14. Bericht der Kommission zur Ermittlung
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
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Erstes Kapitel
Zusammenfassung
Tz. 10
Die ARD hat für den Planungszeitraum 2005-2008 einen ungedeckten
Finanzbedarf von rd. 1.957 Mio. EUR, das ZDF von rd. 1.373 Mio. EUR, das
Deutschlandradio von rd. 85 Mio. EUR angemeldet (vgl. Tzn. 44 ff.).
Diese Anmeldungen würden einer Gebührenerhöhung von 2,01 EUR
entsprechen (vgl. Tz. 48).
Im Einzelnen stellt sich die Finanzbedarfsermittlung wie folgt dar:
| ARD | ZDF | DLR | |
|---|---|---|---|
| Angemeldeter ungedeckter Finanzbedarf der Anstalten | - 1.956,6 | - 1.372,5 | - 84,5 |
| Ergebnisverbesserung bis 2004 | - | 50,0 | - |
| Ist-Ergebnis 2002 (Abweichung von Anmeldung) | 6,61 | - 2,01 | - 1,5 |
| nachgemeldete Korrektur der Eigenmittel | - 40,6 | - | - |
| zu übertragende Projektmittel | - 90,9 | - | - |
| Ausgangsgrundlage für die Finanzbedarfsermittlung | - 2.081,5 | - 1.324,5 | - 86,0 |
| abzüglich Veränderungen durch die KEF: | |||
| Programmaufwendungen (Bestand) | 31,21 | 348,81 | - 9,6 |
| Personalaufwendungen | 55,0 | 10,0 | 2,0 |
| Übrige betriebliche Aufwendungen | 79,91 | 1,91 | 14,9 |
| Verstärkungsmittel | 12,8 | - | - |
| Sachinvestitionen | - | - | 9,8 |
| Entwicklungsbedarf/Projekte | 266,2 | 62,1 | 48,7 |
| Erträge | 281,7 | 56,2 | 11,3 |
| Anrechenbare Eigenmittel | 97,21 | 7,51 | 54,9 |
| Wirtschaftlichkeitspotential | 125,0 | 41,0 | 4,0 |
| Sonstiges | - | 61,2 | - |
| Von der KEF anerkannter Finanzbedarf | - 1.132,51 | - 735,81 | 50,0 |
Die Kommission weist darauf hin, dass sie die Zahlen in den Tabellen aus Gründen der Übersichtlichkeit in der Regel auf eine Nachkommastelle rundet. Da die zugrunde liegenden Rechenoperationen auf ungerundeten Zahlen basieren, können bei der Summenbildung Rundungsdifferenzen auftreten.
Tz. 11
Die Kommission hat die Finanzbedarfsanmeldungen der Rundfunkanstalten
ihrem Auftrag entsprechend nach den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit
und Sparsamkeit überprüft. Ergebnis dieser Überprüfung
ist eine Reduzierung des ungedeckten Finanzbedarfs bei der ARD auf rd.
1.133 Mio. EUR, beim ZDF auf rd. 736 Mio. EUR. Beim Deutschlandradio
ergibt sich durch die Veränderungen der KEF ein Überschuss von 50
Mio. EUR (vgl. Tz. 435).
Zum Ausgleich des von der Kommission festgestellten ungedeckten Finanzbedarfs ist inkl. des Gebührenanteils für ARTE eine Rundfunkgebühr von 17,24 EUR erforderlich, wovon 12,08 EUR auf die ARD, 4,47 EUR auf das ZDF, 0,37 EUR auf das Deutschlandradio und 0,32 EUR auf den Anteil der Landesmedienanstalten entfällt. Die Grundgebühr beträgt 5,57 EUR, die Fernsehgebühr 11,67 EUR.
Daraus ergibt sich ab 1. Januar 2005 eine Erhöhung der Rundfunkgebühr um 1,09 EUR, wovon 0,66 EUR auf die ARD und 0,46 EUR auf das ZDF entfallen. Der an das Deutschlandradio fließende Anteil an der Rundfunkgebühr wird um 0,03
Tz. 12
Die Kommission hatte schon im 12. Bericht (Tz. 24) darauf hingewiesen,
dass ein wesentlicher Teil der Leistungsausweitungen, die sich erhöhend
auf den Finanzbedarf auswirken, auf Gremienbeschlüsse, häufig
aber auch mittelbar oder unmittelbar auf politische Entscheidungen zurückzuführen
sind. Dies gilt u.a. für eine Reihe von Spartenkanälen, aber
auch für technische Innovationen wie Online, DVB, DVB-T und DAB sowie
die damit verbundenen inhaltlichen Aktivitäten der Rundfunkanstalten,
z.B. die digitalen Bouquets. Im damaligen Bericht hat die Kommission
diese Effekte auf rd. 4,50 DM, das sind rd. 2,25 EUR, geschätzt.
Die Kommission weist ihrerseits an verschiedenen Stellen auf weitere
Einspar- und Wirtschaftlichkeitsmöglichkeiten hin, die sie nur unter der
Voraussetzung entsprechender politischer Entscheidungen oder
Gremienbeschlüsse vorschlagen kann.
Tz. 13
Im 13. Bericht hatte die Kommission zum Ende der Gebührenperiode
am 31. Dezember 2004 für die ARD einen rechnerischen Überschuss
von rd. 700 Mio. EUR, für das ZDF ein Defizit von rd. 71,5 Mio. EUR und für
das Deutschlandradio einen Überschuss von rd. 46 Mio. EUR ermittelt.
Diesem rechnerischem Ergebnis wurden eine Reihe von Risiken gegenübergestellt.
Die Feststellungen haben sich durch die Anmeldungen der Anstalten zum 14. Bericht im Wesentlichen bestätigt. Die ARD selbst weist zum Ende der Gebührenperiode 2001-2004 noch einen Überschuss von rd. 240 Mio. EUR aus. Außerdem ergeben sich aus den aktualisierten Planungen Mehraufwendungen und Mindererträge von insgesamt über 800 Mio. EUR; die Mehraufwendungen entfallen im Wesentlichen auf die Programmaufwendungen (knapp 150 Mio. EUR) und die Sachaufwendungen (rd. 280 Mio. EUR), die Mindererträge auf die Werbung (rd. 260 Mio. EUR) und die sonstigen Kostenerstattungen (rd. 150 Mio. EUR). Diesen Mehraufwendungen und Mindererträgen standen lediglich Mehrerträge bei den Teilnehmergebühren von knapp 200 Mio. EUR und den sonstigen betrieblichen Erträgen von knapp 300 Mio. EUR gegenüber.
Das ZDF verzeichnet zum Ende der Gebührenperiode 2001-2004 ein Defizit in Höhe von rd. 210 Mio. EUR. Das gegenüber den Feststellungen der Kommission im 13. Bericht erhöhte Defizit ist zum Teil durch Werbemindererträge von rd. 140 Mio. EUR und höheren Programmaufwand von rd. 80 Mio. EUR (unter Berücksichtigung bisher im Entwicklungsbedarf enthaltener Aufwendungen) begründet. Dem standen allerdings Minderaufwendungen bei den Personal- und Sachaufwendungen sowie Investitionen von fast 100 Mio. EUR und höhere Erträge bei den Teilnehmergebühren, dem Sponsoring und den sonstigen betrieblichen Erträgen von knapp 70 Mio. EUR gegenüber.
Das Deutschlandradio weist zum Ende der Gebührenperiode ein minimales Defizit aus.
Tz. 14
Die Übersicht über die Leistungsdaten der Rundfunkanstalten dokumentiert
Struktur und Entwicklung des umfangreichen Leistungsangebots
des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Der langfristige
Trend zum Ausbau des Leistungsangebots hat sich seit dem Jahr 2000
sowohl im Fernsehen als auch im Hörfunk deutlich abgeflacht. Leistungsausweitungen
im Fernsehen gehen seitdem vor allem auf die
digitalen Fernsehangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zurück
(vgl. Tzn. 24 ff.). Die Kommission bittet die verantwortlichen Gremien,
die hier aufgezeigten Entwicklungen bei zukünftigen Entscheidungen zu
berücksichtigen.
Tz. 15
Bei den Programmaufwendungen im Bestand ist die Kommission der
Auffassung, dass die üblicherweise aus den jeweils letzten Jahren ermittelten
Steigerungsraten angesichts der Preisentwicklungen im Medienbereich
derzeit nicht repräsentativ sind für eine Prognose; die Anstalten
sind im Ergebnis in ihren Anmeldungen auch deutlich unter dieser Rate
geblieben. Die Programmaufwendungen werden daher auf der korrigierten
Basis des Jahres 2001 für die Jahre 2005-2008 für die ARD mit
2,5 %, für das ZDF mit 3,0 %, für ARTE mit 2,0 % und für das Deutschlandradio
mit 1,5 % fortgeschrieben.
Gegenüber den angemeldeten Programmaufwendungen bedeutet das Kürzungen bei der ARD um rd. 21 Mio. EUR und bei ARTE um 20 Mio. EUR. Der vom ZDF angemeldete Finanzbedarf, in dem auch eine Substanzerneuerung von über 200 Mio. EUR enthalten ist, ist um rd. 339 Mio. EUR zu kürzen. Beim Deutschlandradio werden Mittel von rd. 10 Mio. EUR für die UKW-Ausstrahlung zusätzlich berücksichtigt (vgl. Tzn. 67 ff.).
Die ARD hat der Kommission mitgeteilt, dass sich die Anschaffungskosten für den Erwerb der Erstrechte für die Fußball-Bundesliga in Höhe von 45 Mio. EUR vollständig über zusätzliche Werbung, Sponsoring, Gewinnspiele sowie Einsparungen der Kosten für das vorher auf diesem Programmplatz laufende Programm refinanzieren lassen. Die Kommission hat deshalb keinen Finanzbedarf vorgesehen und erwartet zum 15. Bericht eine Stellungnahme, die eine Überprüfung der Kostenneutralität ermöglicht (vgl. Tz. 72).
Tz. 16
Die Personalaufwendungen sollen im Jahr 2008 nach den Anmeldungen
der Anstalten bei der ARD um 12,7 %, beim ZDF um 14,7 % und
beim Deutschlandradio um 15,6 % über den Werten von 2001 liegen.
In diesen Steigerungsraten kommt vor allem zum Ausdruck, dass die Anstalten
die allgemeinen Personalkostensteigerungen mit jährlich 2,3 %
angesetzt haben. Planstellenreduzierungen sind bei ZDF und Deutschlandradio
nicht vorgesehen, bei der ARD werden sie überwiegend von
den beiden kleinen Anstalten RB und SR - nicht zuletzt aufgrund der
knappen ihnen zur Verfügung stehenden Mittel und der daraus resultierenden
Sparzwänge - und - fusionsbedingt - von RBB und SWR erbracht.
Auch Leistungsvergütungen werden nicht reduziert (vgl. Tzn. 91 ff.).
Zur Bewertung der Angemessenheit der Personalkostensteigerungen hat die Kommission in der Vergangenheit die Mittelfristigen Finanzplanungen öffentlicher Gebietskörperschaften herangezogen. Die aktualisierten Planungen der alten Bundesländer lagen Ende August 2003 nicht vor. Die Kommission erwartet, dass die tatsächliche Personalkostensteigerung im Planungszeitraum 2005-2008 den vorliegenden Tarifabschluss des Öffentlichen Dienstes nicht wesentlich überschreiten wird und damit unter der von den Anstalten geplanten jährlichen Steigerung bei durchschnittlich etwa 2,0 % liegt. Die Kommission nimmt deshalb Kürzungen in Höhe von 55 Mio. EUR bei der ARD, 10 Mio. EUR beim ZDF und 2 Mio. EUR beim Deutschlandradio vor.
Die betriebliche Altersversorgung bleibt von erheblicher Bedeutung für den Finanzbedarf der Rundfunkanstalten. Die Anstalten verfügen mit der einheitlich geltenden neuen Versorgungsregelung über ein angepasstes Versorgungswerk. Die Kommission hält allerdings weitere Einschnitte auch in die alten Versorgungswerke für erforderlich (vgl. Tzn. 119 ff.).
Tz. 17
Bei den übrigen betrieblichen Aufwendungen bzw. Geschäftsaufwendungen
wird als Basis für die Fortschreibung der korrigierte Ist-Betrag
des Jahres 2001 festgelegt. Die Basiswerte werden mit 1,5 % und
ab 2003 mit 1,2 % fortgeschrieben. Zusätzlich werden einzeln nachgewiesene
Beträge berücksichtigt. Im Ergebnis führt dies zu Kürzungen
von rd. 79 Mio. EUR bei der ARD, von rd. 1 Mio. EUR beim ZDF, von rd. 15
Mio. EUR beim Deutschlandradio und von 2 Mio. EUR bei ARTE (vgl. Tzn.
138 ff.).
Tz. 18
Die Kommission erkennt von den ARD-Anstalten eingeplante allgemeine
Verstärkungsmittel in Höhe von rd. 13 Mio. EUR nicht als Finanzbedarf
an, da Planungsrisiken in der Unschärfe von Planzahlen bereits ausreichend
berücksichtigt sind. ZDF, Deutschlandradio und ARTE weisen
keine Verstärkungsmittel aus (vgl. Tzn. 173 f.).
Tz. 19
Die angemeldeten Sachinvestitionen von ARD und ZDF liegen für den
Planungszeitraum 2005-2008 mit 6,7 % bzw. 3,1 % der bereinigten
Gesamtaufwendungen unter der Vergleichsquote für die letzten acht
Jahre. Es besteht deshalb kein Anlass für eine Korrektur.
Die Anmeldungen des Deutschlandradios belaufen sich dagegen auf 10,7 % der bereinigten Aufwendungen. Unter Zugrundelegung der gewichteten durchschnittlichen Relation von ARD und ZDF der letzten acht Jahre und einer gesonderten Berücksichtigung des Funkhauses Köln wird eine Kürzung um rd. 10 Mio. EUR für die kommende Gebührenperiode vorgenommen (vgl. Tzn. 175 ff.).
Tz. 20
Für den Zeitraum 2005-2008 wurde von der ARD zur Finanzierung von
Projekten ein Entwicklungsbedarf von rd. 792 Mio. EUR angemeldet.
Vom ZDF wurde ein Bedarf von rd. 257 Mio. EUR geltend gemacht, vom
Deutschlandradio rd. 81 Mio. EUR.
Die Anmeldungen wurden nach dem mit den Anstalten vereinbarten Checklistenverfahren geprüft. Im Ergebnis wird der angemeldete Entwicklungsbedarf bei der ARD um rd. 266 Mio. EUR, beim ZDF um rd. 62 Mio. EUR und beim Deutschlandradio um rd. 49 Mio. EUR gekürzt (vgl. Tzn. 210 ff.).
Tz. 21
Die Rundfunkanstalten haben in Zusammenarbeit mit der GEZ durch
eine Reihe von Maßnahmen zur Gewinnung neuer Rundfunkteilnehmer
erfolgreich dem erkennbaren Trend sinkender Neuanmeldungen entgegenwirken
und somit die Erträge aus Teilnehmergebühren stabilisieren
können. Die Werbeerträge von ARD und ZDF sind dagegen in den Jahren
2001 und 2002 deutlich zurückgegangen. Die Bedeutung der sonstigen
betrieblichen Erträge für die Mitfinanzierung des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks bleibt weiterhin erheblich.
Die weitgehend im Einvernehmen mit den Anstalten erfolgten Ertragsanpassungen belaufen sich auf insgesamt rd. 349 Mio. EUR, davon entfallen rd. 282 Mio. EUR auf die ARD, rd. 56 Mio. EUR auf das ZDF und rd. 11 Mio. EUR auf das Deutschlandradio (vgl. Tzn. 264 ff.).
Tz. 22
Die ARD-Anstalten, das ZDF und das Deutschlandradio haben ihre Bestände
an anrechenbaren Eigenmitteln zum 31. Dezember 2001 nach
einheitlichem Schema aus ihren Jahresabschlüssen ermittelt. Nach den
Feststellungen der Kommission sind die anrechenbaren Eigenmittel bei
der ARD um rd. 90 Mio. EUR zu erhöhen. Für das ZDF ergeben sich keine
anrechenbare Eigenmittel. Dem Deutschlandradio stehen rd. 55 Mio. EUR
anrechenbare Eigenmittel zur Deckung seines Finanzbedarfs zur Verfügung.
Bei ARTE werden 15 Mio. EUR anrechenbare Eigenmittel festgestellt
(vgl. Tzn. 320 ff.).
Tz. 23
Der Nachweis der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit dient der Ermittlung
des Wirtschaftlichkeitspotentials, das finanzbedarfsmindernd
zugunsten der Gebührenzahler eingesetzt werden kann. Für den Zeitraum
2005-2008 weist die ARD ein Gesamtvolumen an Wirtschaftlichkeit
und Sparsamkeit von rd. 2,25 Mrd. EUR, das ZDF von rd. 0,96 Mrd. EUR
aus. Davon hat die ARD einen finanzbedarfsmindernden Betrag von
1.597 Mio. EUR (6,4 % des Gesamtaufwands), das ZDF einen solchen von
rd. 498 Mio. EUR (5,9 % des Gesamtaufwands) eingeplant. Das Deutschlandradio
weist auch für diese Periode keine Netto-Einsparung aus (vgl.
Tz. 344).
Trotz dieses über der Vorperiode liegenden Einsparvolumens ist die Kommission der Auffassung, dass noch nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Hierzu sind insbesondere eine Aufgabenkritik i.S. eines Aufgabenabbaus und einer Aufgabenbeschränkung, eine Ausweitung anstaltsinterner und anstaltsübergreifender Strukturveränderungen sowie die Umsetzung weiterer Rationalisierungsmaßnahmen erforderlich. Die Kommission ergänzt deshalb die vorgesehenen finanzbedarfsmindernden Einsparungen um jeweils 0,5 % des Bestandsaufwands; dies sind bei der ARD 125 Mio. EUR, beim ZDF 41 Mio. EUR und beim Deutschlandradio 4 Mio. EUR (vgl. Tz. 431).
