Die Pläne des ZDF, ein vorhandenes Grundstück durch den ZDF Medienpark zu nutzen, werden zunächst nicht weiter verfolgt. Die Kommission erwartet vom ZDF einen Nachweis der entstandenen Aufwendungen und ihrer Finanzierung, um beurteilen zu können, ob und ggf. in welchem Umfang Belastungen (oder nicht eingetretene Entlastungen) für die Gebührenzahler entstanden sind (vgl. auch Tz. 312).

Tz. 685
Die Beteiligungen des Deutschlandradios erzielten 2001 einen Gewinn von 0,2 Mio. EUR.

Tz. 686
Nach dem Beurteilungsstichtag 31. Dezember 2001 hat der MDR im Jahr 2002 Anteile von acht Enkelgesellschaften auf die Bavaria Film GmbH gegen Anteile an der Bavaria Film GmbH übertragen. Eine Enkelgesellschaft des HR hat im Jahr 2003 Insolvenz angemeldet; daraus resultierende Aufwendungen hat der HR in seinem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2002 in Höhe von 22 Mio. EUR berücksichtigt.

Das Deutschlandradio hat im Jahr 2002 seine beiden Beteiligungsgesellschaften auf die Deutschlandradio Marketing und Service GmbH verschmolzen.

Tz. 687
Von den ARD-Anstalten werden Verlustübernahmen aufgrund der veränderten Besteuerungsverfahren bei den Werbetöchtern und auch bei anderen Gesellschaften nicht geplant.

Tz. 688
Die Aufwendungen aus Verlustübernahmen beim ZDF für 2005-2008 resultieren aus einem Verlust in Höhe von jährlich 0,3 Mio. EUR für die ZEMB aufgrund von Verwaltungsleistungen der ZDF Enterprises GmbH für die Gesellschaft, der innerhalb des ZDF-Verbundes neutralisiert wird.

Tz. 689
Beim Deutschlandradio sind keine Verlustübernahmen geplant.

Tz. 690
Aufwendungen, die von Anstalten auf Tochterunternehmen verlagert werden, führen - isoliert betrachtet - bei den Tochterunternehmen zu einer Verschlechterung der Ergebnisse und damit bei den Rundfunkanstalten zu einer Verminderung von Gewinnübernahmen (oder ggf. zu einer Erhöhung des Verlustausgleichs). Sie müssen in die Beurteilung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten einbezogen werden (z.B. bei indexiertem Sachaufwand). Dabei sind auch Aufwandsursachen und Verlustquellen zu untersuchen. Ggf. kommt z.B. eine finanzwirksame Erhöhung der Beteiligungserträge (oder ggf. eine Reduzierung der Verlustübernahmen) infrage.

Tz. 691
Beteiligungsmanagement und -controlling für die Einhaltung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit haben die Anstalten angabegemäß unterschiedlich ausgestaltet.

Tz. 692
Die Wirtschaftlichkeitsmaßnahmen bei den Werbetöchtern hat die Kommission im 11. Bericht dargestellt (Tz. 385).

Bewertung durch die Kommission

Tz. 693
Die Kommission hält eine aktive Steuerung aller Beteiligungsgesellschaften zur Förderung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit für erforderlich. Beteiligungsmanagement und -controlling sollten z.B. über ein einheitliches System steuerungsrelevanter Kennziffern weiter verbessert werden.

Tz. 694
Die Kommission hält darüber hinaus Konzernbetrachtungen, z.B. auf der Grundlage handelsrechtlicher Konzernabschlüsse, für notwendig, um die Transparenz zu erhöhen und die Beurteilungsmöglichkeiten der Verflechtungen der Anstalten mit ihren Beteiligungsunternehmen zu verbessern sowie eine Gesamtbeurteilung der Anstalten einschließlich der Beteiligungsunternehmen zu ermöglichen. Eine entsprechende Regelung ist im 7. Rundfunkänderungsstaatsvertrag für ZDF und Deutschlandradio vorgesehen. Die ARD hält aufgrund des verbesserten Steuerungs- und Controllinginstrumentariums Konzernbetrachtung nicht zusätzlich für erforderlich. Der NDR weist darauf hin, dass er seit vielen Jahren gemäß § 32 NDR-Staatsvertrag einen handelsrechtlichen Konzernabschluss erstellt.

Tz. 695
Außerdem erwartet die Kommission, dass die Anstalten vor dem Eingehen von Beteiligungen konkrete und umfassende Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen unter Einbeziehung des jeweiligen Beteiligungszwecks anstellen, die der Kommission auf Anforderung vorzulegen wären. Entsprechende Untersuchungen sind auch für bestehende Beteiligungen erforderlich. Sie sind im Rahmen des Beteiligungscontrollings regelmäßig fortzuschreiben und bilden u.a. durch Betrachtung der Beteiligungsrendite die Basis auch für mögliche Entscheidungen über eine Fortführung der Beteiligungen. Die ARD verweist in diesem Zusammenhang u.a. auf Kennziffernanalysen des MDR und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen im Rahmen des Outsourcing beim WDR. Das ZDF erläutert, dass für neue Beteiligungen ggf. Wirtschaftlichkeitsberechnungen, u.a. auf Basis umfangreicher Businesspläne, durchgeführt werden.

Tz. 696
Da der Kommission Einzelprüfungen der Beteiligungen und bei den Beteiligungsunternehmen - wie sie etwa von Landesrechnungshöfen teilweise vorgenommen werden können - nicht möglich sind, begrüßt die Kommission gesetzgeberische Maßnahmen zur Stärkung der Prüfungskompetenz der Landesrechnungshöfe in diesem Bereich. Sie hält sie dort für erforderlich, wo für die Landesrechnungshöfe keine uneingeschränkten Prüfungsrechte bei den Beteiligungsunternehmen der Rundfunkanstalten bestehen. Die Prüfungsergebnisse der Landesrechnungshöfe sind grundsätzlich geeignet, Bemühungen der Anstalten und der Beteiligungsunternehmen zur Einhaltung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu unterstützen. Die ARD vertritt demgegenüber die Ansicht, dass durch die laufend verbesserten Analyse- und Steuerungsinstrumente ein ausreichendes Maß an Transparenz hergestellt wird und sich die Forderung nach einer Stärkung der Prüfkompetenzen von Landesrechnungshöfen im Hinblick auf die Beteiligungen der Rundfunkanstalten nicht ableiten lässt.


Letzte Aktualisierung 11.10.2005