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Kommission zur Ermittlung des
Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
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14. Bericht der Kommission zur Ermittlung
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten

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Viertes Kapitel
Bestandsbedarf

2. Personalaufwendungen

  • Die Personalaufwendungen (Bestandsbedarf) sollen im Jahr 2008 nach den Finanzbedarfsanmeldungen bei der ARD um 12,7 %, beim ZDF um 14,7 % und beim Deutschlandradio um 15,6 % über den Werten von 2001 liegen. Die jährlichen Steigerungsraten im Planungszeitraum 2005-2008 liegen im Durchschnitt bei 1,8 % (ARD), 1,9 % (ZDF) bzw. 2,2 % (Deutschlandradio). In diesen Steigerungsraten kommt vor allem zum Ausdruck, dass die Anstalten die allgemeinen Personalkosten-steigerungen mit dem von ihnen ermittelten langjährigen Mittel von jährlich 2,3 % angesetzt haben.
  • Die entsprechenden Planungen der Personalkostensteigerungen der alten Bundesländer, die die Kommission in der Vergangenheit herangezogen hat, lagen Ende August 2003 noch nicht vor. Die Kommission erwartet, dass die tatsächliche Personalkostensteigerung im Planungszeitraum 2005-2008 den vorliegenden Tarifabschluss des Öffentlichen Dienstes, der für das Jahr 2005 bei etwa 1,75 % liegt, nicht wesentlich überschreiten wird und damit unter der von den Anstalten geplanten jährlichen Steigerung bei durchschnittlich etwa 2,0 % liegt. Sie nimmt daher Kürzungen des Finanzbedarfs bei der ARD um 55 Mio. EUR, beim ZDF um 10 Mio. EUR und beim Deutschlandradio um 2 Mio. EUR vor.
  • Planstellenreduzierungen sind - bei insgesamt nahezu unverändertem Stellenbesetzungsgrad - bei ZDF und Deutschlandradio nicht vorgesehen. Die bei der ARD vorgesehenen Planstellenreduzierungen durch Wirtschaftlichkeitsmaßnahmen werden überwiegend von den beiden kleinsten Anstalten RB und SR - nicht zuletzt aufgrund der knappen ihnen zur Verfügung stehenden Mittel und der daraus resultierenden Sparzwänge - und - fusionsbedingt - von RBB und SWR erbracht. Die übrigen Anstalten weisen keine nennenswerten Verringerungen der Planstellen aus.
  • Die Anstalten haben gemeinsam mit der Kommission in einem Arbeitskreis die Grundlagen für eine umfassende Gesamtdarstellung des Personalbereichs erarbeitet, um neben dem Bestandsbedarf (einschließlich Altersversorgung) auch den Entwicklungsbedarf, die Beschäftigung freier Mitarbeiter, den Personalbedarf für GSEA sowie Outsourcingmaßnahmen beurteilen zu können. Erste Ergebnisse werden in Abschnitt 2.1.4 sowie im Kapitel zu Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verarbeitet.

Tab. 16 Personalaufwendungen von ARD, ZDF und Deutschlandradio 2005-2008 (Bestandsbedarf, mit Altersversorgung, in Mio. EUR)
  Summe2001-2004 2005 2006 2007 2008 Summe 2005-2008
ARD-Mifrifi nach Planwerten (2001: Ist) 7.373,5 1.961,6 1.934,5 1.984,8 2005,9 7.886,8
ARD Mifrifi nach vorläufigem Istwert für 2002 (Korrekturen für die Jahre 2002 und 2003) und nach Reduzierung der Steigerung für 2004 um 0,5 %-Punkte (Tarifabschlag) 7.312,4 1.954,4 1.927,2 1.977,5 1.998,5 7.857,6
Reduzierung Personalkostensteigerung           - 55,0
ZDF-Finanzvorschau (nach vorläufigem Istwert für 2002 und Korrektur für 2003) 1.229,8 331,6 336,4 342,8 353,3 1.364,1
Reduzierung Personalkostensteigerung           - 10,0
DLR-Mifrifi 258,3 66,6 67,0 68,6 70,3 272,5
Korrektur durch Verringerung der Rückstellung für Altersteilzeit         - 0,3  
Reduzierung Personalkostensteigerung           - 2,0

Tz. 91
Die Verringerung der Rückstellungen für Altersteilzeit beim Deutschland- Radio ist auf ein aktuelles Gutachten zurückzuführen.

Tz. 92
Die in Tab. 16 genannten Personalaufwendungen enthalten ausschließlich die Aufwendungen im Bestand, Personalaufwendungen für Mitarbeiter in anerkannten Projekten (Entwicklungsbedarf) sind nicht enthalten. Die Aufwendungen aus der Fortführung bereits im 10. und 11. Bericht genehmigter Projekte, wie z. B. Phoenix und Kinderkanal, werden von der ARD erstmals als Bestandsbedarf geführt (ARD: 2001 50 Stellen, 2005 3 Stellen, ZDF: 2001 50 Stellen).

In den Personalaufwendungen sind Aufwendungen der Gemeinschaftssendungen, -einrichtungen und -aufgaben (GSEA) weitgehend nicht enthalten (vgl. Tzn. 413 ff.). Während die Personalaufwendungen des ZDF-Hauptstadtstudios Berlin und des Hauptstadtstudios des Deutschlandradios in den obigen Werten enthalten sind, weist die ARD die Aufwendungen für das ARD-Hauptstadtstudio Berlin weitgehend (Korrespondenten werden teilweise von einzelnen Anstalten entsandt) als GSEAAufwendungen im Sachaufwand aus. Bei einer Zurechnung der Aufwendungen des ARD-Hauptstadtstudios zu den einzelnen Aufwandsarten ergäben sich entsprechend veränderte Werte für die ARD.

Aufwendungen für freie Mitarbeiter (im Wesentlichen Leistungsvergütungen) werden im Programmaufwand angemeldet.

Auf Mitarbeiter bei Beteiligungsunternehmen (u.a. aus Outsourcingmaßnahmen) wird im 12. Kapitel eingegangen.

Bei der Gesamtbetrachtung der Aufwendungen für Personal müssen neben dem Bestandsbedarf auch der Entwicklungsbedarf, die Beschäftigung freier Mitarbeiter, der Personalbedarf für GSEA sowie Outsourcingmaßnahmen berücksichtigt werden. Dies geschieht - soweit möglich - in Abschnitt 2.1.4 sowie im Kapitel zu Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.

2.1 Personalaufwendungen ohne Altersversorgung und Vorruhestand

2.1.1 Anmeldungen der Anstalten

Tz. 93
Tab. 17 Entwicklung der Personalaufwendungen ohne Altersversorgung und Vorruhestand 2001-2008 (in Mio. EUR)
Anmeldungen zum 14. Bericht ARD ZDF DLR
Personalaufwendungen
2001-2004
2005-2008
5.563,7
5.939,8
1.036,5
1.126,6
200,0
217,4
Ist 2001 1.354,7 252,2 48,8
Planansatz 2008 1.526,6 289,4 56,4
Veränderungen 2008 ggü. 2001 (in %) 12,7 14,7 15,6

Die Veränderungen der Personalaufwendungen (ohne Altersversorgung) im Beurteilungszeitraum 2001-2008 liegen bei ARD und ZDF um 3,4 bzw. 6,7 Prozentpunkte über den Veränderungen im Beurteilungszeitraum des 13. Berichtes 1997-2004 (ARD: 9,3 %, ZDF: 8,0 %). Ursache ist im Wesentlichen der gegenüber dem 13. Bericht reduzierte Planstellenabbau. Die Steigerung beim Deutschlandradio liegt knapp unter der Steigerung des Vorzeitraumes.

Tz. 94
Tab. 18 Steigerungsraten der Personalaufwendungen ohne Altersversorgung und Vorruhestand (in %)
  ARD ZDF DLR
2001 1,0 2,8 7,0
2002 2,7 - 1,6 - 0,6
2003 0,2 1,0 5,8
2004 2,1 3,8 0,2
2001-2004 im Durchschnitt 1,7 1,5 3,1
2005 1,4 1,9 2,1
2006 1,9 1,9 2,2
2007 2,0 1,9 2,3
2008 1,8 1,8 2,7
2005-2008 im Durchschnitt 1,8 1,9 2,3
2001-2008 im Durchschnitt 1,7 1,7 2,7

Die Steigerungsraten, die nachfolgend diskutiert werden, geben das Ergebnis aus Preis- und Mengenänderungen wieder (Tzn. 95 f. bzw. Tzn. 97 ff.).

Die Steigerung von 3,8 % im Jahr 2004 erläutert das ZDF im Wesentlichen mit Tarif- und Stufensteigerungen sowie mit dem kumulierten Mehraufwand von befristeten sonstigen Zeitverträgen (z.B. Einrichtung eines Rechtsinformationssystems).

Das Deutschlandradio begründet die auffallend hohen Steigerungen in den Jahren 2001, 2003 und 2008 mit dem erstmaligen Abschluss eines Altersteilzeit-Tarifvertrages und den damit verbundenen Rückstellungen bzw. mit Rückstellungen im Zusammenhang mit dem Rationalisierungsschutz- Tarifvertrag, die aktuell von einem Gutachter neu berechnet wurden. Im Übrigen sind die im Vergleich zu ARD und ZDF beim Deutschland- Radio höheren Werte vor allem darauf zurückzuführen, dass das Deutschlandradio keine Reduzierung der staatsvertraglich geregelten 710 Stellen vorgesehen hat; in der Sendertechnik (außerhalb der 710 Planstellen) ist für 2004 die Reduzierung um eine Stelle vorgesehen.

Tz. 95
Die folgenden Tabellen enthalten die tatsächlichen Gesamtsteigerungen, die sich aus den Finanzplanungen ergeben, sowie die zugrunde gelegten allgemeinen Personalkostensteigerungen und die angegebenen Stellenveränderungen; rechnerische Differenzen sind die Folge von Veränderungen des Stellenbesetzungsgrades und anderer, durch die aufgeführten Faktoren nicht gedeckter Einflüsse. Neben Tariferhöhungen umfassen die allgemeinen Personalkostensteigerungen z.B. auch folgende Einflüsse:

  • Veränderung der gesetzlichen Sozialversicherung (Beitragsbemessungsgrenze, Be messungssatz);
  • turnusmäßige Steigerungen (Dienstaltersstufen);
  • Veränderung durch Stellenumwandlungen und Stellenanhebungen;
  • Veränderung der vergütungsbezogenen Nebenleistungen (z.B. Mehrarbeitsvergütungen, Zulagen, Jubiläumsgelder) sowie - saldiert - entsprechende gegenläufige Entwicklungen (z.B. Einstellung jüngerer Mitarbeiter nach dem Ausscheiden älterer Mitarbeiter);
  • Kosten für Altersteilzeit.

Tab. 19 Eckwerte der Personalkostenentwicklung 2005-2008 (in %)
ARD 2005 2006 2007 2008
Gesamtsteigerung (lt. Anmeldung) 1,4 1,9 2,0 1,8
Einflussfaktoren:
  • Allgemeine Personalkostensteigerung
  • Veränderung der Planstellenzahl und der Beschäftigten aus "Sonstigen Stellen"


Summe der Einflussfaktoren (rechnerisch)
2,3
- 0,9

(1,4)

2,3
- 0,3

(2,0)

2,3
- 0,2

(2,1)

2,3
- 0,2

(2,1)

ZDF 2005 2006 2007 2008
Gesamtsteigerung (lt. Anmeldung) 1,9 1,9 1,9 1,8
Einflussfaktoren:
  • Allgemeine Personalkostensteigerung
  • Veränderung der Planstellenzahl und der Beschäftigten aus "Sonstigen Stellen"


Summe der Einflussfaktoren (rechnerisch)
2,3
- 0,3

(2,0)

2,3
- 0,3

(2,0)

2,3
- 0,3

(2,0)

2,3
- 0,3

(2,0)

Deutschlandradio 2005 2006 2007 2008
Gesamtsteigerung (lt. Anmeldung) 2,1 2,2 2,3 2,7
Einflussfaktoren:
  • Allgemeine Personalkostensteigerung
  • Veränderung der Planstellenzahl und der Beschäftigten aus "Sonstigen Stellen"


Summe der Einflussfaktoren (rechnerisch)
2,3
0,0

(2,3)

2,3
0,0

(2,3)

2,3
0,0

(2,3)

2,3
0,0

(2,3)

Bei der ARD liegt die Gesamtsteigerung im Jahr 2005 in Höhe und von 2006-2008 unter der rechnerischen Summe der Einflussfaktoren. Die Abweichung von 0,3 Prozentpunkten im Jahr 2008 erläutert die ARD damit, dass einzelne Anstalten teilweise mit Steigerungsraten auch unterhalb der als Obergrenze angesehenen 2,3 % allgemeiner Personalkostensteigerung gerechnet haben.

Das ZDF behält den Stellenplan im Gebührenzeitraum bei und reduziert die "Sonstigen Stellen" außerhalb des Stellenplans durch Funktionsumwidmungen in den "offiziellen" Stellenplan um jährlich durchschnittlich 15 Stellen.

Beim Deutschlandradio liegt die Gesamtsteigerung im Jahr 2005 um 0,2 Prozentpunkte, im Jahr 2006 um 0,1 Prozentpunkte unter der Summe der Einflussfaktoren. Die Überschreitung der Summe der Einflussfaktoren im Jahr 2008 reduziert sich aufgrund der aktuell von einem Gutachter neu errechneten Rückstellungen für Altersteilzeit auf 2,2 %.

Tz 96
Zur Bewertung der Angemessenheit der Personalkostensteigerungen hat die Kommission in der Vergangenheit die Mittelfristigen Finanzplanungen öffentlicher Gebietskörperschaften herangezogen. Die entsprechenden Planungen der Personalkostensteigerungen der alten Bundesländer lagen Ende August 2003 noch nicht vor. Die Kommission erwartet, dass die tatsächliche Personalkostensteigerung im Planungszeitraum 2005-2008 den vorliegenden Tarifabschluss des Öffentlichen Dienstes, der für das Jahr 2005 bei etwa 1,75 % liegt, nicht wesentlich überschreiten wird und damit unter der von den Anstalten geplanten jährlichen Steigerung (2,3 %) bei durchschnittlich etwa 2,0 % liegt. Sie nimmt deshalb Kürzungen des Finanzbedarfs bei der ARD von 55 Mio. EUR, beim ZDF von 10 Mio. EUR und beim Deutschlandradio von 2 Mio. EUR vor.

2.1.2 Planstellenentwicklung bezogen auf den Bestandsbedarf

Tz. 97
Die Entwicklung der Planstellen verläuft bei den einzelnen Rundfunkanstalten uneinheitlich. Die ARD beabsichtigt, in den Jahren 2005-2008 weitere Stellenreduzierungen vorzunehmen, die allerdings nur noch die Hälfte der Reduzierungen der Periode 2001-2004 erreichen. ZDF und Deutschlandradio haben im Stellenplan für die kommende Gebührenperiode keine Stellenreduzierungen vorgesehen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das ZDF die Mitarbeiter des ZDF-Hauptstadtstudios im Stellenplan erfasst, während die ARD das ARD-Hauptstadtstudio als GSEA behandelt und die Mitarbeiter außerhalb des Stellenplans führt.

Tab. 20 Geplante Planstellenentwicklung
  ARD ZDF DLR
    Änderunggegenüber Vorjahr in %   Änderunggegenüber Vorjahr in %   Änderunggegenüber Vorjahr in %
2004 21.481   3.630   710  
Veränderungen 2004 gegenüber 2000 - 728 - 3,3 0 0,0 0 0,0
2005 21.294 -0,9 3.630 0,0 710 0,0
2006 21.223 -0,3 3.630 0,0 710 0,0
2007 21.173 -0,2 3.630 0,0 710 0,0
2008 21.128 -0,2 3.630 0,0 710 0,0
Veränderungen 2008 gegenüber 2004 - 353 -1,6 0 0,0 0 0,0

Tz. 98
Die Entwicklung der Stellen verläuft bei den einzelnen Rundfunkanstalten der ARD absolut sowie relativ bezogen auf den Personalbestand und in der zeitlichen Abfolge unterschiedlich. Der Staatsvertrag zum Finanzausgleich (vgl. 10. Kapitel), auch damit teilweise einhergehende Leistungsveränderungen, sowie bei einzelnen Anstalten Outsourcingmaßnahmen und die Entwicklung der Zahl der freien Mitarbeiter haben zu den Unterschieden beigetragen.

Tab. 21 Stellenentwicklung bei den ARD-Anstalten
Anstalt 2004 Veränderung 2004 ggü. 2000 2005 2006 2007 2008 Veränderung 2008 ggü. 2004
    absolut %         absolut %
BR 3.102 - 15 - 0,5 3.100 3.098 3.096 3.094 - 8 - 0,3
HR 1.820 - 21 - 1,1 1.820 1.820 1.820 1.820 01 0,01
MDR 2.122 - 23 - 1,1 2.118 2.115 2.112 2.109 - 13 - 0,6
NDR 3.591 - 16 - 0,4 3.583 3.575 3.565 3.555 - 36 - 1,0
RB 428 - 176 - 29,1 390 391 391 391 - 37 - 8,6
RBB 1.700 - 83 - 4,7 1.679 1.645 1.625 1.605 - 95 - 5,6
SR 650 - 100 - 13,3 600 575 560 550 - 100 - 15,4
SWR 3.703 - 307 - 7,7 3.650 3.650 3.650 3.650 - 53 - 1,4
WDR 4.366 + 13 + 0,3 4.355 4.355 4.355 4.355 - 11 - 0,3
ARD 21.481 - 728 - 3,3 21.294 21.223 21.173 21.128 - 353 - 1,6

  1. Der HR hat der Kommission mit Schreiben vom 29. Oktober 2003 mitgeteilt, dass die Mittelfristige Finanzplanung aktuell nunmehr insgesamt 24 Stelleneinsparungen für den Zeitraum von 2004-2008 (2004: - 10, 2005: - 2, 2006-2008: jeweils - 4) vorsieht.

Tz. 99
Die anteilig größten Reduzierungen bei der ARD sehen die kleinen Anstalten SR, RB und - fusionsbedingt - RBB und SWR vor. Die vorgesehenen Stelleneinsparungen des SR (im Zeitraum 2005-2008 mit 15,4 %) erbringen allein 28,3 % der Gesamtreduzierungen der ARD. Veränderungen sind bei den übrigen Anstalten demgegenüber prozentual deutlich geringer bzw. kaum (bis 1,0 % für vier Jahre: BR, MDR, NDR, WDR) vorgesehen.

Tz. 100
Das ZDF beabsichtigt bis zum Jahr 2008 keine Veränderung der Planstellenzahl von 3.630 Stellen (einschließlich 87 Stellen für das ZDF-Hauptstadtstudio).

Tz. 101
Das Deutschlandradio behält die durch Staatsvertrag maximal zulässigen Stellen von 710 unverändert im Stellenplan bei. Auch Beschäftigungsverhältnisse in Form von Zeitverträgen werden - anders als bei ARD und ZDF - ausschließlich innerhalb des Stellenplans ausgewiesen.

Zusätzlich bestanden beim Deutschlandradio zum 12. Bericht noch 28 Stellen in der Sendertechnik. Das Deutschlandradio hat in der Sendertechnik die Planstellen, wie zum 12. Bericht angekündigt, auf inzwischen noch 23 Stellen reduziert (Stellen, die durch Ausscheiden von Mitarbeitern frei geworden sind, wurden nicht wieder besetzt). Das Deutschlandradio beabsichtigt, frei werdende Stellen auch weiterhin nur wieder zu besetzen, wenn die betroffenen Tätigkeiten für die Sicherstellung des Sendebetriebs unbedingt erforderlich sind und nicht auf andere Stellen im Deutschlandradio verteilt werden können. Ab 2004 wird der Stellenplan bezüglich der Sendertechnik auf 22 zurückgeführt. Die Kommission empfiehlt, die genannten Maßnahmen konsequent beizubehalten, außerdem sollten weitere Maßnahmen, z. B. Versetzungen von Mitarbeitern in andere Bereiche des Deutschlandradios im Rahmen des für das Deutschlandradio geltenden Stellenplans, geprüft und ggf. umgesetzt werden.

2.1.3 Personalaufwendungen und Planstellenentwicklung bei ARTE

Tab. 22 Personalaufwendungen bei ARTE Deutschland TV GmbH (in Mio. EUR)
  Summe 2001-2004 2005 2006 2007 2008 Summe 2005-2008
Personalaufwendungen 9,6 2,6 2,7 2,7 2,8 10,8
Altersversorgung 1,2 0,3 0,3 0,3 0,3 1,2
Personalaufwand gesamt 10,8 2,9 3,0 3,0 3,1 12,0

Tz. 102
Für Tariferhöhungen und unbeeinflussbare Steigerungsfaktoren werden für die Jahre 2005-2008 jährlich 2,3 % geplant. Im 13. Bericht hatte ARTE Deutschland den Bestand von 37,5 Planstellen bis 2004 fortgeschrieben. Mit der Anmeldung für den 14. Bericht macht ARTE eine Erhöhung der Planstellen auf 37,8 (ab 2002) und auf 39,3 (ab 2003) geltend. Als Begründung werden Insourcing-Maßnahmen sowie Aufwendungen im Zusammenhang mit der Sendezeitausweitung am Nachmittag genannt. Die zusätzlichen Personalkosten durch Insourcing sollen durch Einsparungen im Sachaufwand für Fremdaufträge mehr als ausgeglichen werden.

Tab. 23 Personalaufwendungen bei ARTE G.E.I.E. (in Mio. EUR)
  Summe 2001-2004 2005 2006 2007 2008 Summe 2005-2008
Personalaufwendungen 91,3 25,1 25,7 26,4 27,0 104,2
Altersversorgung 4,8 1,3 1,4 1,4 1,5 5,6
Personalaufwand gesamt 96,1 26,4 27,1 27,8 28,5 109,8

Tz. 103
Für die Jahre 2005-2008 wird mit Steigerungen von jeweils 2,3 % gerechnet.

Ab 2001 sind die Personalkosten von ARTE G.E.I.E. in Höhe von 0,6 Mio. EUR für das Projekt "Sendezeitausdehnung" im Personalbedarf enthalten.

Bei ARTE G.E.I.E. wurden im Jahr 2001 335 und im Jahr 2003 360 Mitarbeiter beschäftigt. Die Mitarbeiterzahl von 2003 wird zunächst fortgeschrieben. Zu geplanten Stellen ab 2004 wurden keine Angaben gemacht, da der Personalaufwand derzeit durch ein Beratungsunternehmen geprüft wird.

2.1.4. Gesamtbetrachtung Personal für ARD, ZDF und Deutschlandradio

Tz. 104
Die Anstalten haben gemeinsam mit der Kommission in einem Arbeitskreis die Grundlagen für eine umfassende Gesamtbetrachtung des Personalbereichs erarbeitet, um - wie im 13. Bericht angemerkt - neben dem Bestandsbedarf (einschließlich Altersversorgung) auch den Entwicklungsbedarf, die Beschäftigung freier Mitarbeiter, den Personalbedarf für GSEA sowie Outsourcingmaßnahmen beurteilen zu können. Der Arbeitskreis soll fortgesetzt werden, um weitere Standardisierungen insbesondere zur Beurteilung der Stellenentwicklung - ARD und ZDF beschäftigen Mitarbeiter auch außerhalb des Stellenplans - herbeizuführen. Die angestrebte Gesamtbetrachtung ist deshalb noch nicht vollständig möglich.

Tz. 105
Zur Auswirkung des Outsourcing auf den Personalbereich vgl. Tzn. 496 ff. Im 8. Kapitel wird auf die freien Mitarbeiter gezielt eingegangen.

Die bisherige Gesamtbetrachtung hatte im Übrigen folgende Ergebnisse:
Tab. 24 Gesamtbetrachtung Personalaufwand ARD (ohne Rückstellungen zur Altersteilzeit, in Mio. EUR)
  2001-2004 2005
(Vorschau)
2006
(Vorschau)
2007
(Vorschau)
2008
(Vorschau)
2005-2008
(Vorschau)
1. Personalaufwand ohne Altersversorgung
(Bestand und Entwicklung)

Davon entfallen auf:
  • Bestandsbedarf
  • Entwicklungsbedarf
5.550,8


5.510,1
40,7
1.447,7


1.435,4
12,3
1.475,2


1.463,1
12,1
1.503,7


1.490,9
12,8
1.531,9


1.518,8
13,1
5.958,5


5.908,2
50,3
2. GSEA
(ausschließlich ARD)
Personalaufwand
131,7 36,2 37,2 38,2 39,2 150,8
3. Gesamt
Personalaufwand
5.682,5 1.483,9 1.512,4 1.541,9 1.571,1 6.109,3
4. Freie Mitarbeiter
Leistungsvergütungen
Steigerungsrate
1.789,3 466,1
1,3
479,8
2,9
489,3
2,0
506,2
3,5
1.941,4

Im Entwicklungsbedarf sind 2005 bei der ARD 146 (2008: 152) Mitarbeiter zusätzlich zum Bestandsbedarf erfasst.

Nach Angaben der ARD sind bei GSEA, an denen ausschließlich die ARD beteiligt ist (u.a. ARD-Hauptstadtstudio), nach den Finanzplänen im Jahr 2008 etwa 525 Mitarbeiter beschäftigt. Zusätzlich bestehen GSEA mit Beteiligungen Dritter (z.B. GEZ mit Beteiligung ZDF) mit über 1.000 Beschäftigten.

Der Personalaufwand der ARD (ohne Rückstellungen zur Altersteilzeit) einschließlich des Aufwands für freie Mitarbeiter (in der Bedarfsanmeldung unter Programmaufwand ausgewiesen) erhöht sich im Planungszeitraum von 1.950,0 Mio. EUR auf 2.077,3 Mio. EUR um insgesamt 6,5 %.

Tab. 25 Gesamtbetrachtung Personalaufwand ZDF (in Mio. EUR)
  2001-2004 2005
(Vorschau)
2006
(Vorschau)
2007
(Vorschau)
2008
(Vorschau)
2005-2008
(Vorschau)
1. Personalaufwand ohne Altersversorgung
(Bestand und Entwicklung)

Davon entfallen auf:
  • Bestandsbedarf
  • Entwicklungsbedarf
  • 1.057,2


    1.036,5
    20,7
    279,9


    274,0
    6,0
    285,1


    279,0
    6,1
    290,4


    284,2
    6,2
    295,8


    289,4
    6,4
    1.151,3


    1.126,6
    24,7
    2. Freie Mitarbeiter
    Leistungsvergütungen
    Steigerungsrate
    341,6

    87,8
    2,0
    89,6
    2,1
    91,4
    2,0
    93,2
    2,0
    362,0

    Tz. 106
    Im Entwicklungsbedarf sind 2005 beim ZDF 79 (2008: 79) Mitarbeiter zusätzlich zum Bestandsbedarf erfasst. Der Personalaufwand des ZDF einschließlich des Aufwandes für freie Mitarbeiter (in der Bedarfsanmeldung unter Programmaufwand ausgewiesen) erhöht sich im Planungszeitraum von 367,7 Mio. EUR auf 389,0 Mio. EUR um insgesamt 5,8 %.

    Tab. 26 Gesamtbetrachtung Personalaufwand Deutschlandradio (ohne Rückstellungen zur Altersteilzeit, in Mio. EUR)
      2001-2004 2005
    (Vorschau)
    2006
    (Vorschau)
    2007
    (Vorschau)
    2008
    (Vorschau)
    2005-2008
    (Vorschau)
    1. Personalaufwand ohne Altersversorgung 195,6 52,5 53,7 54,9 56,4 217,4
    2. Freie Mitarbeiter
    Leistungsvergütungen
    Steigerungsrate
    30,5 8,3
    1,9
    8,5
    2,0
    8,7
    2,0
    8,8
    2,0
    34,3

    Tz. 107
    Der Personalaufwand des Deutschlandradios einschließlich des Aufwands für freie Mitarbeiter (in der Bedarfsanmeldung unter Programmaufwand ausgewiesen) erhöht sich im Planungszeitraum von 60,8 Mio. EUR auf 64,9 Mio. EUR um insgesamt 6,7 %. Damit liegen die Gesamtaufwendungen im Planungszeitraum 2005-2008 um 11,1 % über dem Aufwand im Planungszeitraum 2001-2004.

    Tz. 108
    ARD und ZDF beschäftigen Mitarbeiter auch außerhalb des Stellenplans.

    Die ARD hat Ende 2004 458 und Ende 2008 die Besetzung von 442 Stellen ("Sonstige Stellen") mit Mitarbeitern mit Zeitverträgen vorgesehen. Sie entfallen auf BR (144), HR (137), NDR (48), RBB (35), SWR (69) und WDR (10). MDR, RB und SR haben keine Be-setzung Sonstiger Stellen außerhalb des Stellenplans vorgesehen. Unter Einbeziehung der "Sonstigen Stellen" weist die ARD für 2005-2008 einen Stellenbesetzungsgrad von rund 96 % aus.

    Das ZDF hat außerhalb des Stellenplans Ende 2004 263 und Ende 2008 223 Stellen ("Sonstige Stellen") für die Besetzung mit Mitarbeitern mit Zeit- oder Dauerverträgen vorgesehen. Das ZDF verwendet Zeitverträge vorübergehend für neue Bedarfe sowie für alle ehemaligen und aktuellen im Entwicklungsbedarf angemeldeten Projekte, um ein Anwachsen des Stellenplans zu vermeiden. Die Zeitverträge sind nach einer Übergangszeit aus dem Stellenplan zu besetzen und fallen dann weg. Das ZDF zeigt in der Gesamtbetrachtung Personal einschließlich der "Sonstigen Stellen" einen Stellenbesetzungsgrad von rund 98,0 % als Folge der zusätzlichen Bedarfe der letzten Jahre (z.B. Phoenix). Die entsprechenden Zeitverträge sollen bis 2008 in den Stellenplan überführt werden, wodurch freie Stellen im Stellenplan besetzt werden. Das ZDF hat darauf hingewiesen, dass von den Stellen des Stellenplans 87 für das ZDF-Hauptstadtstudio herangezogen werden.

    Das Deutschlandradio beschäftigt keine Mitarbeiter außerhalb des Stellenplans. Der Stellenbesetzungsgrad des Deutschlandradios lag in der Vergangenheit einschließlich Sendertechnik im Jahr 2001 bei 95,1 % und 2002 bei 94,4 %. Für 2003 und 2004 sind 95,2 %, 2005 95,3 %, für die Jahre ab 2006 95,6 % vorgesehen. Damit sind durchschnittlich etwa 35 der maximal zulässigen Stellen nicht besetzt. Dadurch wird auch berücksichtigt, dass für einzelne Planstellen ein Teilzeit-Rückkehrrisiko besteht, da in dem abgeschlossenen Rationalisierungsschutz-Tarifvertrag auch die Möglichkeit enthalten ist, dass Mitarbeiter bis zu sieben Jahre ihre Arbeitszeit reduzieren können. Nach Ablauf der Arbeitszeitreduzierung haben sie das Recht, eine Beschäftigung mit der alten Arbeitszeit zu verlangen. Das Deutschlandradio kann nicht abschätzen, wie viele Mitarbeiter von ihrem Rückkehrrecht Gebrauch machen. Daher ist eine konkrete Einschätzung der Entwicklung der Planstellenbesetzung insofern nur eingeschränkt möglich.

    Das Deutschlandradio geht davon aus, dass aus dem festgelegten Stellenplan die Aufgaben zu erfüllen sind, die bereits bei Gründung der Körperschaft bestanden; das Deutschlandradio bemühe sich, durch Rationalisierungsmaßnahmen, die Vereinfachung von Arbeitsabläufen und durch Arbeitsverdichtung Personalkapazitäten zur Erfüllung neuer Aufgaben freizusetzen.

    Planungen für die weitere Entwicklung der Stellenpläne haben ARD, ZDF und Deutschlandradio nicht vorgelegt.

    2.1.5 Richtpositionenvergleich II für die Gehälter
    Im Juli 2002 wurde ein im Auftrag der Rundfunkanstalten erstelltes Gutachten vorgelegt, in dem für bestimmte Funktionen das Gehaltsgefüge der Anstalten sowohl untereinander als auch mit privaten Medienunternehmen, der allgemeinen Wirtschaft und dem Öffentlichen Bereich verglichen wurde. Insbesondere die Ergebnisse beim anstaltsinternen Vergleich geben Anlass für die Anstalten, ihre Gehaltsstrukturen zu überprüfen und unter den Gesichtspunkten von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Veränderungen in Angriff zu nehmen.
    2.1.5.1 Ausgangslage

    Tz. 109
    Bereits seit dem 1. Bericht strebt die Kommission einen Vergleich des Gehaltsgefüges der Rundfunkanstalten untereinander und darüber hinaus mit dem des Öffentlichen Bereiches und der Medienwirtschaft an (vgl. 11. Bericht, Tzn. 229 ff., 12. Bericht, Tzn. 97 ff. und 13. Bericht, Tzn. 94 ff.).

    Die Kommission ist der Auffassung, dass vergleichbare Funktionen bei den einzelnen Anstalten im Gehaltgefüge auch untereinander verglichen werden sollten. Die Kommission war weiterhin stets der Auffassung, dass es bei den öffentlich-rechtlichen Anstalten auch Positionen mit vergleichbaren Tätigkeiten zum Öffentlichen Bereich, zur Medienwirtschaft und dem allgemeinen Markt gibt.

    Tz. 110
    Im Zuge der Vorbereitung zum 11. Bericht haben ARD, ZDF und Deutschlandradio die früher von ihnen geäußerten Bedenken gegen Vergleichsbetrachtungen der Vergütungen zwischen den Anstalten, dem Gesamtarbeitsmarkt, dem Medienmarkt und dem Öffentlichen Dienst zurückgestellt und zugesagt, für den 12. Bericht entsprechende Kennzahlen zu Gehaltsstrukturen der Anstalten zu erarbeiten. Nach Vorlage der ersten Ergebnisse durch einen von den Anstalten beauftragten externen Gutachter kamen die Kommission und die Arbeitsgruppe der Rundfunkanstalten zu dem Ergebnis, dass die bisherige Basis für eine Bewertung nicht ausreichend sei. Deshalb wurde eine Zusatz- und Ergänzungsuntersuchung in Auftrag gegeben (Richtpositionenvergleich II).

    Notwendige Ergänzungen wurden dann mit dem Gutachter gemeinsam geklärt und um folgende Komponenten erweitert (vgl. 13. Bericht, Tzn. 94 ff.):

    • Die Aufnahme von Funktionsinhalten und Gehaltsinformationen über Einstiegsniveaus, typische Niveaus und besonders anspruchsvolle Niveaus für fünf ausgewählte rundfunkspezifische Funktionen sowie die Darstellung der Anzahl der Mitarbeiter/innen im jeweiligen Anforderungsniveau pro Anstalt;
    • der Abgleich des Gehaltsniveaus für diese ausgewählten rundfunkspezifischen Funktionen zwischen den Anstalten sowie die Gegenüberstellung ähnlicher Funktionen oder Funktionsanforderungen mit
      • den privaten Medienunternehmen,
      • dem Öffentlichen Dienst bzw. Öffentlichen Unternehmen/Organisationen und
      • der allgemeinen Wirtschaft.

      Der Richtpositionenvergleich wurde danach für folgende Funktionen vorgenommen:
      • Sekretärin,
      • Toningenieur,
      • Redakteur,
      • Cutter,
      • Tontechniker.

    Dafür war ein einheitlicher übergreifender Vergleichsmaßstab erforderlich. Als Vergleichsmaßstab wurde die Funktionsbewertungsmethode des Gutachters verwendet.

    Tz. 111
    Die gutachtliche Arbeit war von intensiven Erörterungen mit den Anstalten und der Kommission begleitet. Der Endbericht des Richtpositionenvergleichs II wurde im Juli 2002 vorgelegt.

    2.1.5.2 Wesentliche Ergebnisse des Gutachtens

    Tz. 112
    Das Gutachten enthält folgende wesentliche Feststellungen:

    • Anstaltsinterner Vergleich
      • Die Erweiterung des Richtpositionenvergleichs II um differenzierte Anforderungen für die fünf Richtpositionen hat zu der Erkenntnis geführt, dass die Spreizungen der Funktionen über die Tarifgruppen zwischen den Anstalten nicht übereinstimmend sind und teilweise große Unterschiede aufweisen.

      • In fast allen Anstalten wurden für alle Richtpositionen drei Ausprägungsstufen1 (klein, mittel, groß) entsprechend der Anforderung an die Funktionen abgefragt.

      • Die fehlende Transparenz und Vergleichbarkeit führt dazu, dass man für Aussagen über Vergütungsunterschiede zwischen Anstalten und entsprechenden Populatio-nen stets die anstaltsspezifischen Organisations- und Tarifstrukturen sowie individuelle Rahmenbedingungen für die betreffenden Richtpositionen mit einbeziehen muss. Durch die Hinzunahme zusätzlicher Anforderungsstufen beim Richtpositionenvergleich II hat die Zahl der Abweichungen leicht zugenommen. Sieben Funktionen liegen mehr als 10 % über dem Durchschnitt der Vergütungen und 16 Funktionen mehr als 10 % darunter.

      • Insgesamt lässt sich anstaltsübergreifend feststellen, dass die vergütungsbezogenen Tarifregelungen wenig Flexibilität aufweisen und die Anstalten zum Teil in der Gestaltung der Vergütungspolitik einschränken. Dies gilt insbesondere für höherwertige Funktionen.

      • Die Vergütungspolitik der Anstalten ist in der Vergangenheit überwiegend von Aspekten der internen Gerechtigkeit geprägt worden. Generell ist festzustellen, dass die Vergütungstarifverträge den Raum für personen- und stärker marktbezogene Faktoren zur Gestaltung von Vergütungspaketen einschränken.
      1 Ausprägungsstufe 1, klein: Einstiegsniveau oder niedrige Qualifikation, wenig Berufserfahrung.

      Ausprägungsstufe 2, mittel: höhere Qualifikation, mehrjährige Berutserfahrung, mittlere Kompetenz.

      Ausprägungsstufe 3, groß: Hohe Qualifikation, langjährige Berutsertahrung, hohe Kompetenz und Verantwortung. Da die Strukturen, Tarifgruppen und Karrierewege in den Anstalten unterschiedlioh sind, können sich die Ausprägungsstufen auf verschiedenen Niveaus befinden. So kann z.B. die Ausprägungsstufe 2 sowohl der Ausprägungsstufe 1 oder 3 bei einer anderen Anstalt entsprechen.
    • Vergleich mit den privaten Medienunternehmen
      • Die gehaltlichen Entwicklungsperspektiven im Zuge einer Laufbahn- bzw. Karriereentwicklung sind in der privaten Medienwirtschaft besser als in den öffentlich-rechtlichen Anstalten, da die Übernahme von höherwertigen Funktionen in der Privatwirtschaft stärker honoriert wird.
      • Technische Funktionen (Tontechniker und Toningenieure) werden in den Anstalten besser vergütet, während Sekretariatsfunktionen in der Privatwirtschaft durchweg höher vergütet werden.
      • Funktionen mit niedrigem Anforderungsniveau vergüten die Anstalten ähnlich oder besser als die privaten Unternehmen, während höherwertige Funktionen teilweise geringer vergütet werden. Diese beiden gegengerichteten Trends bei den Grundvergütungen verstärken sich bzw. minimieren sich unter Berücksichtigung der Gesamtvergütung, d.h. inklusive der Altersversorgung.
      • Die privaten Medienunternehmen haben eine flexiblere Vergütungspraxis, was sich unter anderem in der Zahlung von variablen und leistungsabhängigen Gehaltsbestandteilen ausdrückt, welche die Anstalten derzeit nur in geringerem Umfang nutzen.
      • Die Tatsache einer geringeren Gesamtvergütung bei höherwertigen Funktionen führt nicht zu einer systematischen und generellen Wechselbereitschaft. Faktoren wie Arbeitsplatzsicherheit, Altersversorgung, generelles Umfeld der Anstalten (Kultur), hohe Identifikation mit dem öffentlich-rechtlichen Auftrag etc. spielen eine erhebliche Rolle in der Entscheidung Einzelner, um trotz geringerer Vergütung in den Anstalten zu bleiben.
    • Vergleich mit der allgemeinen Wirtschaft
      • Im Vergleich mit der allgemeinen Wirtschaft sind die Anstalten in den niedrigen Anforderungsstufen wettbewerbsfähig, während auf höheren Stufen der Abstand zum allgemeinen Markt unter Berücksichtigung der Gesamtvergütung auf einen Abstand zum Teil zwischen 15 und 30 % kommt.
    • Vergleich mit dem Öffentlichen Bereich
      • Bei den Sekretariatsfunktionen liegen die öffentlich-rechtlichen Anstalten für die Funktionen mit kleiner bzw. mittlerer Anforderung im Durchschnitt über den Unternehmen/Organisationen aus dem Öffentlichen Bereich, bei Funktionen der hohen Anforderungsstufe zum Teil unterhalb der Gehälter im Öffentlichen Bereich.
      • Bei den Tontechnikerfunktionen liegen die Gehälter der öffentlichrechtlichen Anstalten deutlich über denen aus dem Öffentlichen Bereich.
      • Die Gehälter von Funktionen mit redaktionellen Aufgabenstellungen liegen in den öffentlich-rechtlichen Anstalten über alle Anforderungsniveaus hinweg unter den Ge-hältern aus dem Öffentlichen Bereich.

    2.1.5.3 Hinweise des Gutachters zu den Handlungsmöglichkeiten der Anstalten

    Tz. 113

    • Bei unterschiedlichen Vergütungen in vergleichbaren Positionen besteht für die Anstalten die Möglichkeit, die Resultate individuell und pro Richtposition für sich zu analysieren und ggf. Handlungsbedarf abzuleiten.
    • Es muss von den Anstalten überprüft werden, inwieweit die Ergebnisse der hier nur auf fünf Positionen bezogenen Analyse verallgemeinerbar auf alle Positionen und damit auf die gesamte Anstalt sind. Bei dieser Analyse könnten insbesondere die auffälligen Abweichungen (über 10 %) aufgegriffen werden. Es ist zu prüfen, inwieweit es hierfür sachlich-logische oder tarifvertraglich-historisch bedingte Gründe gibt.
    • Auf der Basis einer solchen Beurteilung ist anschließend zu bestimmen, wo Anpassungen in den Tarifwerken vorzunehmen sind. Dies ist einzubetten in die generelle Anstaltsstrategie.
    • In die Betrachtung ist einzubeziehen, inwieweit hohe Abweichungen bei einzelnen Richtpositionen ein Risiko hinsichtlich der Wettbewerbsfähigkeit darstellen bzw. in-wieweit Abweichungen zukünftig angepasst werden können, da sich die Marktbedingungen geändert haben bzw. das interne Wertigkeitsgefüge geändert hat.
    • Nur im Einzelfall können regionale Differenzierungen wie Standort und Größe der Anstalten zur Erklärung der Unterschiede zwischen den Anstalten herangezogen werden. Aber auch hier wäre dann eine richtpositionenspezifische Betrachtung vorzunehmen. Allerdings sind diese Faktoren insgesamt nicht überzubewerten, da Fragen der internen Konsistenz und des internen Wertigkeitsgefüges zwischen den Funktionen letztlich eine größere Rolle spielen werden bzw. historisch gespielt haben.

    2.1.5.4 Stellungnahmen der Anstalten zu den festgestellten Handlungsmöglichkeiten

    Tz. 114
    Auf Bitte der Kommission haben die Anstalten zu dem Gutachten Position bezogen und die daraus resultierenden Schlussfolgerungen auf der Basis von Einzelstellungnahmen der Anstalten dargestellt.

    • Die Anstalten begrüßen das Gutachten, weil es basierend auf einer intensiven Analyse eine Fülle von Daten und Informationen enthält, die in dieser Dichte bisher nicht vorgelegen haben. Durch die vom Gutachter vorgenommenen differenzierten Betrachtungen der ausgewählten Richtpositionen und der Analyse von drei verschiedenen Ausprägungsstufen liegen den Anstalten nunmehr eine Vielzahl von Vergütungsdaten vor, welche sie bei ihren zukünftigen personalpolitischen Überlegungen einbeziehen werden.
    • Das Gutachten bietet eine Standortbestimmung und unterstützt die Anstalten bei den personalplanerischen Überlegungen und der Umstrukturierung der Vergütungssysteme. Zudem haben die Anstalten erkannt, dass die Vergütungssystematik nicht isoliert, sondern nur eingebettet in einen Verbund mit weiteren, begleitenden Maßnahmen betrachtet werden kann, wenn die gewünschten Effekte erzielt werden sollen. Die Methodik des Vergleichs als auch die Untersuchungsergebnisse erlauben es den Anstalten, zur Durchsetzung ihrer Überlegungen ihre Position anhand des Gutachtens argumentativ zu belegen.
    • Im Ergebnis sind die Anstalten aufgerufen zu untersuchen, welche Vergütungselemente bereits existieren, mit denen insbesondere Positionen mit höherem, stärker leistungsorientiertem Anforderungsprofil abgebildet werden können. Sie verfolgen weiter den bereits eingeschlagenen Weg, vorhandene Vergütungsinstrumente zu analysieren und für eine stärkere Flexibilisierung zu nutzen und ggf. auch auszubauen. Weiterhin sind darüber hinausgehende Vergütungssysteme zu entwickeln und, soweit dies möglich ist, durch tarifvertragliche Vereinbarungen umzusetzen.
    • Die Anstalten weisen darauf hin, dass in den o.g. Fällen auch mit Gegenforderungen der Gewerkschaften zu rechnen ist, wie bisher auf diesem Gebiet geführte Tarifverhandlungen gezeigt haben.
    • Das Gutachten hat gezeigt, dass die Organisationsstrukturen der einzelnen Anstalten Einfluss auf die Vergütungssystematik haben. Bei den Strukturüberlegungen gilt es, stärker die gesamtheitlichen Wirkungen einschließlich der Vergütungsstruktur in den Vordergrund zu stellen. Bei der Weiterentwicklung eines wettbewerbsfähigen Vergütungssystems haben die Anstalten darauf zu achten, dass die Vergütungen für gleiche Anforderungen auch vergleichbar bleiben. Die umfassende Analyse des Gutachtens mit dem Vergleichsmaßstab verschiedener Ausprägungen von Berufsfeldern in unterschiedlichen Organisationszusammenhängen erlauben dies besser als bisher.
    • Bei der Einbeziehung variabler Vergütungselemente in die Gehaltsstruktur ist bei den Rundfunkanstalten ein in sich abgestimmtes System zu entwickeln, das eine zeitgemäße Kombination von Führungsinstrumenten einerseits und eine darauf abgestimmte Vergütungssystematik andererseits herstellt. Hierzu gehören auch z.B. der Abschluss von befristeten Verträgen für Leitungspositionen ebenso wie der Ausbau der schon praktizierten Regelung zur Befristung von Arbeitsverträgen, die Einführung moderner Führungsinstrumente sowie die Abschaffung oder Reduzierung von Nebenleistungen.
    2.1.5.5 Bewertung durch die Kommission

    Tz. 115
    Die Kommission sieht in den Ergebnissen des Gutachtens gute und wirtschaftlich positiv umzusetzende Möglichkeiten für die Anstalten. Insbesondere beim anstaltsinternen Vergleich bestehen eine Reihe von Handlungsmöglichkeiten. Die Vergleiche zwischen dem privaten und öffentlich-rechtlichen Bereich bieten kaum eine ausreichende Basis, um daraus Handlungsbedarf abzuleiten.

    Tz. 116
    Die Ergebnisse im anstaltsinternen Vergleich unterstützen die Anstalten in ihren Einzelanalysen und zeigen auf, wo für die Anstalten weiterer Handlungsbedarf besteht. Das Gutachten liefert einen sehr guten Überblick dafür und über die Situation des Gehaltsgefüges und der Vergütungsstrukturen. Es bildet durch die Erfassung von 30,8 % der gesamten Stellen und mit seinem gesamthaften Ansatz eine solide Vergleichsbasis (Benchmarks) für die notwendigen Veränderungs- und Entwicklungsmaßnahmen.

    Tz. 117
    Aus den Einzelstellungnahmen der ARD-Anstalten und dem ZDF ist zu entnehmen, dass die Anstalten in der Zeit zwischen dem Richtpositionenvergleich I und II und danach bereits eine Reihe von Strukturveränderungen im Gehaltsgefüge vorgenommen haben und durchsetzen konnten. Die Kommission empfiehlt den Anstalten, den vom Gutacher empfohlenen gesamtheitlichen Ansatz in der Gehaltsstruktur weiter unter den Gesichtspunkten von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu verfolgen und umzusetzen.

    Tz. 118
    In nachfolgenden Feldern ergeben sich Handlungsmöglichkeiten, die in einem überschaubaren Zeitrahmen systematisch aufzuarbeiten und unter wirtschaftlichen Kriterien umzusetzen sind:

    • Vergleichbarkeit zwischen Gehaltsgefüge und Funktion
      Die Kommission empfiehlt, bei unterschiedlichen Bewertungen gleichwertiger Funktionen diese zu analysieren und eine vergleichbare Bewertung anzustreben. Damit kann auch eine bessere Vergleichbarkeit und Transparenz zwischen den Anstalten erreicht werden.
    • Auffälligkeiten bei Abweichungen der Durchschnittsgehälter
      Die Abweichungen der Durchschnittsgehälter über 5 % sind zu untersuchen und entsprechende Handlungsschritte einzuleiten. Die Kommission erbittet hierzu einen Bericht der Anstalten bis zur Anmeldung zum 15. Bericht.
    • Flexibilisierung der Vergütungselemente bei höherwertigen Funktionen
      Die Kommission sieht positive Wirtschaftlichkeitselemente bei der Einführung von leistungsorientierten und flexiblen Faktoren insbesondere für die höherwertigen Funktionen. Die Entwicklung leistungsfähiger Vergütungsmodelle für diese Zielgruppe ist systematisch fortzusetzen. Die Ansätze des Leistungsbezugs, die im Tarifgefüge teilweise schon bei einigen Anstalten vorhanden sind, sollten stärker genutzt werden.
    • Einsatz zeitgemäßer Führungsinstrumente/Wettbewerbsfaktor
      Die Absicht der Anstalten, ein in sich und zwischen den Anstalten abgestimmtes System zu entwickeln, das einerseits zeitgemäße Führungsinstrumente einsetzt, andererseits eine darauf abgestimmte Vergütungssystematik herstellt, beurteilt die Kommission positiv und erwartet auch hierzu eine Stellungnahme bis zur Anmeldung zum 15. Bericht.

      Die sog. "weichen" Einflussfaktoren sind ein positiver Wettbewerbsfaktor und die Grundlage für die geringe Fluktuation bei den öffentlich- rechtlichen Anstalten. Der qualitative Anspruch der Anstalten, das gesellschaftliche Umfeld, die Kultur und die hohe Identifikation mit dem gesetzlichen Auftrag wie auch die Förderung der Einzelnen haben einen hohen Stellenwert. Hinzu kommen die Sozialleistungen, die Arbeitsplatzsicherheit und die gute Altersversorgung. Im Wettbewerb sind sie offensiv und öffentlich darzustellen und in das personelle Werbekonzept einzubinden.

    2.2 Betriebliche Altersversorgung und Vorruhestand

    • Bei einer weiter steigenden Zahl von Versorgungsempfängern und auch damit verbundenen steigenden Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung der Rundfunkanstalten bleibt diese von erheblicher Bedeutung für den Finanzbedarf. Wie schon in ihrem 12. und 13. Bericht kann die Kommission auch nach einem Vergleich mit der inzwischen erfolgten Absenkung der Versorgungsleistungen im Öffentlichen Dienst (VBL) weiter feststellen, dass die Rundfunkanstalten mit ihrer für ARD, ZDF und Deutschlandradio geltenden neuen Versorgungsregelung (VTV neu) im Versorgungsniveau nach wie vor unter dem des Öffentlichen Dienstes liegen.
    • Was die alten Versorgungsregelungen anbetrifft sind zwar auch dort einige Einschnitte vorgenommen worden, aber an den alten Gesamtversorgungssystemen mit ihrem Auffülleffekt und seiner Überversorgung in zahlreichen Fällen hat sich im Gegensatz zur VBL im Kern nichts geändert. Die finanziellen Risiken und Belastungen für die Rundfunkanstalten bestehen weiter. Die Kommission hält deshalb an ihrer Feststellung fest, dass weitere Einschnitte auch in die alten Versorgungswerke rechtlich möglich und notwendig sind.
    2.2.1 Plandaten der betrieblichen Altersversorgung

    Tz. 119
    Die Kommission hat sich auch in ihrem 14. Bericht eingehend mit der Entwicklung der betrieblichen Altersversorgung der Rundfunkanstalten befasst. Die Aufwendungen hierfür sind wegen ihres großen Volumens für den Finanzbedarf der Anstalten von großer Bedeutung. Dies geht u.a. aus der folgenden Übersicht hervor.

    Tab. 27 Aufwendungen für die Altersversorgung der Rundfunkanstalten 2001-2008 (in Mio. EUR)1
      2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008
    BR 79,0 43,1 61,0 67,9 74,3 66,5 70,6 67,3
    HR 53,7 36,6 45,3 47,3 48,8 48,2 50,2 52,9
    MDR 13,4 10,6 12,0 10,5 12,8 13,7 14,5 15,2
    NDR 95,2 47,9 71,0 59,5 74,2 73,0 81,1 77,1
    RB 8,1 8,3 13,0 13,4 13,8 9,3 7,8 8,3
    RBB 36,0 12,5 27,2 35,5 46,7 31,3 30,8 32,4
    SR 4,0 2,8 3,9 3,7 3,9 3,9 4,0 4,1
    SWR 137,4 78,7 108,2 117,3 118,6 109,3 117,7 109,9
    WDR 131,0 46,7 88,6 88,7 117,9 101,6 101,3 104,8
    ARD 557,8 287,1 430,3 443,8 511,0 456,8 478,1 472,0
    Veränderungen zum Vorjahr (in %) 24,5 - 48,5 49,9 3,1 15,2 - 10,6 4,7 - 1,3
    ZDF 49,6 38,7 44,2 60,8 63,4 63,2 64,5 64,7
    Veränderungen zum Vorjahr (in %) - 22,8 - 22,1 14,2 37,6 4,3 - 0,3 2,1 0,3
    DLR 12,3 18,7 13,5 13,8 14,1 13,4 13,7 13,9
    Veränderungen zum Vorjahr (in %) 7,9 52,0 - 27,8 2,2 2,2 - 5,0 2,2 1,5

    1 Für den BR werden in den Jahren 2001-2008 Bruttowerte ausgewiesen. Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus der Auflösung von Pensionsrückstellungen im Umfang von insgesamt 73,806 Mio. EUR gegenüber. Für den HR und den WDR wurden im Jahr 2001 die Altersversorgungsaufwendungen brutto ausgewiesen. Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen betrugen im Jahr 2001 3,195 Mio. EUR für den HR und 39,090 Mio. EUR für den WDR.

    Tz. 120
    Die jährlichen Aufwendungen liegen im Gebührenzeitraum 2001-2004 bei den ARD-Anstalten im Schnitt bei 429 Mio. EUR. Sie werden im Gebührenzeitraum 2005-2008 auf durchschnittlich 479 Mio. EUR im Jahr ansteigen. Die Aufwendungen unterliegen immer wieder Schwankungen, weil sie von der allgemeinen Lebenserwartung, der Personalstruktur, dem Gehaltsgefüge und bei den alten Gesamtversorgungssystemen von Renten- und Steuerreformen abhängen. Letzteres erklärt auch den hohen Ausgangsbetrag im Jahr 2001, wobei auch noch die notwendigen Anpassungen an die überarbeitete Sterbetafel hinzukommen.

    Ein stärkerer Anstieg der Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung konnte auch durch eine Reihe anderer, im Abschnitt "Systeme der betrieblichen Altersversorgung" dargestellten Maßnahmen (vgl. Tzn. 126 ff.), vermieden werden. Hervorzuheben ist dabei die mit dem Grundsatztarifvertrag erreichte Abkopplung von der Riester-Rentenreform, die im Planungszeitraum allein schon für die ARD eine Entlastung in Höhe von ca. 99 Mio. EUR bedeutet.

    Tz. 121
    Beim ZDF ist eine ähnliche Tendenz festzustellen. Die jährlichen Aufwendungen werden sich in den kommenden Jahren um 60 Mio. EUR bewegen. Dabei wirken sich auch beim ZDF eine Reihe von kostendämpfenden Maßnahmen (z.B. Abkopplung von der Riester-Rentenreform) aufwandsmindernd aus. Durch vier Versorgungstarifverträge konnte allein schon in den Jahren 2002 und 2003 eine Kostenreduzierung um 99 Mio. EUR erreicht werden. Die kostendämpfenden Auswirkungen des VTV neu sind zudem beim ZDF stärker spürbar als bei der ARD, weil das ZDF mit der Abkopplung von Gesamtversorgungssystemen eher begonnen hat.

    Die Minusbeträge bei den Steigerungsraten in den Jahren 2001 und 2002 ergeben sich aus dem hohen Ausgangsbetrag des Jahres 2000 mit 64,3 Mio. EUR. Dieser Betrag wiederum ist wie bei der ARD im Jahr 2001 auf die Auswirkungen der Rentenreform und die Aktualisierung der Sterbetafel zurückzuführen. In den Jahren 2005-2008 soll dann in etwa das Niveau des Jahres 2004 gehalten werden, obwohl die Auswirkungen der Steuerreform in Höhe von 67 Mio. EUR und der Anstieg der Zahl der Versorgungsempfänger kompensiert werden müssen. Zu berücksichtigen ist auch, dass beim ZDF bereits jetzt 70 % der Mitarbeiter unter den VTV neu fallen. Deshalb wird dieser Prozentsatz im Planungszeitraum zwar weiter ansteigen, der Anstieg wird aber geringer sein und keinen so großen Einfluss mehr auf die Abflachung der Aufwendungen zur Folge haben wie in den letzten Jahren.

    Tz. 122
    Das, was bei ARD und ZDF hinsichtlich der kostendämpfenden Maßnahmen ausgeführt wird, gilt im Prinzip auch für das Deutschlandradio. Aus der vorstehenden Übersicht ergibt sich gegenüber den Anmeldungen zum 13. Bericht für das Jahr 2002 eine erhebliche Abweichung. Das Deutschlandradio begründet diese Abweichung mit einem erhöhten Rückstellungsbedarf in diesem Jahr auf Grund einer vom Wirtschaftsprüfer empfohlenen Angleichung der Bewertungsansätze für die Altersversorgung der ehemaligen RIAS-Mitarbeiter an die Altersversorgung für die ehemaligen Mitarbeiter des Deutschlandfunks. Dies betrifft das Renteneintrittsalter und die Beschränkung der Ansprüche an die Direktversicherung auf die garantierten Versicherungsleistungen. Dies habe im Jahr 2002 zu einer einmaligen Abweichung von der ursprünglichen Prognose in Höhe von ca. 7 Mio. EUR geführt. Insgesamt geht auch das Deutschlandradio längerfristig von einer Reduzierung der Aufwendungen für die Altersversorgung aus.

    Tz. 123
    Diese Tendenz müsste sich auch an den kassenwirksamen Versorgungsleistungen ablesen lassen. Diese entwickeln sich nach den Angaben der Rundfunkanstalten wie folgt:

    Tab. 28 Kassenwirksame Versorgungsleistungen der Rundfunkanstalten 2001-2008
      ARD ZDF (ohne Pensionskasse) Deutschlandradio
      Mio. EUR
    2001 245,5 5,6 17,7 15,7 7,4  
    2002 255,8 4,2 19,4 10,2 7,7 4,3
    2003 267,6 4,6 19,3 - 1,0 8,1 5,1
    2004 278,3 4,0 23,0 19,2 8,9 9,9
    2005 291,5 4,7 24,4 6,1 9,5 7,3
    2006 302,8 3,9 25,7 5,3 10,0 4,7
    2007 315,8 4,3 26,9 4,7 10,5 5,0
    2008 320,2 1,4 28,1 4,5 11,0 4,3

    Tz. 124
    In der vorstehenden Übersicht sind nur die kassenwirksamen Versorgungsleistungen des ZDF, nicht aber auch die seiner Pensionskasse enthalten, so dass die Versorgungsleistungen des ZDF relativ scheinbar deutlich geringer ausfallen als bei den ARD-Anstalten. Das Bild verändert sich jedoch, wenn man die Leistungen der Pensionskasse des ZDF einbezieht. Die folgende Tabelle macht deshalb die Gesamtleistungen, d. h. des ZDF und seiner Pensionskasse, deutlich.

    Tab. 29 Versorgungsleistungen des ZDF und seiner Pensionskasse 2001-2008 (in Mio. EUR)
      Zahlung des ZDF Zahlung der Pensionskasse Ingesamt
    2001 17,7 27,2 44,9
    2002 19,4 29,9 49,3
    2003 19,3 28,4 47,7
    2004 23,0 31,7 54,7
    2005 24,4 34,0 58,4
    2006 25,7 36,5 62,2
    2007 26,9 39,1 66,0
    2008 28,1 42,0 70,1
    2001-2008 184,5 268,8 453,3

    Tz. 125
    Die kassenwirksamen Versorgungsleistungen steigen weiter an. Der Anstieg liegt insbesondere in der kontinuierlich erfolgenden weiteren Zunahme der Zahl der Versorgungsempfänger begründet. Sie wird bei der ARD von 12.887 im Jahr 2001 (14.980 im Jahr 2004) auf 16.961 im Jahr 2008 (32 %) ansteigen. Beim ZDF erhöht sich die Zahl der Versorgungsempfänger im gleichen Zeitraum von 2.348 (2.555 im Jahr 2004) auf 2.956 (26 %). Beim Deutschlandradio steigt die Zahl der Versorgungsempfänger von 707 (770 im Jahr 2004) auf 850 (20 %). Betrachtet man die Anstalten insge-samt steigt die Zahl der Rentner von 15.942 auf 20.767, d.h. um rd. 30 % im Zeitraum 2001-2008.

    Im gleichen Zeitraum steigen die kassenwirksamen Versorgungsleistungen bei der ARD um 24 %, beim ZDF (einschließlich Pensionskasse) um fast 56 % und beim Deutschlandradio um 49 %. An den sinkenden Steigerungsraten ist aber bei allen Anstalten auch bei den kassenwirksamen Versorgungsleistungen eine Tendenz zur Abflachung erkennbar.

    2.2.2 Systeme der betrieblichen Altersversorgung

    Tz. 126
    Mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von über 500 Mio. EUR hat die betriebliche Altersversorgung nach wie vor große Bedeutung für den Finanzbedarf der Rundfunkanstalten. Die Kommission hat sich deshalb weiter intensiv mit diesem Thema befasst.

    Tz. 127
    Die Rundfunkanstalten haben seit Mitte der 90er Jahre (ARD 1997 z.T. mit Rückwirkung, ZDF 1994, Deutschlandradio 1999 mit Rückwirkung) eine einheitliche neue Versorgungsregelung (VTV neu). Die Kommission hat diese Neuregelung in ihrem 11. Bericht dargestellt (Tzn. 241 ff.) und diesen Durchbruch (Aufgabe der Gesamtversorgungssysteme und Absenkung des Leistungsniveaus) in ihrem 12. Bericht eingehend als Erfolg gewürdigt (Tzn. 120 ff.). Sie konnte sich hierbei auf ein Gutachten stützen, dass Prof. Dr. Klaus Heubeck, Köln, 1999 für die Kommission im Einvernehmen und in Abstimmung mit den Rundfunkanstalten erstellt hat. Der Gutachter hatte festgestellt, dass das Versorgungsniveau des VTV neu unter dem des Öffentlichen Dienstes (VBL) liegt. Die gleiche Aussage hat der Gutachter hinsichtlich des Versorgungsaufwandes gemacht. Auf die Tabellen 25-28 des 12. Berichts (Tzn. 118 und 119) wird Bezug genommen.

    Tz. 128
    Mit dem Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes (ATV) vom 1. März 2002 wurde die Altersversorgung vollkommen neu geordnet. Das bisherige Gesamtversorgungssystem wurde zum 31.12.2000 geschlossen und durch ein Punktemodell ersetzt. Durch die vorgenommene Abkehr vom Gesamtversorgungssystem werden die Arbeitgeber des Öffentlichen Dienstes von Mehrbelastungen aus der Steuerreform (insbesondere den Steuertarifen 2004 und 2005) sowie der Riester-Rentenreform freigestellt. Die gravierenden Veränderungen bei der Altersversorgung für die Angestellten des Öffentlichen Dienstes haben die Kommission veranlasst, Prof. Dr. Heubeck mit einer Aktualisierung seines Gutachtens zu beauftragen. Das aktualisierte Gutachten liegt seit dem 31.7.2003 vor. Danach liegt nach wie vor das Versorgungsniveau des VTV neu der Rundfunkanstalten unter dem des Öffentlichen Dienstes (VBL) (vgl. Anlage 2, Tz. 5).

    Tz. 129
    Anders ist die Situation bei den alten Versorgungswerken. Im Gegensatz zum Öffentlichen Dienst, bei dem die Abkehr von Gesamtversorgungssystemen für alle Beschäftigten erfolgte, hat sich bei den Rundfunkanstalten für diejenigen Mitarbeiter, denen eine Gesamtversorgung zugesagt wurde (Alte Versorgungswerke) an der Zusageform und den damit verbundenen finanziellen Risiken nichts geändert. Es handelt sich nicht um eine zu vernachlässigende Größe, denn im Jahr 2004 werden noch rd. 60 % der ARD-Mitarbeiter, beim ZDF rd. 33 % der Mitarbeiter und beim Deutschlandradio rd. 80 % der Mitarbeiter unter die alte Versorgungsregelung fallen. Die Unterschiede in der Versorgungsleistung sind gravierend (vgl. Anlage 2, Tzn. 9 ff.).

    Tz. 130
    Die Anstalten haben mit ihren Tarifpartnern über Einschnitte auch in die alten Versorgungswerke verhandelt, ohne allerdings eine Abkopplung von der Gesamtversorgung zu erreichen. Sie haben allerdings eine Reihe von Begrenzungen erreicht (vgl. Anlage 2, Tz. 12), wie zum Beispiel mit dem zum 1.12.2002 in Kraft getretenen Grundsatztarifvertrag, der die Rundfunkanstalten von Mehraufwendungen durch die Riester-Rentenreform freistellt.

    Tz. 131
    Obwohl, wie aus den vorstehenden Ausführungen hervorgeht, Schritte in die richtige Richtung gemacht wurden und durch die kontinuierlich zunehmende Zahl der Mitarbeiter, die unter den VTV neu fallen, auch der Gesamtaufwand der Anstalten für ihre betriebliche Altersversorgung in Zukunft unter dem des Öffentlichen Dienstes liegen wird (Heubeck- Gutachten, S. 23), bleibt das immer noch zu weitgehende Aussparen der alten Versorgungsregelungen von den allgemeinen Einschnitten in die Altersversorgung ein Kritikpunkt. Es ist unverständlich, dass die Tarifpartner der Rundfunkanstalten das bestehende "Mehrklassensystem" (Heubeck-Gutachten, S. 20) bei der Altersversorgung trotz seiner gravierenden Ungleichbehandlung immer wieder verteidigen.

    Tz. 132
    Die ARD-Anstalten haben angekündigt, dass sie bei künftigen Änderungen der Sozialversicherung oder der Steuer wieder Tarifverhandlungen führen wollen, wenn sich aus diesen Änderungen die Notwendigkeit hierzu ergibt. Die Kommission ist hingegen der Auffassung, dass diese Notwendigkeit schon jetzt auch ohne diese Änderungen besteht. Sie sieht es deshalb als dringlich an, dass die Rundfunkanstalten weiter mit Nachdruck über eine weitere Begrenzung der alten Versorgungswerke verhandeln, dies um so mehr, als zukünftige Steuerreformen bei den alten Netto-Gesamtversorgungssystemen (BR, NDR, RB, SFB, WDR, ZDF und Deutschlandradio) erneut zu einer Erhöhung der Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung und damit zu einem erheblich höheren Finanzbedarf der Rundfunkanstalten führen können (Heubeck- Gutachten, S. 21).

    Tz. 133
    Das System der betrieblichen Altersversorgung der Rundfunkanstalten ist stabil und unabhängig vom Generationenvertrag, weil es durch Dekkungsstöcke abgesichert ist. Dies ist ein Vorteil für die Mitarbeiter der Rundfunkanstalten, den weder der Öffentliche Dienst noch die meisten Anspruchsberechtigten privater betrieblicher Altersversorgungen haben. Daran übt die Kommission auch keine Kritik, aber sie kann kein Verständnis für das Festhalten an risikoreichen Gesamtversorgungssystemen mit einer Überversorgung in nicht wenigen Fällen zu Lasten der Gebührenzahler haben.

    Tz. 134
    In der Erwartung, dass die Tarifpartner der Rundfunkanstalten ihre bisherige Haltung aufgeben und zumindest die vom Gutachter Prof. Heubeck in seinem ersten Gutachten angeregten und rechtlich möglichen Einschnitte in die alten Versorgungsregelungen mittragen, sieht die Kommission im Rahmen der Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitsmaßnahmen sowie unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung noch einen erheblichen Handlungsbedarf bei den Rundfunkanstalten. Die Rundfunkanstalten haben dies erkannt und mit ihren Tarifpartnern hierzu eine Verhandlungsklausel vereinbart.

    2.2.3 Altersteilzeit

    Tz. 135
    Entsprechend dem Altersteilzeitgesetz vom 23.7.1996 haben auch Rundfunkanstalten mit ihren Mitarbeitern Vereinbarungen über eine Altersteilzeit- Arbeit getroffen. Auf die Erläuterung der möglichen Modelle in Tzn. 125 f. des 13. Berichts der Kommission wird Bezug genommen. Die Rundfunkanstalten haben nach den handelsrechtlichen Bestimmungen Rückstellungen für die Altersteilzeit gebildet. Bei den ARD-Anstalten handelt es sich um Rückstellungen in Höhe von 94,9 Mio. EUR. Hinzu kommen im Planungszeitraum 2005-2008 Netto-Zuführungen zu den Rückstellungen in Höhe von 146,2 Mio. EUR. Die Kommission hat dies im Einvernehmen mit den Rundfunkanstalten mit der Einschränkung anerkannt, dass die Rückstellungen nur in der Höhe als Finanzbedarf, d.h. die Eigenmittel mindernd, berücksichtigt werden, als deren Verbrauch im Planungszeitraum vorgesehen ist (vgl. Tz. 323).

    Das ZDF hat nur mit relativ wenigen Mitarbeitern Vereinbarungen über die Altersteilzeit getroffen. Die Rückstellungen liegen im Zeitraum 2001- 2008 bei durchschnittlich ca. 750.000 EUR und stellen so eine zu vernachlässigende Größe dar.

    Das Deutschlandradio hat im Jahr 2001 Rückstellungen von rund 3,1 Mio. EUR gebildet, deren Verbrauch bis 2008 geplant ist. Darüber hinaus macht das Deutschlandradio im Planungszeitraum 2005-2008 Netto-zuführungen zu den Rückstellungen in Höhe von 0,2 Mio. EUR geltend. Dem steht aber nach Angabe des Deutschlandradios die Umgliederung eines Rückstellungsbetrages aus einem Solidarbeitrag aufgrund eines Gehaltsverzichts zur Finanzierung der Vorruhestandsregelung in Höhe von 1,2 Mio. EUR gegenüber, so dass sich im Ergebnis eine ertragswirksame Auflösung in Höhe von 1,0 Mio. EUR ergibt.

    2.2.4 Deckungsstöcke für die Altersversorgung

    Tz. 136
    Die Kommission hat sich in ihrem 11. Bericht (Tzn. 260 ff.) eingehend zum Thema Deckungsstöcke für die betriebliche Altersversorgung sowie zu dem mit den Rundfunkanstalten vereinbarten Verfahren zur Schließung der Deckungslücke von anfangs 3.769,7 Mio. DM geäußert, die bei einigen ARD-Anstalten im Gegensatz zum ZDF und zum Deutschlandradio besteht. Sie hat der ARD auferlegt, über die Verwendung der für die Schließung der Deckungslücke zweckgebundenen Gebührenanteile von 0,48 DM bzw. 0,25 EUR einen qualifizierten Nachweis zu führen. Die Kommission hat von den ARD-Anstalten eine Übersicht über den gesamten Verlauf, d.h. den Zeitraum 1997-2008, angefordert und erhalten (vgl. Anlage 3, Tab. 1).

    Tz. 137
    Einige Rechnungshöfe hatten in ihren Berichten angemerkt, dass nach der Umstellung auf die modifizierte Planungsmethode nicht alle ARDAnstalten von Anfang an entsprechend den finanzbedarfswirksamen Zuführungen zu den Rückstellungen für die betriebliche Altersversorgung Deckungsvermögen gebildet haben. Die betreffenden Anstalten haben dies nicht in Abrede gestellt, aber darauf hingewiesen, dass die anfängliche Lücke relativ kurzfristig später ausgeglichen worden sei. Um nachzuweisen, dass nicht einerseits die 1997 bestehende Deckungslücke mit den zweckgebundenen Gebührenanteilen geschlossen wird, andererseits aber wieder eine neue Deckungslücke entsteht, wurden die Zuführungen zu den Rückstellungen für die betriebliche Altersversorgung und die daraus resultierende Verstärkung des Sondervermögens Altersversorgung in die Übersicht einbezogen. Aus der Übersicht (Anlage 3, Tab. 1) ergibt sich, dass eine neue Deckungslücke nicht entstanden ist.


    Letzte Aktualisierung 11.10.2005