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Kommission zur Ermittlung des
Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
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14. Bericht der Kommission zur Ermittlung
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten

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Zwölftes Kapitel
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1. Methodische Fragen

  • Im Mittelpunkt der Methodenentwicklung stand in den letzten Jahren die Arbeit am Indexgestützten Integrierten Prüf- und Berechnungsverfahren (IIVF). Ende 2002 konnte ein Verfahrensheft als methodisches Regelwerk zwischen Rundfunkanstalten und Kommission vereinbart werden.
  • Es bestand ebenfalls Übereinstimmung, dass auch Kennzahlen zum Betriebsgeschehen der Anstalten als Indikatoren zur Beurteilung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit eingesetzt werden sollen. Die Anstalten hatten der Kommission im Frühjahr 2003 drei Bände mit Kennzahlen vorgelegt; die Bemühungen um die Erweiterung des Kennzahlenkatalogs sind damit einen erheblichen Schritt vorangekommen.

1.1 Feststellung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten auf der Grundlage des Indexgestützten Integrierten Prüf- und Berechnungsverfahrens (IIVF)

Tz. 559
Der Rundfunkstaatsvertrag vom 3. April 1987 sah in Artikel 4 vor, bei Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten neben den Grundsätzen der Bestands- und Entwicklungsgarantie sowie der Teilhabe an neuen technischen Möglichkeiten insbesondere "die allgemeine Kostenentwicklung und die besondere Kostenentwicklung im Medienbereich" (Absatz 2, Nr. 3) zugrunde zu legen. Dabei sollte "bei der Ermittlung des Finanzbedarfs ein hoher Grad der Objektivierbarkeit erreicht werden". Auf der Grundlage methodischer Vorüberlegungen bildete die Kommission im Jahre 1990 eine Sonderarbeitsgruppe, die grundlegende Entwicklungsarbeiten zusammen mit den Rundfunkanstalten zu den vom Gesetzgeber gewünschten Vorgaben unternahm.

Tz. 560
Die Parameter für ein indexgestütztes Verfahren der Bestandsfortschreibung konnten bereits 1991 dargelegt werden (8. Bericht, Tzn. 347-351 u. 357). Dargelegt wurde außerdem, dass eine Indexierung der Gesamtfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus einer Reihe methodischer wie rechtlicher Gründe ausgeschlossen ist (8. Bericht, Tzn. 353 f.).

Tz. 561
In der Folgezeit hat die Kommission gemeinsam mit den Anstalten die Arbeiten an dem indexgestützten Verfahren fortgesetzt und es dem jeweiligen Entwicklungsstand entsprechend (siehe 10. Bericht, S. 5 ff und Anlage 3; 11. Bericht, S. 195 ff, und 12. Bericht, Anlage 1) in die Praxis umgesetzt. Es wird inzwischen neben der modifizierten liquiditätsorientierten Planungsmethode1 der Finanzbedarfsfeststellung parallel zugrunde gelegt.

1 Unter der modifizierten liquiditätsorientierten Planungsmethode wird Folgendes verstanden: In der liquiditätsorientierten Planungsmethode werden die Ergebnisse der Ertrags- und Aufwandsplanung (Betriebshaushalt) und der Finanzplanung (Vermögenshaushalt) zusammengefasst. Diese Methode gibt darüber Auskunft, inwieweit die in einer bestimmten Rechnungsperiode zu tätigenden kassenwirksamen Ausgaben durch noch vorhandene Finanzmittel und durch die zu erwartenden Geldeingänge gedeckt sind. Diese Methode wurde bei der Bildung von Pensionsrückstellungen und Versorgungsstöcken sowie beim Verfahren für Anlageinvestitionen hinsichtlich Gebäudeinvestitionen von mehr als 25 Mio. EUR sowie Großinvestitionen aufgrund von Technologiesprüngen, die sich über nicht mehr als zwei Jahre erstrecken, modifiziert (Einzelheiten vgl. 10. Bericht, Tzn. 562ff.), daher die neue Bezeichnung.

Tz. 562
Ende 2002 konnte ein Verfahrensheft als zwischen den Rundfunkanstalten und der Kommission vereinbartes methodisches Regelwerk zum IIVF auf verfahrenstechnischer Ebene abgeschlossen werden.

Tz. 563
Das Verfahren ist in der Anlage 1 zusammengefasst dargestellt.

1.2 Kennzahlen als Indikatoren für Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit

Tz. 564
Zwischen der Kommission und den Anstalten besteht Übereinstimmung, auch Kennzahlen zum Betriebsgeschehen der Anstalten als Indikatoren zur Beurteilung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit einzusetzen und den bisherigen Kennzahlenkatalog zu erweitern. Zwar können in der Regel aus den Kennzahlen nicht unmittelbar Auswirkungen auf den Finanzbedarf abgeleitet werden, sie geben jedoch im Zeitreihenvergleich anstaltsindividuell und anstaltsübergreifend Hinweise auf Einsparpotentiale und Ertragsverbesserungen. Vorbild sind Anstalten, die in einem bestimmten Aufgabensegment "best practice" darstellen und an denen es sich zu orientieren gilt (Benchmarking).

Aus diesem Grund sind die Bemühungen um anstaltsspezifische und anstaltsübergreifende Kennzahlen zwischenzeitlich ausgeweitet worden. ARD und ZDF sowie Deutschlandradio haben der Kommission im Frühjahr 2003 drei Bände mit Kennzahlen

  • zur Finanzierungsbasis
  • zum Finanzergebnis
  • zur Betriebsleistung
zur Abstimmung vorgelegt und einen weiteren Band zur Produktion und Sendeleistung in Aussicht gestellt. Entsprechend der Vorgaben der Kommission handelt es sich bisher um rd. 40 Kennzahlen von der Gebührenertragsentwicklung über den Deckungsstockertrag, die Programmverwertung und die Durchschnittsgehälter bis zu den Zahlungen für die Altersversorgung je Rentenempfänger und die Verwaltungsaufwandsquote im Vergleich zum Gesamtaufwand.

Tz. 565
Die Bemühungen um die Erweiterung des Kennzahlenkatalogs sind mit dieser Vorlage einen erheblichen Schritt vorangekommen. Die Zeitreihenvergleiche über fünf und zehn Jahre in absoluten Zahlen und in graphischer Darstellung sowie erstmals in einer Auswertung in den Kategorien "positive und kritische Entwicklung" bezogen auf einzelne Anstalten erweitern die Transparenz über das Wirtschaften der Anstalten und bieten Ansätze für weitere Analysen der Anstalten selbst und durch die Kommission. Die Kommission hat - soweit erforderlich - die vorgelegten Kennzahlen an den entsprechenden Stellen dieses Berichts in ihre Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit einbezogen.


Letzte Aktualisierung 11.10.2005