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Kommission zur Ermittlung des
Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
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14. Bericht der Kommission zur Ermittlung
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten

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Viertes Kapitel
Bestandsbedarf

3. Übrige betriebliche Aufwendungen/Geschäftsaufwendungen

  • Die um Leasingaufwendungen bereinigten angemeldeten übrigen betrieblichen Aufwendungen/Geschäftsaufwendungen belaufen sich auf 2.852,1 Mio. EUR bei der ARD, 321,0 Mio. EUR beim ZDF, 164,1 Mio. EUR beim Deutschlandradio und 18,0 Mio. EUR bei Arte.
  • Die Kommission hat als Basisjahr für ihre weiteren Ermittlungen 2001 gewählt und die Höhe dieser Aufwendungen mit den Darstellungen im 12. und 13. Bericht verglichen. Als Folge wird das Basisjahr bei ARD und Deutschlandradio angepasst. Die hierdurch ermittelten Werte werden mit 1,5 % und ab 2003 mit 1,2 % fortgeschrieben. Zusätzlich werden einzeln nachgewiesene Beträge berücksichtigt.
  • Von den Anmeldungen erkennt die Kommission Teilbeträge nicht an. Diese belaufen sich bei der ARD auf 78,9 Mio. EUR, beim ZDF auf 0,9 Mio. EUR, beim Deutschlandradio auf 14,9 Mio. EUR und bei ARTE auf 1,9 Mio. EUR.

Tz. 138
An bereinigten übrigen betrieblichen Aufwendungen bzw. bereinigten Geschäftsaufwendungen wurden der Kommission von den Rundfunkanstalten die folgenden Meldun-gen für den Planungszeitraum 2005- 2008 gemacht:

Tab. 30 Übrige betrieblicheAufwendungen/ Geschäftsaufwendungen (in Mio. EUR)
  2001-2004 2005-2008
ARD 2.743,0 2.852,1
ZDF 305,1 321,0
DLR 131,7 164,1
ARTE 17,0 18,0

3.1 ARD

Tz. 139
Nach ihren Erläuterungen haben die ARD-Anstalten in der Mittelfristigen Finanzvorschau 2001-2008 jährliche Steigerungsraten von 1,6 % zugrunde gelegt.

Tz. 140
Die in der Finanzplanung angegebenen Aufwendungen wurden für den Planungszeitraum 2005-2008 um Leasingaufwendungen (106,8 Mio. EUR ) und um Einstellungen in den Sonderposten mit Rücklageanteil (6,1 Mio. EUR) bereinigt. Die Bereinigung um Verlustübernahmen der Werbetöchter entfällt dagegen ab dem Jahr 2001 im Zusammenhang mit der neu geregelten pauschalen Gewinnbesteuerung der Werbetöchter.

Tz. 141
Bei den übrigen betrieblichen Aufwendungen handelt es sich vor allem um Fremdleistungen, Mieten und Pachten, Kosten für Unterhalt und Bewirtschaftung, Reparaturen, Marketing und Öffentlichkeitsarbeit. Nach Angaben der ARD-Anstalten sind darin auch Programmaufwendungen enthalten, die mit einer im Durchschnitt höheren Steigerungsrate von 3,0 % fortgeschrieben wurden. Diese Aufwendungen wurden bereits unter den Programmaufwendungen untersucht und demzufolge an dieser Stelle von den bereinigten übrigen betrieblichen Aufwendungen abgesetzt.

Tz. 142
Die folgenden übrigen betrieblichen Aufwendungen wurden angemeldet:

Tab. 31 Bereinigte übrige betriebliche Aufwendungen der ARD 1999-2008 (in Mio. EUR)
  Bereinigte übrige betriebliche Aufwendungen davon Programmaufwendungen Bereinigte übrige betriebliche Aufwendungen ohne Programmaufwendungen
1999 Ist 813,4 101,7 711,7
2000 Ist 796,4 118,7 677,7
2001 Ist 780,4 101,7 678,7
2002 Plan 779,4 111,2 668,2
2003 Plan 799,6 102,5 697,1
2004 Vorschau 803,5 104,5 699,0
2005 Vorschau 802,4 105,3 697,1
2006 Vorschau 818,5 109,2 709,3
2007 Vorschau 828,9 110,9 718,0
2008 Vorschau 843,4 115,7 727,7
2001-2004 3.162,9 419,9 2.743,0
2005-2008 3.293,2 441,1 2.852,1

Tz. 143
Die Kommission hat die Aufwendungen untersucht. Die Entwicklung der bereinigten übrigen betrieblichen Aufwendungen ohne Programmaufwendungen zeigt lediglich für das Jahr 2003 eine Steigerungsrate, die deutlich oberhalb der angabegemäß zugrunde gelegten 1,6 % liegt. Für die Jahre 2002 und 2005 sind negative Zuwachsraten festzustellen.

Tz. 144
Die Analyse für das Jahr 2001 zeigt dagegen beim Vergleich der Meldung zum 14. Bericht mit den Werten dieses Jahres aus den beiden vorhergehenden Anmeldungen Steigerungsraten von 4,0 % und 7,0 %.

Tz. 145
Die bereinigten Aufwendungen ohne Programmaufwendungen 2001 betragen im Einzelnen (in Mio. EUR):

Bereinigten Aufwendungen
Meldung zum 12. Bericht 609,8
Meldung zum 13. Bericht 634,1
Meldung zum 14. Bericht 678,7

Tz. 146
Die Steigerungsrate der Meldung zum 14. Bericht ist neben höheren Aufwendungen für Marketing und Öffentlichkeitsarbeit insbesondere durch höhere EDV-Aufwendungen begründet worden.

Tz. 147
Die Überleitung der Projekte "Phoenix", "Kinderkanal", "SFB4-Multikulti", "Landesprogramme SWR" und "Regionalberichterstattung WDR" in den Bestand trägt im Jahr 2001 zu einem Anstieg der Aufwendungen in Höhe von insgesamt 2,2 Mio. EUR bei. Für den Zeitraum 2001-2004 betragen die entsprechenden Aufwendungen zusammen 9,2 Mio. EUR.

Tz. 148
Die bereinigten übrigen betrieblichen Aufwendungen ohne Programmaufwendungen des Zeitraums 2001-2004 liegen mit 2.743,0 Mio. EUR um 144,1 Mio. EUR über der Meldung zum 13. Bericht und um 245,9 Mio. EUR über dem von der Kommission mit dem 13. Bericht anerkannten Bedarf. Dieser Betrag ist um die Aufwendungen aus der Überleitung der Projekte von 9,2 Mio. EUR auf 236,7 Mio. EUR zu reduzieren, da diese im 13. Bericht noch unter den Projekten erfasst waren.

Tz. 149
Basis für die Bestandsfortschreibung ist nach der Vereinbarung mit den Anstalten grundsätzlich das Ist des Jahres 2001. Mit 678,7 Mio. EUR lag es allerdings deutlich über dem durch die Kommission im 13. Bericht anerkannten Betrag für das Jahr 2001 von 558,1 Mio. EUR. Die Kommission hat die ARD daher um eine Erläuterung der Mehraufwendungen gebeten, um eine Entscheidungsgrundlage darüber zu haben, welche Überschreitungen des von der KEF im 13. Bericht vorgenommenen Ansatzes akzeptiert werden können. Die ARD hat dargelegt, dass nach ihrer Auffassung erhöhte Marketingaufwendungen mit 24,9 Mio. EUR, zusätzliche EDV-Leistungen - über die im 13. Bericht von der Kommission anerkannten hinaus - mit 26,4 Mio. EUR sowie weitere strukturbedingte Anpassungen wie z.B. für Gebäudeunterhaltskosten von 16,2 Mio. EUR zusätzlich beim Basisjahr zu berücksichtigen wären.

Tz. 150
Die Kommission hat diese Angaben geprüft und Marketingaufwendungen und EDV-Leistungen von zusammen 22 Mio. EUR sowie die strukturbedingten erhöhten Aufwendungen mit weiteren 10 Mio. EUR im Basisjahr zusätzlich einbezogen.

Weiterhin werden die zum 14. Bericht für das Jahr 2001 gemeldeten Aufwendungen aus den übergeleiteten Projekten in Höhe von 2,2 Mio. EUR zuzüglich eines programmbezogenen Anteils von 2,1 Mio. EUR in der Fortschreibung berücksichtigt. Die Einbeziehung des programmbezogenen Anteils dient der Vereinfachung.

Tz. 151
Neben der Fortschreibung wurden von der Kommission in der Vergangenheit verschiedene in den bereinigten Aufwendungen enthaltene Sonderposten separat ermittelt und individuell anerkannt. Die zum 13. Bericht für das Jahr 2001 gesondert gemeldeten fortwirkenden Aufwendungen in Höhe von 4,7 Mio. EUR werden für die Folgejahre nicht mehr gesondert untersucht, sondern aufgrund ihres wiederkehrenden Charakters dem Basiswert hinzugerechnet und mit diesem fortgeschrieben. Die Basis für die Fortschreibung beträgt demgemäß 599,1 Mio. EUR.

Tz. 152
Aufgrund deutlicher Schwankungen in den Jahren 2001-2008 werden die Aufwendungen für das Hauptstadtstudio in Berlin (28,8 Mio. EUR) und für die Rückdeckungspensionskasse Baden-Baden (136,9 Mio. EUR) gesondert berücksichtigt, da diesen Aufwendungen entsprechende Erträge gegenüberstehen. Außerdem werden Aufwendungen für Outsourcing- Maßnahmen gesondert anerkannt. Diese ergeben sich in Höhe von 40,8 Mio. EUR saldiert aus Minderaufwendungen des MDR (43,9 Mio. EUR) und Mehraufwendungen des WDR (84,7 Mio. EUR).

Tz. 153
Der von der Kommission anerkannte Bedarf der Gebührenperiode 2005-2008 ermittelt sich auf Basis der Fortschreibung des Wertes für 2001 mit einer Rate von 1,5 % und ab 2003 wegen inzwischen nach unten korrigierter Prognosen des Finanzplanungsrats mit 1,2 % unter Anerkennung verschiedener Sonderposten zu 2.773,2 Mio. EUR. Die Anmeldung in Höhe von 2.852,1 Mio. EUR wird damit um 78,9 Mio. EUR gekürzt.

Tab. 32 Mit 1,5 % und ab 2003 mit 1,2 % fortgeschriebene bereinigte übrige betriebliche Aufwendungen der ARD 2001-2008 (in Mio. EUR)
  Fortgeschriebener Wert 2001 Aufwendungen, denen entsprechende Erträge gegenüberstehen Outsourcing MDR/WDR (saldiert) Von der Komission anerkannter Bedarf
2001 Ist 599,1 29,6 4,1 632,8
2002 Plan 608,1 32,5 6,3 646,9
2003 Plan 615,4 37,0 9,5 661,9
2004 Vorschau 622,8 41,5 9,9 674,2
2005 Vorschau 630,2 38,3 10,5 679,0
2006 Vorschau 637,8 40,1 11,1 689,0
2007 Vorschau 645,5 42,5 9,5 697,5
2008 Vorschau 653,2 44,8 9,7 707,7
2001-2004 2.445,3 140,6 29,8 2.615,7
2005-2008 2.566,7 165,7 40,8 2.773,2

3.2 ZDF

Tz. 154
Das ZDF hat nach eigenen Erläuterungen in der Mittelfristigen Finanzvorschau für den Zeitraum 2005-2008 eine jährliche Steigerungsrate von 1,5 % zugrunde gelegt, dies jedoch unter dem Vorbehalt, dass sich aufgrund von Verträgen keine anderen Raten ergeben und das Mengengerüst unverändert bleibt.

Tab. 33 Bereinigte Geschäftsaufwendungen des ZDF 1999-2008 (in Mio. EUR)
  Aufwendungen gesamt Aufwendungen für ZDF-Enterprises GmbH Zwischensumme Programmbezogene Sachaufwendungen (42,7 %) Bereinigte Aufwendungen ohne programmbezogene Aufwendungen
1999 Ist 126,1 - 15,8 110,3 47,1 63,2
2000 Ist 138,8 - 15,6 123,3 52,6 70,6
2001 Ist 140,8 - 10,4 130,4 55,7 74,7
2002 Plan 150,0 - 11,9 138,1 59,0 79,1
2003 Plan 139,4 - 10,3 129,1 55,1 74,0
2004 Vorschau 144,8 - 9,8 135,0 57,6 77,3
2005 Vorschau 145,6 - 9,9 135,7 57,9 77,7
2006 Vorschau 151,1 - 10,0 141,1 60,2 80,9
2007 Vorschau 150,0 - 10,1 139,9 59,7 80,2
2008 Vorschau 153,6 - 10,2 143,4 61,2 82,2
2001-2004 575,0 - 42,5 532,5 227,4 305,1
2005-2008 600,3 - 40,2 560,1 239,2 320,9

Tz. 155
Die Steigerungsraten der um Aufwendungen für die ZDF-Enterprises GmbH und Programmaufwendungen bereinigten Geschäftsaufwendungen betragen für die Jahre 2000 und 2001 11,7 % bzw. 5,8 %. Im Jahr 2001 trägt die Überleitung der gemeinsam mit der ARD durchgeführten Projekte Kinderkanal und Phoenix in den Bestand in Höhe von 2,7 Mio. EUR zu einem Anstieg der bereinigten Aufwendungen bei.

Tz. 156
Die bereinigten Geschäftsaufwendungen des Zeitraums 2001-2004 liegen mit 305,1 Mio. EUR um 10,0 Mio. EUR unterhalb der Meldung zum 13. Bericht und mit 4,9 Mio. EUR unterhalb des von der Kommission für die laufende Gebührenperiode anerkannten Bedarfs.

Tz. 157
In der Vergangenheit hat die Kommission zusätzlich zur Fortschreibung aufgrund ergänzender Informationen verschiedene Aufwandsposten gesondert ermittelt und anerkannt. Hierbei handelte es sich um:

  • Aufwendungen, denen entsprechende Erträge gegenüberstehen;
  • Aufwendungen Outsourcing;
  • Mehraufwendungen ZDF-Hauptstadtstudio;
  • Mehraufwendungen EDV.
Diese Aufwendungen sind wie die Aufwendungen für die in den Bestand übergeleiteten Projekte Kinderkanal und Phoenix mit den entsprechenden Werten des Jahres 2001 bereits in der Basis enthalten. Sie werden aufgrund ihres wiederkehrenden Charakters nicht mehr gesondert untersucht, sondern wie die übrigen Aufwendungen fortgeschrieben.

Tz. 158
Die Kommission legt ihrer Beurteilung das Aufwandsniveau des Jahres 2001 zugrunde und schreibt dieses mit einer Rate von 1,5 % und ab 2003 mit 1,2 % fort. Die Fortschreibung ergibt entsprechend der nachfolgenden Darstellung für den Zeitraum 2005-2008 einen anerkannten Bedarf von 320,0 Mio. EUR. Der angemeldete Wert von 320,9 Mio. EUR wird damit in Höhe von 0,9 Mio. EUR nicht anerkannt.

Fortgeschriebener Aufwand auf Basis der Meldung zum 14. Bericht
2001 Ist 74,7
2002 Soll 75,8
2003 Soll 76,7
2004 Vorschau 77,7
2005 Vorschau 78,6
2006 Vorschau 79,5
2007 Vorschau 80,5
2008 Vorschau 81,4
2001-2004 304,9
2005-2008 320,0

3.3 Deutschlandradio

Tab. 34 Bereinigte übrige betriebliche Aufwendungen des Deutschlandradios 1999-2008 (in Mio. EUR)
  Übrige betriebliche Aufwendungen Bereinigungen ROC GmbH Bereinigte übrige betriebliche Aufwendungen
1999 Ist 41,9 11,5 30,4
2000 Ist 41,0 11,5 29,5
2001 Ist 43,0 11,5 31,5
2002 Vorl. Ist 42,1 11,6 30,5
2003 Plan 47,4 12,4 35,0
2004 Vorschau 49,3 12,7 36,6
2005 Vorschau 53,1 13,1 40,0
2006 Vorschau 54,5 13,4 41,1
2007 Vorschau 55,1 13,7 41,4
2008 Vorschau 55,6 14,0 41,6
2001-2004 181,8 48,2 133,6
2005-2008 218,3 54,2 164,1

Tz. 159
Nach den Erläuterungen des Deutschlandradios wurden die übrigen betrieblichen Aufwendungen mit einer durchschnittlichen Steigerungsrate von 1,5 % fortgeschrieben. Die in der mittelfristigen Planung angegebenen Aufwendungen wurden um die Aufwendungen für die Rundfunk Orchester und Chöre GmbH (ROC GmbH) bereinigt.

Tz. 160
Die bereinigten übrigen Aufwendungen des Deutschlandradios liegen zwar für das Jahr 2001 mit 31,5 Mio. EUR um 6,8 % über dem Vergleichswert des Vorjahres, für den Zeitraum 2001-2004 überschreiten sie die Meldung zum 13. Bericht mit 1,8 Mio. EUR jedoch nur geringfügig.

Tz. 161
Die teilweise überproportionalen Zuwachsraten der bereinigten übrigen betrieblichen Aufwendungen ab dem Jahr 2003 erklärt das Deutschlandradio mit höheren geplanten Aufwendungen für Fremdleistungen, im Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, für Instandhaltungsmaßnahmen sowie für die Wartung von Hard- und Software.

Tz. 162
Die Kommission hat insbesondere die Aufwendungen für Werbemaßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit näher untersucht und erkennt im Sinne der Gleichbehandlung mit der ARD und dem ZDF hierfür im Zeitraum 2005-2008 einen jährlichen Mehrbedarf in Höhe von 3,0 Mio. EUR an.

Tz. 163
Für das im Jahr 2005 in den Bestand überzuleitende Projekt Digitalisierung der Archive werden außerdem durch die Kommission laufende Aufwendungen für die Wartung und den Betrieb des Massenspeichers in der Gebührenperiode 2005-2008 von jeweils 0,3 Mio. EUR p.a., insgesamt 2,4 Mio. EUR, gesondert berücksichtigt.

Tz. 164
Der für das Jahr 2001 gemeldete Betrag von 31,5 Mio. EUR wird als Basiswert für die Fortschreibung herangezogen. Dieser wird mit 1,5 % und ab 2003 mit 1,2 % fortgeschrieben. Der anerkannte Bedarf für den Zeitraum 2005-2008 in Höhe von 149,2 Mio. EUR führt zu einer Kürzung von 14,9 Mio. EUR.

Tab. 35 Bereinigte übrige betriebliche Aufwendungen Deutschlandradios 1999-2008 (in Mio. EUR)
  Übrige betriebliche Aufwendungen Bereinigungen ROC GmbH Bereinigte übrige betriebliche Aufwendungen Fortgeschriebener Aufwand (mit 1,5 % bzw. 1,2 %) Basisjahr 2001 Anerkannter Bedarf (inkl. 3,6 Mio. EUR ab 2005) 1999 Ist 41,9 11,5 30,4 32,0   2000 Ist 41,0 11,5 29,5 32,4   2001 Ist 43,0 11,5 31,5 31,5 31,5 2002 Vorl. Ist 42,1 11,6 30,5 32,0 32,0 2003 Plan 47,4 12,4 35,0 32,4 32,4 2004 Vorschau 49,3 12,7 36,6 32,7 32,7 2005 Vorschau 53,1 13,1 40,0 33,1 36,7 2006 Vorschau 54,5 13,4 41,1 33,5 37,1 2007 Vorschau 55,1 13,7 41,4 33,9 37,5 2008 Vorschau 55,6 14,0 41,6 34,3 37,9 2001-2004 181,8 48,2 133,6 128,6 128,6 2005-2008 218,3 54,2 164,1 134,8 149,2

3.4 ARTE

Tz. 165
Die von ARTE angemeldeten übrigen betrieblichen Aufwendungen bestehen aus:
Tab. 36 Betriebliche Aufwendungen von ARTE 1999-2008 (in Mio. EUR)
  1999 Ist 2000 Ist 2001 Ist 2002 Plan 2003 Plan 2004 Vorschau 2001-2004 2005 Vorschau 2006 Vorschau 2007 Vorschau 2008 Vorschau 2005-2008
Programmbeobachtung, Öffentlichkeitsarbeit 2,2 3,4 3,4 3,5 3,6 3,6 14,1 3,7 3,7 3,7 3,8 14,9
Sachkosten Internetauftritt 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1 0,1 0,3 0,1 0,1 0,1 0,1 0,3
Übrige 0,6 0,6 0,6 0,6 0,7 0,7 2,6 0,7 0,7 0,7 0,7 2,8
Gesamt 2,8 4,0 4,1 4,2 4,4 4,4 17,0 4,4 4,5 4,5 4,6 18,0

Tz. 166
Die für den Zeitraum 2001-2004 gemeldeten Aufwendungen betreffen in Höhe von 83,3 % Programmbeobachtung bzw. Öffentlichkeitsarbeit. Zum 13. Bericht hatte diese Relation 78,6 % betragen. Maßstäbe für die Angemessenheit von Aufwendungen bestehen nicht.

Tz. 167
Die Aufwendungen belaufen sich für den Zeitraum 2001-2004 auf 17,0 Mio. EUR. Sie liegen damit um 0,8 Mio. EUR oberhalb der Anmeldung zum 13. Bericht. Der Mehrbedarf gegenüber dem von der Kommission im 13. Bericht anerkannten Betrag von 13,8 Mio. EUR (27,0 Mio. DM) beläuft sich auf 3,2 Mio. EUR. Er wird von ARTE unter Hinweis auf die von der Gesellschafterversammlung 1999 beschlossene Intensivierung der Kommunikationsmaßnahmen ab dem Jahr 2000 begründet. Diese führte zu einem jährlichen Mehrbedarf von 0,7 Mio. EUR. ARTE verweist diesbezüglich auf das inhaltlich und zeitlich verbesserte Programmangebot, den erfolgten Transponderwechsel sowie auf die fortschreitende Verbreitung im Kabelnetz bei gleichzeitig verschärfter Konkurrenzsituation.

Tz. 168
Die Kommission erkennt für diese Maßnahmen einen jährlichen Mehrbedarf von 0,4 Mio. EUR an.

Tz. 169
Schreibt man den für das Jahr 2001 gemeldeten Aufwand abzüglich des nicht anerkannten Mehrbedarfs für Kommunikationsmaßnahmen von 0,3 Mio. EUR, insgesamt 3,8 Mio. EUR, mit einer jährlichen Rate von 1,5 % und ab 2003 mit 1,2 % fort, ergibt sich für für den Zeitraum 2005-2008 ein anerkannter Bedarf 16,1 Mio. EUR. Gegenüber der Meldung zum 14. Bericht führt dies zu einer Kürzung von 1,9 Mio. EUR.


Letzte Aktualisierung 11.10.2005