14. Bericht der Kommission zur Ermittlung
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
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Zwölftes Kapitel
Ausgewählte Bereiche
6. Beteiligungen an Unternehmen
- Die Zahl der Beteiligungen hat auch in den letzten Jahren - allerdings mit geringeren Zuwächsen - weiter zugenommen. Die Kommission betrachtet davon - fast ausschließlich - Beteiligungen, bei denen der Anteil einer Anstalt oder mehrerer Anstalten zusammen zum Jahresende 2001 mindestens 50 % betragen hat.
- Im Durchschnitt haben sich die Verluste der betrachteten Gesellschaften verringert. Überwiegend systembedingt aufgrund der Änderung des Verrechnungsverfahrens mit den Werbetöchtern haben sich die Gewinne erhöht. Insgesamt übersteigen nunmehr die Gewinne die Verluste.
- Zur Erhöhung der Transparenz und zur Verbesserung der Beurteilbarkeit der vielfältigen Beziehungen der Anstalten zu ihren Beteiligungsgesellschaften hält die Kommission Konzernbetrachtungen, z.B. auf der Grundlage handelsrechtlicher Konzernabschlüsse, für erforderlich. Eine entsprechende Regelung ist im 7. Rundfunkänderungsstaatsvertrag für ZDF und Deutschlandradio vorgesehen.
- Zur Förderung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist eine aktive Steuerung aller Beteiligungsgesellschaften nötig.
- Beteiligungsmanagement und -controlling sollten weiter intensiviert werden, die in den letzten Jahren eingeführten Verfahren sollten hinsichtlich ihrer Wirksamkeit überprüft und ggf. verbessert werden.
- Die Kommission hält Maßnahmen zur Stärkung der Prüfungskompetenz der Landesrechnungshöfe dort für erforderlich, wo keine uneingeschränkten Prüfungsrechte für die Landesrechnungshöfe bei den Beteiligungsgesellschaften bestehen, da deren Prüfungsergebnisse grundsätzlich geeignet sind, Bemühungen der Anstalten und der Beteiligungsunternehmen zur Einhaltung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu unterstützen.
Tz. 673
Die Kommission hat sich in der Vergangenheit zunehmend mit den Beteiligungen
der Rundfunkanstalten beschäftigt (vgl. zuletzt 13. Bericht,
Tzn. 496 ff.) und setzt ihre mit dem 10. Bericht begonnene Analyse und
Berichterstattung zu Beteiligungen fort.
Tz. 674
Die Analyse bezieht sich auf 2001 bzw. das Jahresende 2001, den Vergleich
mit 1999 sowie die weitere Entwicklung der Beteiligungen. Sie
umfasst - fast ausschließlich - Beteiligungen, bei denen der Anteil einer
Anstalt oder mehrerer Anstalten zusammen zum Jahresende 2001 mindestens
50 % beträgt. Beteiligungen, bei denen der Anteilsbesitz
mehrerer Anstalten zusammen mindestens 50 % beträgt, werden beim
größten Anteilseigner erfasst.
Einzelne Gemeinschaftseinrichtungen (GSEA) werden als Tochtergesellschaften in der Rechtsform einer GmbH geführt. Die übrigen GSEA werden im Abschnitt Beteiligungen nicht untersucht. Von einzelnen Tochterunternehmen werden Leistungen als GSEA erbracht, die durch Umlagen oder Kostenerstattungen finanziert werden, so dass bei diesen Tochterunternehmen keine Verluste entstehen.
Tz. 675
Zur Analyse der Beteiligungen hat die Kommission gemeinsam mit den
Anstalten einen Fragebogen entwickelt, den die Anstalten aktuell bearbeitet
haben. Außerdem standen der Kommission ergänzende Informationen
sowie - neben Prüfungsberichten der Anstalten - von ihr ausgewählte
Wirtschaftsprüfungsberichte der Beteiligungsunternehmen zur
Verfügung.
Tz. 676
Die Bedeutung der betrachteten Beteiligungen (ab 50 % Beteiligungsquote)
bei den einzelnen Anstalten ist nach Art und Umfang sehr unterschiedlich:
Von 104 (Ende 1999: 89) direkten und indirekten Beteiligungen der ARD-Anstalten halten allein der NDR 41 (33), der MDR 17 und der WDR 12 und damit insgesamt mehr als zwei Drittel.
Das ZDF war Ende 2001 an 11 (Ende 1999: 13) Gesellschaften, das Deutschlandradio an zwei (1) Gesellschaften beteiligt.
Außerdem waren ARD-Anstalten und ZDF gemeinsam (zu mindestens 50 %) an acht weiteren Gesellschaften beteiligt (SportA Sportrechte und Marketing-Agentur GmbH, Bavaria Film- und Fernsehstudios GmbH u.a.).
Die gemeinsame Beteiligung von ARD und ZDF an der ARTE Deutschland TV GmbH hat die Kommission nicht in die folgende Betrachtung einbezogen.
Tz. 677
Insgesamt beträgt der anteilige Beteiligungswert bei den Anstalten
bezogen auf die oben genannten Unternehmen nominell 138 Mio. EUR.
Tz. 678
Im Jahresdurchschnitt beschäftigten die Beteiligungsunternehmen insgesamt
knapp 4.000 Mitarbeiter (Festangestellte).
Tz. 679
Die anteiligen Beteiligungsergebnisse (Ergebnisse vor Ergebnisausgleich
mit den Anstalten, nach Ergebnisverrechnung mit Tochtergesellschaften
der Beteiligungsunternehmen) der Beteiligungsunternehmen
betrugen im Jahr 2001 saldiert + 64 Mio. EUR bei 19 Mio. EUR (Ende 1999:
94 Mio. EUR) Verlust und 83 Mio. EUR (1999: 67 Mio. EUR) Gewinn.
Tz. 680
Bei der Mitarbeiterzahl ist zu berücksichtigen, dass einige Beteiligungsunternehmen
über den Leistungsaustausch mit den Rundfunkanstalten
hinaus z.T. in erheblichem Maße für Dritte tätig sind. Nach den Angaben
der Anstalten werden bei diesen Gesellschaften finanzbedarfswirksam
keine Verluste übernommen, die auf die Geschäftsbeziehungen mit
Dritten zurückzuführen wären.
Bei der ARD zeigt die Entwicklung der Mitarbeiterzahl der Werbetöchter in den letzten Jahren einen fast unveränderten Personalbestand (Ende 2001 368 Mitarbeiter zzgl. 30 Personalgestellung durch den MDR, Ende 1999 369 Mitarbeiter zzgl. 27 Personalgestellung). Von diesen Mitarbeitern sind 64 (1999: 67) mit Aufgaben außerhalb von Werbung und Sponsoring für die Anstalten tätig.
Bei den übrigen Beteiligungen der ARD zeigt die Untersuchung des Personalbestandes teilweise eine abweichende Entwicklung. Als Folge von Unternehmensneugründungen und Geschäftsausweitungen sind Personalerhöhungen vor allem zu verzeichnen:
- beim WDR (+ 312, davon 252 bei der Bavaria Film GmbH),
- beim NDR (+ 86)
- und beim MDR (+ 86).
Bei den Beteiligungen des ZDF führte im wesentlichen eine Neugründung (ZDF newmedia GmbH) zu einem Anstieg des Personalbestandes (+ 23).
Der Personalbestand der gemeinsamen Tochtergesellschaften von ARD und ZDF reduzierte sich von 1999 auf 2001 um 31.
Das Deutschlandradio hat den Personalbestand bei den übrigen Beteiligungen durch Einbeziehung einer zum Stichtag 100%igen Tochtergesellschaft (1999: 40 %) (MEDIA Gebäudemanagement GmbH) sowie Verstärkung der Geschäftsfelder um 25 Mitarbeiter erhöht.
Tz. 681
Die genannten anteiligen Ergebnisse der Beteiligungsunternehmen
(2001: 19 Mio. EUR Verlust bei 62 Mio. EUR Gewinn, 1999: 94 Mio. EUR
Verlust bei 67 Mio. EUR Gewinn) sind bei den Verlusten überwiegend auf
Tochterunternehmen des ZDF und bei den Gewinnen auf die Werbetöchter
zurückzuführen. Grund für die Ergebnisverbesserung bei den
Werbetöchtern ist aber nicht eine Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse,
sondern eine Änderung der steuerlichen Behandlung.
Tz. 682
Mit Wirkung vom 1.1.2001 hat sich die steuerliche Situation der Werbetöchter
der ARD grundlegend verändert. Während bis dahin aufgrund
einer Vereinbarung mit der Finanzverwaltung einer Minute Werbung im
Fernsehen vier Minuten Werberahmenprogramm und im Hörfunk
sieben Minuten Programm als Aufwand gegenübergestellt werden
konnten, gelten aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung (vergleichbar
der bisherigen Regelung für das ZDF) nunmehr 16 % der Werbeeinnahmen
als Gewinn i.S. des Körperschaftsteuerrechts. Deshalb haben
sich die ausgewiesenen Ergebnisse der Werbetöchter der ARD-Anstalten
insgesamt 2001 gegenüber 1999 im Wesentlichen aufgrund der
geänderten Verrechnungen im Zusammenhang mit der Werbebesteuerung
um 56 Mio. EUR verbessert; beim WDR, der von der genannten
Vereinbarung keinen Gebrauch machte, trat in Folge der Neuregelung
und durch einen Rückgang der Umsatzerlöse eine Ergebnisverschlechterung
um 22 Mio. EUR ein.
Tz. 683
Die Ergebnisse der Beteiligungsgesellschaften des ZDF sind 2001 im
Wesentlichen von der ZDF Enterprises Media und Beteiligungsgesellschaft
mbH (ZEMB, Verlust 11,6 Mio. EUR und der ZDF Enterprises GmbH
(Gewinn 4,2 Mio. EUR) geprägt. Ursachen des negativen Ergebnisses der
ZEMB sind erwartete Forderungsausfälle im Zusammenhang mit der
Insolvenz der Kirch-Gruppe.
Tz. 684
Die Pläne des ZDF, ein vorhandenes Grundstück durch den ZDF
Medienpark zu nutzen, werden zunächst nicht weiter verfolgt. Die
Kommission erwartet vom ZDF einen Nachweis der entstandenen Aufwendungen
und ihrer Finanzierung, um beurteilen zu können, ob und
ggf. in welchem Umfang Belastungen (oder nicht eingetretene Entlastungen)
für die Gebührenzahler entstanden sind (vgl. auch Tz. 312).
Tz. 685
Die Beteiligungen des Deutschlandradios erzielten 2001 einen Gewinn
von 0,2 Mio. EUR.
Tz. 686
Nach dem Beurteilungsstichtag 31. Dezember 2001 hat der MDR im
Jahr 2002 Anteile von acht Enkelgesellschaften auf die Bavaria Film GmbH
gegen Anteile an der Bavaria Film GmbH übertragen. Eine Enkelgesellschaft
des HR hat im Jahr 2003 Insolvenz angemeldet; daraus resultierende
Aufwendungen hat der HR in seinem Jahresabschluss zum 31. Dezember
2002 in Höhe von 22 Mio. EUR berücksichtigt.
Das Deutschlandradio hat im Jahr 2002 seine beiden Beteiligungsgesellschaften auf die Deutschlandradio Marketing und Service GmbH verschmolzen.
Tz. 687
Von den ARD-Anstalten werden Verlustübernahmen aufgrund der
veränderten Besteuerungsverfahren bei den Werbetöchtern und auch
bei anderen Gesellschaften nicht geplant.
Tz. 688
Die Aufwendungen aus Verlustübernahmen beim ZDF für 2005-2008
resultieren aus einem Verlust in Höhe von jährlich 0,3 Mio. EUR für die
ZEMB aufgrund von Verwaltungsleistungen der ZDF Enterprises GmbH
für die Gesellschaft, der innerhalb des ZDF-Verbundes neutralisiert wird.
Tz. 689
Beim Deutschlandradio sind keine Verlustübernahmen geplant.
Tz. 690
Aufwendungen, die von Anstalten auf Tochterunternehmen verlagert
werden, führen - isoliert betrachtet - bei den Tochterunternehmen zu
einer Verschlechterung der Ergebnisse und damit bei den Rundfunkanstalten
zu einer Verminderung von Gewinnübernahmen (oder ggf. zu
einer Erhöhung des Verlustausgleichs). Sie müssen in die Beurteilung
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten einbezogen werden (z.B. bei
indexiertem Sachaufwand). Dabei sind auch Aufwandsursachen und
Verlustquellen zu untersuchen. Ggf. kommt z.B. eine finanzwirksame
Erhöhung der Beteiligungserträge (oder ggf. eine Reduzierung der Verlustübernahmen)
infrage.
Tz. 691
Beteiligungsmanagement und -controlling für die Einhaltung der
Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit haben die Anstalten
angabegemäß unterschiedlich ausgestaltet.
Tz. 692
Die Wirtschaftlichkeitsmaßnahmen bei den Werbetöchtern hat die
Kommission im 11. Bericht dargestellt (Tz. 385).
Bewertung durch die Kommission
Tz. 693
Die Kommission hält eine aktive Steuerung aller Beteiligungsgesellschaften
zur Förderung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit für
erforderlich. Beteiligungsmanagement und -controlling sollten z.B. über
ein einheitliches System steuerungsrelevanter Kennziffern weiter verbessert
werden.
Tz. 694
Die Kommission hält darüber hinaus Konzernbetrachtungen, z.B. auf
der Grundlage handelsrechtlicher Konzernabschlüsse, für notwendig,
um die Transparenz zu erhöhen und die Beurteilungsmöglichkeiten der
Verflechtungen der Anstalten mit ihren Beteiligungsunternehmen zu
verbessern sowie eine Gesamtbeurteilung der Anstalten einschließlich
der Beteiligungsunternehmen zu ermöglichen. Eine entsprechende
Regelung ist im 7. Rundfunkänderungsstaatsvertrag für ZDF und
Deutschlandradio vorgesehen. Die ARD hält aufgrund des verbesserten
Steuerungs- und Controllinginstrumentariums Konzernbetrachtung
nicht zusätzlich für erforderlich. Der NDR weist darauf hin, dass er seit
vielen Jahren gemäß § 32 NDR-Staatsvertrag einen handelsrechtlichen
Konzernabschluss erstellt.
Tz. 695
Außerdem erwartet die Kommission, dass die Anstalten vor dem Eingehen
von Beteiligungen konkrete und umfassende Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
unter Einbeziehung des jeweiligen Beteiligungszwecks
anstellen, die der Kommission auf Anforderung vorzulegen wären. Entsprechende
Untersuchungen sind auch für bestehende Beteiligungen
erforderlich. Sie sind im Rahmen des Beteiligungscontrollings regelmäßig
fortzuschreiben und bilden u.a. durch Betrachtung der Beteiligungsrendite
die Basis auch für mögliche Entscheidungen über eine Fortführung
der Beteiligungen. Die ARD verweist in diesem Zusammenhang
u.a. auf Kennziffernanalysen des MDR und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
im Rahmen des Outsourcing beim WDR. Das ZDF erläutert,
dass für neue Beteiligungen ggf. Wirtschaftlichkeitsberechnungen, u.a.
auf Basis umfangreicher Businesspläne, durchgeführt werden.
Tz. 696
Da der Kommission Einzelprüfungen der Beteiligungen und bei den Beteiligungsunternehmen
- wie sie etwa von Landesrechnungshöfen teilweise
vorgenommen werden können - nicht möglich sind, begrüßt die
Kommission gesetzgeberische Maßnahmen zur Stärkung der Prüfungskompetenz
der Landesrechnungshöfe in diesem Bereich. Sie hält sie
dort für erforderlich, wo für die Landesrechnungshöfe keine uneingeschränkten
Prüfungsrechte bei den Beteiligungsunternehmen der Rundfunkanstalten
bestehen. Die Prüfungsergebnisse der Landesrechnungshöfe
sind grundsätzlich geeignet, Bemühungen der Anstalten und der
Beteiligungsunternehmen zur Einhaltung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit
und Sparsamkeit zu unterstützen. Die ARD vertritt demgegenüber
die Ansicht, dass durch die laufend verbesserten Analyse- und
Steuerungsinstrumente ein ausreichendes Maß an Transparenz hergestellt
wird und sich die Forderung nach einer Stärkung der Prüfkompetenzen
von Landesrechnungshöfen im Hinblick auf die Beteiligungen
der Rundfunkanstalten nicht ableiten lässt.
