14. Bericht der Kommission zur Ermittlung
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
| gesamten 14. Bericht als PDF (2.283KB) |
Zehntes Kapitel
Finanzausgleich zwischen den ARD-Anstalten
Tz. 446
Der Finanzausgleich zwischen den in der ARD zusammengeschlossenen
Landesrundfunkanstalten soll die kleinen, weniger ertragsstarken Anstalten
in die Lage versetzen, die übergeordneten Aufgaben des öffentlichrechtlichen
Rundfunks und die Gemeinschaftsaufgaben der Rundfunkanstalten
zu erfüllen sowie ein ausreichendes Programm zu gestalten
und zu senden (§ 12 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag). Denn bei
den kleinen Anstalten führt die nach Maßgabe eines Gesamtbedarfs der
ARD festgesetzte einheitliche Rundfunkgebühr wegen der geringen Zahl
der Teilnehmer in deren Sendegebiet nicht vollständig zur Abdeckung
auch von der Kommission anerkannter Aufwendungen (Bedarfe). Wegen
dieser systembedingten Folge der Gesamtbedarfsermittlung und der
Einheitsgebühr bezeichnet der Rundfunkstaatsvertrag den Finanzausgleich
als "Bestandteil des Finanzierungssystems der ARD", der den
Zweck hat, "insbesondere eine funktionsgerechte Aufgabenerfüllung"
der kleinen Anstalten sicherzustellen (§ 11 Abs. 2 Satz 1).
Tz. 447
Die Landesrundfunkanstalten haben für die Jahre 2001-2008 folgende
Zahlen über den Finanzausgleich mitgeteilt (in Mio. EUR):
| ARD-Finanzausgleich/ Nehmende Anstalten | 2001 | 2002 | 2003 | 2004 | 2001-2004 |
|---|---|---|---|---|---|
| RB | 39,173 | 36,048 | 32,656 | 29,104 | 136,981 |
| SR | 45,544 | 41,910 | 37,966 | 33,837 | 159,257 |
| SFB / RBB | 6,165 | 5,580 | 4,996 | 4,412 | 21,153 |
| Finanzausgleichsmasse | 90,882 | 83,538 | 75,618 | 67,353 | 317,391 |
| ARD-Finanzausgleich/ Nehmende Anstalten | 2005 | 2006 | 2007 | 2008 | 2005-2008 |
|---|---|---|---|---|---|
| RB | 25,414 | 21,620 | 21,649 | 21,674 | 90,357 |
| SR | 29,547 | 25,136 | 25,170 | 25,199 | 105,052 |
| RBB | 3,828 | 3,244 | 3,244 | 3,244 | 13,560 |
| Finanzausgleichsmasse | 58,789 | 50,000 | 50,063 | 50,117 | 208,969 |
Das Verhältnis der Zahlungen an die nehmenden Anstalten RB, SFB und SR ergibt sich aus § 14 Abs. 2 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag.
Tz. 448
Die Aufwendungen für den ARD-Finanzausgleich verteilen sich wie folgt
(in Mio. EUR):
| ARD-Finanzausgleich/ Gebende Anstalten | 2001 | 2002 | 2003 | 2004 | 2001-2004 |
|---|---|---|---|---|---|
| BR | 11,178 | 10,165 | 9,150 | 8,150 | 38,643 |
| HR | 4,090 | 4,090 | 3,857 | 3,435 | 15,472 |
| MDR | 10,040 | 9,321 | 8,394 | 7,476 | 35,231 |
| NDR | 11,721 | 11,128 | 9,906 | 8,823 | 41,578 |
| SWR | 12,782 | 12,049 | 10,662 | 9,497 | 44,990 |
| WDR | 40,624 | 37,817 | 33,650 | 29,972 | 142,063 |
| Summe der Aufwendungen | 90,435 | 84,570 | 75,619 | 67,353 | 317,977 |
| Korrektur aufgrund Periodenverschiebung | 0,447 | - 1,032 | 0 | 0 | - 0,585 |
| Summe der Aufwendungen nach Korrektur durch ARD | 90,882 | 83,538 | 75,619 | 67,353 | 317,392 |
| ARD-Finanzausgleich/ Gebende Anstalten | 2005 | 2006 | 2007 | 2008 | 2005-2008 |
|---|---|---|---|---|---|
| BR | 7,113 | 6,050 | 6,058 | 6,064 | 25,285 |
| HR | 2,998 | 2,550 | 2,553 | 2,556 | 10,657 |
| MDR | 6,526 | 5,550 | 5,557 | 5,563 | 23,196 |
| NDR | 7,701 | 6,550 | 6,558 | 6,565 | 27,374 |
| SWR | 8,289 | 7,050 | 7,059 | 7,066 | 29,464 |
| WDR | 26,161 | 22,250 | 22,278 | 22,302 | 92,991 |
| Summe der Aufwendungen | 58,788 | 50,000 | 50,063 | 50,116 | 208,967 |
Das Verhältnis der Zahlungen der gebenden Anstalten bemisst sich nach einer gem. §§ 13, 15 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag getroffenen Vereinbarung zwischen den Anstalten der ARD vom 22.11.1999 (vgl. 13. Bericht, Anlage 3).
Tz. 449
In ihrer Anmeldung hat die ARD für den Rest der laufenden Gebührenperiode
(bis 31.12.2004) und auch für die gesamte neue Gebührenperiode
(1.1.2005-31.12.2008) den RBB als nehmende Anstalt in der Nachfolge
des SFB aufgeführt. In der Tat ist der Rundfunk Berlin-Brandenburg
Rechtsnachfolger (auch) des Senders Freies Berlin. Die neue Anstalt ist
also auch Gläubiger der Finanzausgleichszahlungen, die staatsvertraglich
dem SFB zugesprochen sind. Das ist für die Jahre 2003 und 2004 hinnehmbar,
weil die mit der Fusion von SFB und ORB angestrebten Einsparungseffekte
sich so schnell nicht werden verwirklichen lassen und in
der Anlaufzeit der neuen Anstalt besondere Aufwendungen denkbar sind. Allerdings kann die begründungslose Fortschreibung der Finanzausgleichsleistungen
an den RBB von der Kommission nicht akzeptiert
werden. Sie würde voraussetzen, dass die Länder im Rundfunkstaatsvertrag
(§ 11 Abs. 2 Satz 1) und im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag
(§ 14 Abs. 2) den Rundfunk Berlin-Brandenburg als nehmende Anstalt
ausdrücklich vorsehen würden. Eine solche staatsvertragliche Regelung
zeichnet sich nicht ab. Vielmehr gingen und gehen alle Beteiligten davon
aus, dass die neue Anstalt, durch die Fusion gestärkt in der Zahl der
Gebührenzahler und in den Synergieeffekten, der Finanzausgleichzahlungen
nicht bedarf, jedenfalls als eine mittelgroße Anstalt mit solchen nicht
rechnen kann.
Tz. 450
Aufgrund der Neuregelung durch den 5. Rundfunkänderungsstaatsvertrag
wird die Finanzausgleichsmasse von 1,9 % des Nettogebührenaufkommens
der ARD-Anstalten zum 1. Januar 2001 schrittweise um 0,18
Prozentpunkte pro Jahr auf 1 % zum 1.1.2006 abgesenkt (§ 14 Abs. 1
Satz 1 und 2 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag). Dies führt zu einer
deutlichen Verminderung der den kleineren Anstalten zufließenden
Mittel aus dem Finanzausgleich. Auf diesem Wege sollte Rationalisierungsdruck
ausgeübt werden. RB und der SR haben daraufhin umfassende
Sparmaßnahmen durch Rationalisierung und verstärkte Kooperation
mit anderen Anstalten, aber auch durch spürbare Einschnitte in das
Programm und durch massiven Personalabbau ergriffen. Auch danach
bleibt die finanzielle Lage dieser beiden Anstalten sehr angespannt. Die
Kommission ist auch weiterhin der Ansicht, dass die Zahlungen aus dem
Finanzausgleich, zumal nach dessen Absenkung, allein nicht ausreichen,
um die unterschiedliche Leistungs- und Finanzkraft der Landesrundfunkanstalten
auszugleichen und eine funktionsgerechte Aufgabenerfüllung
der kleineren Anstalten sicherzustellen (§ 11 Rundfunkstaatsvertrag).
Tz. 451
Um so größeres Gewicht kommt verstärkten kostenentlastenden Kooperationen
zwischen den Anstalten zu. Schon in einer Protokollerklärung
zu ihrem Beschluss vom 10.-12.11.1999 zur Absenkung der Finanzausgleichsmasse
(vgl. 13. Bericht, Anlage 2) haben die Regierungschefs
der Länder ihre Erwartung formuliert, dass durch internen Leistungsund
Gegenleistungsaustausch zugunsten der Funktionsfähigkeit der kleinen
Landesrundfunkanstalten die Folgen der reduzierten Finanzausgleichsmasse
"abgefedert" werden sollten. Dieser Erwartung sind die
Rundfunkanstalten entgegengekommen, z.B. durch Koproduktionsvereinbarungen;
die Grenzen der Kooperationsmöglichkeiten sind allerdings
noch nicht erreicht. Insbesondere wegen der Vielfalt der formellen Vereinbarungen
und formlosen Einigungen, aber auch wegen der oftmals
schwierigen Zurechenbarkeit einzelner Kostenanteile ist eine vollständige
Rechnung des finanziellen Gegenwertes solcher entlastender Kooperationen
schwer darstellbar. Die ARD hat als "unmittelbar quantifizierbare
Transferleistungen zwischen RB und SR auf der einen Seite und den übrigen
Landesrundfunkanstalten auf der anderen Seite" folgende Zahlen
mitgeteilt (in Mio. EUR):
| Be- und Entlastungen 2006 im Vergleich zu 2000 | RB | SR | Summe |
|---|---|---|---|
| Ertragsverlust durch Abschmelzung Finanzausgleich (im Jahr 2006) | - 20,0 | - 23,3 | - 43,3 |
| Entfall der Zusatzleistungen Degeto | - 3,3 | - 1,7 | - 5,0 |
| Summe Belastungen | - 23,3 | - 25,0 | - 48,3 |
| + Neuregelung Allgemeiner Fernsehvertragsschlüssel | 1,8 | 1,4 | 3,2 |
| + Neuregelung Spezieller Fernsehvertragsschlüssel | 5,5 | 4,3 | 9,8 |
| + Bilaterale Kooperationen von NDR und WDR mit RB | 4,1 | 4,1 | |
| Summe Entlastungen | 11,4 | 5,7 | 17,1 |
| Summe Be-/Entlastungen | - 11,9 | - 19,3 | - 31,2 |
Die Neuregelung der Verteilschlüssel ist von besonderer Bedeutung für die beiden kleinen Anstalten, denn sie allein erbringt über drei Viertel des unmittelbar quantifizierbaren Entlastungsvolumens. Die Reduzierung der Anteile von RB (von 2,5 auf 1,1 %) und des SR (von 2,5 auf 1,4 %) im sog. "Speziellen Fernsehvertragsschlüssel" bereits ab dem 1.1.2001 hat sich angesichts der in den letzten Jahren rasant gestiegenen Kosten für Film- und Sportrechte als besonders wichtig erwiesen. Die Rückführung der Anteile von RB und SR in den beiden anderen Verteilschlüsseln, nämlich im "Allgemeinen Fernsehvertragsschlüssel" und im "Zulieferschlüssel für das 1. Fernsehprogramm", vollzieht sich dagegen langsamer: Nach dem gegenwärtigen Stand der Vereinbarungen innerhalb der ARD werden sich erst im Jahre 2004 (Allgemeiner Fernsehvertragsschlüssel) bzw. 2005 (Zulieferschlüssel) die Kostenanteile der beiden kleinen Anstalten mit 1,0 % (RB) bzw. 1,3 % (SR) an deren jeweiligen Gebührenerträgen orientieren.
Tz. 452
Die Landesrundfunkanstalten haben sich im September 2002 über einmalige
Strukturhilfen für RB und den SR geeinigt, weil sich bei beiden
Anstalten trotz umfassender Sparmaßnahmen in den nächsten Jahren
eine Finanzierungslücke ergeben werde, die sie ohne Hilfe nicht überbrücken
könnten. RB soll ab 2005 eine Strukturhilfe in Höhe von 64,4
Mio. EUR zur Zusammenlegung der bisherigen zwei Standorte erhalten,
um dadurch erhebliche Spar- und Rationalisierungseffekte zu erzielen.
Von der für den SR in den Jahren 2005-2008 vorgesehenen Strukturhilfe
von 34,4 Mio. EUR entfallen 21,4 Mio. EUR auf die Finanzierung der Erneuerung
des sendereigenen Hörfunkgebäudes und 13 Mio. EUR auf die Finanzierung
von investiven Sanierungs- und Strukturanpassungsmaßnahmen
im Fernsehen. Die Investitionen wurden von RB und dem SR bei der
Kommission als Bedarf angemeldet und von ihr anerkannt (vgl. Tz. 183).
Um einen Zufluss der Mittel an RB und den SR zu gewährleisten, werden
die übrigen Landesrundfunkanstalten die ihnen zufließenden Mittel
für diese Investitionen an RB und SR weiterleiten. Sie wollen dies allerdings
nicht als Präjudiz für künftige Fälle oder als Schritt hin zur anstaltsindividuellen
Bedarfsermittlung verstanden wissen. Die Kommission begrüßt
die Strukturhilfen als Maßnahmen zur "Abfederung" der Folgen der abgesenkten Finanzausgleichsmasse, wie sie von den Regierungschefs
erwartet werden. Ob die mit den einmaligen Strukturhilfen angestrebten
Ziele dauerhaft erreicht werden, wird zu überprüfen sein.
