14. Bericht der Kommission zur Ermittlung
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
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Zwölftes Kapitel
Ausgewählte Bereiche
1. Methodische Fragen
- Im Mittelpunkt der Methodenentwicklung stand in den letzten Jahren die Arbeit am Indexgestützten Integrierten Prüf- und Berechnungsverfahren (IIVF). Ende 2002 konnte ein Verfahrensheft als methodisches Regelwerk zwischen Rundfunkanstalten und Kommission vereinbart werden.
- Es bestand ebenfalls Übereinstimmung, dass auch Kennzahlen zum Betriebsgeschehen der Anstalten als Indikatoren zur Beurteilung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit eingesetzt werden sollen. Die Anstalten hatten der Kommission im Frühjahr 2003 drei Bände mit Kennzahlen vorgelegt; die Bemühungen um die Erweiterung des Kennzahlenkatalogs sind damit einen erheblichen Schritt vorangekommen.
1.1 Feststellung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten auf der Grundlage des Indexgestützten Integrierten Prüf- und Berechnungsverfahrens (IIVF)
Tz. 559
Der Rundfunkstaatsvertrag vom 3. April 1987 sah in Artikel 4 vor, bei Ermittlung
des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
neben den Grundsätzen der Bestands- und Entwicklungsgarantie sowie
der Teilhabe an neuen technischen Möglichkeiten insbesondere "die allgemeine
Kostenentwicklung und die besondere Kostenentwicklung im
Medienbereich" (Absatz 2, Nr. 3) zugrunde zu legen. Dabei sollte "bei
der Ermittlung des Finanzbedarfs ein hoher Grad der Objektivierbarkeit
erreicht werden". Auf der Grundlage methodischer Vorüberlegungen
bildete die Kommission im Jahre 1990 eine Sonderarbeitsgruppe, die
grundlegende Entwicklungsarbeiten zusammen mit den Rundfunkanstalten
zu den vom Gesetzgeber gewünschten Vorgaben unternahm.
Tz. 560
Die Parameter für ein indexgestütztes Verfahren der Bestandsfortschreibung
konnten bereits 1991 dargelegt werden (8. Bericht, Tzn. 347-351
u. 357). Dargelegt wurde außerdem, dass eine Indexierung der Gesamtfinanzierung
des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus einer Reihe methodischer
wie rechtlicher Gründe ausgeschlossen ist (8. Bericht, Tzn.
353 f.).
Tz. 561
In der Folgezeit hat die Kommission gemeinsam mit den Anstalten die
Arbeiten an dem indexgestützten Verfahren fortgesetzt und es dem jeweiligen
Entwicklungsstand entsprechend (siehe 10. Bericht, S. 5 ff und
Anlage 3; 11. Bericht, S. 195 ff, und 12. Bericht, Anlage 1) in die Praxis
umgesetzt. Es wird inzwischen neben der modifizierten liquiditätsorientierten
Planungsmethode1 der Finanzbedarfsfeststellung parallel zugrunde
gelegt.
1 Unter der modifizierten liquiditätsorientierten Planungsmethode wird Folgendes verstanden:
In der liquiditätsorientierten Planungsmethode werden die Ergebnisse der Ertrags- und Aufwandsplanung
(Betriebshaushalt) und der Finanzplanung (Vermögenshaushalt) zusammengefasst.
Diese Methode gibt darüber Auskunft, inwieweit die in einer bestimmten Rechnungsperiode
zu tätigenden kassenwirksamen Ausgaben durch noch vorhandene Finanzmittel und
durch die zu erwartenden Geldeingänge gedeckt sind. Diese Methode wurde bei der Bildung
von Pensionsrückstellungen und Versorgungsstöcken sowie beim Verfahren für Anlageinvestitionen
hinsichtlich Gebäudeinvestitionen von mehr als 25 Mio. EUR sowie Großinvestitionen
aufgrund von Technologiesprüngen, die sich über nicht mehr als zwei Jahre erstrecken,
modifiziert (Einzelheiten vgl. 10. Bericht, Tzn. 562ff.), daher die neue Bezeichnung.
Tz. 562
Ende 2002 konnte ein Verfahrensheft als zwischen den Rundfunkanstalten
und der Kommission vereinbartes methodisches Regelwerk zum IIVF
auf verfahrenstechnischer Ebene abgeschlossen werden.
Tz. 563
Das Verfahren ist in der Anlage 1 zusammengefasst dargestellt.
1.2 Kennzahlen als Indikatoren für Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
Tz. 564
Zwischen der Kommission und den Anstalten besteht Übereinstimmung,
auch Kennzahlen zum Betriebsgeschehen der Anstalten als Indikatoren
zur Beurteilung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit einzusetzen und
den bisherigen Kennzahlenkatalog zu erweitern. Zwar können in der
Regel aus den Kennzahlen nicht unmittelbar Auswirkungen auf den
Finanzbedarf abgeleitet werden, sie geben jedoch im Zeitreihenvergleich
anstaltsindividuell und anstaltsübergreifend Hinweise auf Einsparpotentiale
und Ertragsverbesserungen. Vorbild sind Anstalten, die in einem
bestimmten Aufgabensegment "best practice" darstellen und an denen
es sich zu orientieren gilt (Benchmarking).
Aus diesem Grund sind die Bemühungen um anstaltsspezifische und anstaltsübergreifende Kennzahlen zwischenzeitlich ausgeweitet worden. ARD und ZDF sowie Deutschlandradio haben der Kommission im Frühjahr 2003 drei Bände mit Kennzahlen
- zur Finanzierungsbasis
- zum Finanzergebnis
- zur Betriebsleistung
Tz. 565
Die Bemühungen um die Erweiterung des Kennzahlenkatalogs sind mit
dieser Vorlage einen erheblichen Schritt vorangekommen. Die Zeitreihenvergleiche
über fünf und zehn Jahre in absoluten Zahlen und in graphischer
Darstellung sowie erstmals in einer Auswertung in den Kategorien
"positive und kritische Entwicklung" bezogen auf einzelne Anstalten erweitern
die Transparenz über das Wirtschaften der Anstalten und bieten
Ansätze für weitere Analysen der Anstalten selbst und durch die Kommission.
Die Kommission hat - soweit erforderlich - die vorgelegten
Kennzahlen an den entsprechenden Stellen dieses Berichts in ihre Beurteilung
der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit einbezogen.
