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Kommission zur Ermittlung des
Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
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14. Bericht der Kommission zur Ermittlung
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten

| gesamten 14. Bericht als PDF (2.283KB) |

Viertes Kapitel
Bestandsbedarf

4. Verstärkungsmittel

  • Die Kommission erkennt von ARD-Anstalten eingeplante allgemeine Verstärkungsmittel in Höhe von 12,8 Mio. EUR nicht als Finanzbedarf an.
  • Verstärkungsmittel für Programmmaßnahmen und Sachinvestitionen sind systemkonform in die Untersuchungen der Programmaufwendungen und der Sachinvestitionen einbezogen.
  • ZDF, Deutschlandradio und ARTE weisen in ihren Mittelfristigen Finanzbedarfsplanungen keine Verstärkungsmittel aus.

Tz. 170

4.1 Verfahren

Entsprechend dem mit den Rundfunkanstalten vereinbarten Verfahren (vgl. 13. Bericht, Tz. 154) untersucht die Kommission die Verstärkungsmittel nur noch gesondert, soweit diese nicht anderen Aufwendungen konkret zugeordnet sind. Dies setzt voraus, dass die Rundfunkanstalten die Zuordnung dieser Mittelansätze in ihren Mittelfristigen Finanzbedarfsplanungen jeweils offen ausweisen.

Tz. 171

4.2 ARD

Die ARD-Anstalten weisen in ihren Mittelfristigen Finanzbedarfsplanungen 2003-2008 keine Verstärkungsmittel gesondert aus. Sie haben der Kommission jedoch mit den Anmeldungen zum 14. Bericht ergänzende Informationen zum Nachweis von Verstärkungsmitteln gegeben. Danach sind in den Finanzbedarfsanmeldungen 2003-2008 Ansätze für Verstärkungsmittel in Höhe von insgesamt 19,2 Mio. EUR enthalten. Davon sind als "allgemeine Verstärkungsmittel" 8,0 Mio. EUR, für "fusionsbedingte Mehraufwendungen" 2,2 Mio. EUR, für Programmmaßnahmen 7,4 Mio. EUR und für Investitionen 1,7 Mio. EUR Verstärkungsmittel eingeplant.

Tz. 172
Die ARD-Anstalten hatten in ihren Ertrags- und Aufwandsvorschauen 2001-2004 (13. Bericht) insgesamt rd. 46 Mio. EUR Verstärkungsmittel angesetzt. Das waren im Jahresdurchschnitt rd. 11,5 Mio. EUR. Für den aktuellen Planungszeitraum 2003-2008 ergibt sich nach den Angaben der ARD lediglich ein Jahresdurchschnitt von rd. 3,2 Mio. EUR. Die Kommission hat deshalb die Angaben der ARD zu den Verstärkungsmitteln stichprobenweise überprüft.

Tz. 173
Im Ergebnis weisen die ARD-Landesrundfunkanstalten in ihren Haushaltsund Wirtschaftplänen 2003 und in den Mittelfristigen Finanzbedarfsplanungen 2004-2008 insgesamt 77,5 Mio. EUR "Verfügungsmittel", "Reserven", "Mittel für aktuell zu bestimmende Projekte" oder in ähnlicher Weise bezeichnete Verstärkungsmittel aus. Diese verteilen sich wie folgt (in Mio. EUR):
Verstärkungsmittel
Zeitraum Verstärkungsmittel für Programmmaßnahmen Verstärkungsmittel für Sachinvestitionen Allgemeine Reserven, Verstärkungs- oder Verfügungsmittel insgesamt
2003 42,8 1,5 6,3 50,6
2004-2008 19,2 1,2 6,5 26,9
Summe 62,0 2,7 12,8 77,5

Für die in den Finanzbedarfsanmeldungen 2003-2008 eingeplanten allgemeinen Reserven, Verstärkungs- oder Verfügungsmittel in Höhe von 12,8 Mio. EUR sieht die Kommission keinen notwendigen Finanzbedarf. Sie geht dabei wie bisher davon aus, dass Planungsrisiken bei bestimmtem Vorhaben und Maßnahmen in der Unschärfe von Planzahlen bereits ausreichend berücksichtigt sind. Verstärkungsmittel für Programmmaßnahmen und Sachinvestitionen werden entsprechend der Systematik der Kommission im Rahmen des Programmaufwands und der Sachinvestitionen beurteilt.

Tz. 174

4.3 ZDF, Deutschlandradio, ARTE

ARTE Deutschland GmbH, Deutschlandradio und das ZDF weisen in ihren Mittelfristigen Finanzbedarfsplanungen 2003-2008 keine Verstärkungsmittel aus.


Letzte Aktualisierung 11.10.2005