14. Bericht der Kommission zur Ermittlung
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
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Siebtes Kapitel
Anrechenbare Eigenmittel
- Die ARD-Anstalten, das ZDF und das Deutschlandradio haben ihre Bestände an anrechenbaren Eigenmitteln anhand ihrer dem Basisjahr des Finanzbedarfsplanungszeitraums 2001-2008 zugrunde liegenden Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2001 nach einheitlichem Schema ermittelt. Für ARTE ermittelte die Kommission den Bestand an anrechenbaren Eigenmitteln aus den Bilanzunterlagen 2001.
- Nach den Feststellungen der Kommission sind die zum 31. Dezember 2001 von den ARD-Anstalten erklärten anrechenbaren Eigenmittel in Höhe von insgesamt 613,4 Mio. EUR um 89,7 Mio. EUR auf 703,1 Mio. EUR zu erhöhen.
- Für das ZDF ergeben sich zum 31. Dezember 2001 keine anrechenbaren Eigenmittel.
- Dem Deutschlandradio stehen zur Deckung seines Finanzbedarfs 2001-2008 anrechenbare Eigenmittel in Höhe von 54,9 Mio. EUR zur Verfügung.
- Für die ARTE Deutschland GmbH ermittelte die Kommission aus den Bilanzunterlagen 2001 anrechenbare Eigenmittel von 15,0 Mio. EUR.
1. Grundsätzliches
Tz. 318
Zur Ermittlung ihrer Bestände an liquiden Mitteln haben die ARD-Anstalten,
das ZDF und das Deutschlandradio anhand ihrer Jahresabschlüsse
zum 31. Dezember 2001 nach einheitlichem Schema näher
bezeichnete Vermögensteile des kurzfristigen Bereichs um bestimmte
Passiva dieses Bereichs gemindert. Finanzmittel, die den einzelnen
Rundfunkanstalten hieraus aufgrund eines positiven Saldos verbleiben,
stehen ihnen als kurzfristig anrechenbare Eigenmittel zur Deckung
ihres jeweiligen Finanzbedarfs aus der Mittelfristigen Finanzplanung zur
Verfügung. Für die ARTE Deutschland GmbH ermittelte die Kommission
den Bestand an anrechenbaren Eigenmitteln aus den Bilanzunterlagen
2001.
Tz. 319
Die ARD-Anstalten setzen ihren Bestand an anrechenbaren Eigenmitteln
zur Deckung ihres Finanzbedarfs ein. Sie korrigieren dabei den aus den
kurzfristigen Positionen der Aktiva und Passiva selbst ermittelten Saldo
um "übrige Korrekturen". Darüber hinaus kürzen sie den Bestand an
Eigenmitteln um bis zum 31. Dezember 2008 "nicht verbrauchte Mittel
des MDR aus der Anschubfinanzierung". Andererseits erhöhen sie den
Bestand an Eigenmitteln um einen Teilbetrag der zuvor Eigenmittel mindernd
berücksichtigten Rückstellungen für Risiken aus der Neuregelung
der Besteuerung von Werbeerträgen.
2. ARD
Tz. 320
Bei der Ermittlung ihrer anrechenbaren Eigenmittel haben die ARD-Anstalten
analog zu dem von der Kommission praktizierten Verfahren den
Saldo aus den kurzfristigen Positionen der Aktiva und Passiva von 708,9
Mio. EUR zunächst um "übrige Korrekturen" von im Saldo 0,9 Mio. EUR vermindert.
Der BR korrigierte seinen Eigenmittelbestand um - 20,6 Mio. EUR,
der NDR um + 39,1 Mio. EUR, der ORB um + 2,0 Mio. EUR, RB um - 7,0 Mio.
EUR, der SWR um - 4,4 und der WDR um - 10,0 Mio. EUR. Darin enthalten
sind Korrekturen für zweckgebundene Mittel, verschiedene Rücklagen
und Rückstellungen sowie Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen
auf Programmvermögen. Im Laufe des Verfahrens meldete die ARD weitere
Eigenmittel mindernde Korrekturen nach. Diese betreffen anteilige
Sonderrücklagen des NDR (- 4,4 Mio. EUR) und des ORB (- 3,6 Mio. EUR)
aus nicht verbrauchten Gebührenrückflüssen der Landesmedienanstalten
sowie Haushaltsresterücklagen des BR (- 31,8 Mio. EUR). Somit haben die
ARD-Anstalten Korrekturen von insgesamt - 40,6 Mio. EUR vorgenommen.
Die ARD-Anstalten haben bei der Ermittlung ihrer Eigenmittelbestände insgesamt 378,4 Mio. EUR Steuerrückstellungen, davon rd. 295,9 Mio. EUR für Risiken aus der rückwirkenden Neuregelung der Besteuerung von Werbeerträgen, und für die selben Risiken weitere 106,9 Mio. EUR sonstige Rückstellungen Eigenmittel mindernd berücksichtigt. Sie geben an, diese Rückstellungen nach bestem Wissen und unter sorgfältiger Abwägung der Risiken nach handelsrechtlichen Vorgaben gebildet zu haben und betrachten den Umfang der Risikovorsorge als angemessen. Gleichwohl will die ARD in Verhandlungen mit den Finanzbehörden sowie falls erforderlich auf dem Rechtswege versuchen, die Belastung aus der rückwirkenden Anwendung der Neuregelung der Besteuerung von Werbeerträgen zu vermindern. Sie nimmt deshalb in der Finanzbedarfsanmeldung einen Abschlag auf die gebildeten Rückstellungen in Höhe von 47,0 Mio. EUR vor, der eine entsprechende Erhöhung der anrechenbaren Eigenmittel zur Folge hat.
Darüber hinaus vermindert die ARD die Eigenmittelbestände ihrer Rundfunkanstalten um bis zum 31. Dezember 2008 "nicht verbrauchte Mittel des MDR aus der Anschubfinanzierung" in Höhe von 101,9 Mio. EUR. Es besteht zwischen den Anstalten und der Kommission Einvernehmen, dass es sich bei diesen Mitteln begrifflich um Eigenmittel handelt, die jedoch aus den unter Tz. 325 genannten Gründen nicht auf den Finanzbedarf angerechnet werden.
Im Ergebnis belaufen sich die von den ARD-Anstalten zum 31. Dezember 2001 erklärten anrechenbaren Eigenmittel auf 613,4 Mio. EUR.
Tz. 321
Die Kommission hat die von den ARD-Anstalten ermittelten anrechenbaren
Eigenmittel anhand der jeweiligen Jahresabschlussunterlagen
2001 näher untersucht. Insgesamt kommt sie gegenüber den Angaben der Anstalten zu einem Mehrbetrag von 89,7 Mio. EUR. Die sich danach
zum 31. Dezember 2001 ergebenden Eigenmittel von 703,1 Mio. EUR
errechnen sich wie folgt:
| ARD (Mio. EUR) | Veränderungen (Mio. EUR) | KEF (Mio. EUR) | |
|---|---|---|---|
| Summe Positionen der Aktiva (ohne Änderungen) | 2.325,0 | 0,0 | 2.325,0 |
| Summe Positionen der Passiva (Tz. 323) | 1.616,1 | - 62,6 | 1.553,5 |
| Saldo aus Aktiva und Passiva | 708,9 | 62,6 | 771,5 |
| Übrige Korrekturen (Tz. 324) | - 40,6 | 27,1 | - 13,5 |
| Korrektur der Rückstellung für Risiken aus der Neuregelung der Besteuerung von Werbeerträgen (Tz. 320) | 47,0 | 47,0 | |
| Freistellung der Restmittel aus dem Sonderposten
Anschubfinanzierung MDR (Tz. 325) |
- 101,9 | - 101,9 | |
| Anrechenbare Eigenmittel zum 31. Dezember 2001 | 613,4 | 89,7 | 703,1 |
Tz. 322
Über die den ARD-Anstalten im Einzelnen bekannten Veränderungen
besteht Einvernehmen.
Tz. 323
Die Änderungen der kurzfristigen Positionen der Passivseite durch die
Kommission von 1.616,1 Mio. EUR um - 62,6 Mio. EUR auf 1.553,5 Mio. EUR
haben folgende Gründe:
- Verbindlichkeiten aus Programmaufwendungen, denen entsprechende Anzahlungen gegenüberstehen sowie Verbindlichkeiten auf noch zu leistende Anzahlungen oder aus erhaltenen Anzahlungen auf Programmaufwendungen mindern die Eigenmittel nicht; der notwendige Programmaufwand ist unter Tzn. 53 ff. erfasst. Die Summe der Passivpositionen war um insgesamt 6,2 Mio. EUR zu mindern.
- Aus den Positionen der sonstigen Rückstellungen kann die Kommission
56,4 Mio. EUR nicht Eigenmittel mindernd anerkennen. Diese betreffen:
- Verschiedene Rückstellungen für Aufwendungen der Altersversorgung in Höhe von 23,3 Mio. EUR. Mittel hierfür werden nach der modifizierten Planungsmethode im Rahmen der Feststellungen des Finanzbedarfs für Personalaufwendungen (Zuführungen zu den Rückstellungen für Altersversorgung) berücksichtigt.
- Die Kommission erkennt, wie im 13. Bericht unter Tzn. 129 und 287 ausführlich erläutert, im Rahmen der Beurteilung der geltend gemachten Personalaufwendungen die zum 31. Dezember 2001 gebildeten Rückstellungen für Aufwendungen aus der Altersteilzeit in der Höhe als Finanzbedarf an, in der deren Verbrauch bis 2008 vorgesehen ist. In dem Umfang, in dem der Verbrauch der Altersteilzeitrückstellungen nach 2008 geplant ist, sieht die Kommission unter Beachtung der periodengerechten Abgrenzung für den aktuellen Planungszeitraum keinen notwendigen Finanzbedarf. Im Einvernehmen mit den Rundfunkanstalten sind entsprechend deren Angaben insgesamt 23,8 Mio. EUR den erklärten anrechenbaren Eigenmitteln zuzurechnen.
- Eine Rundfunkanstalt hat für nicht verbrauchte DAB- und DVB-TMittel in Höhe von 4,0 Mio. EUR "Rückstellungen" gebildet und diese Eigenmittel mindernd berücksichtigt. Dazu stellt die Kommission fest, dass "Überschüsse" aus nicht verbrauchten zweckgebundenen DAB- und DVB-T-Mitteln liquide Mittel sind und deshalb systemkonform begrifflich anrechenbare Eigenmittel darstellen. Wegen der finanzbedarfswirksamen Behandlung wird auf Tz. 44 verwiesen.
- Personalkostenrückstellungen für den "Bestandsschutz" und sonstige Rückstellungen für "Abrechnungsrückstand Schnittlisten für Klammerteile" in Höhe von insgesamt 9,7 Mio. EUR sind lediglich mit 4,3 Mio. EUR Eigenmittel mindernd zu berücksichtigen. Dies entspricht nach anstaltsindividuellen Bereinigungen dem bis 2008 notwendigen Finanzbedarf. Die Eigenmittelbestände sind deshalb um insgesamt 5,4 Mio. EUR zu korrigieren. Künftig sind Mittel hierfür im Rahmen des Finanzbedarfs für Personal- bzw. Programmaufwendungen zu berücksichtigen.
Tz. 324
Bei der Ermittlung ihrer anrechenbaren Eigenmittel haben die ARD-Anstalten
entsprechend dem von der Kommission praktizierten Verfahren
den Saldo aus den kurzfristigen Positionen der Aktiva und Passiva um
"übrige Korrekturen" von im Saldo - 40,6 Mio. EUR vermindert (vgl. Tz.
320). Dieser Betrag ist um 27,1 Mio. EUR auf - 13,5 Mio. EUR zu korrigieren.
- Die Korrekturen betreffen unter anderem Eigenmittel mindernd berücksichtigte Entnahmen aus Rücklagen in Höhe von insgesamt 128,1 Mio. EUR. Diese Korrekturen müssen insoweit rückgängig gemacht werden, als sie innerhalb der Mittelfristigen Finanzbedarfsplanungen 2002-2008 nicht durch den Saldo von finanzbedarfsmindernden Entnahmen aus der Rücklage und finanzbedarfserhöhenden Zuführungen zu Rücklagen gedeckt sind. Den anrechenbaren Eigenmitteln sind aus diesem Grunde 21,4 Mio. EUR hinzuzurechnen.
- Wegen "nicht verbrauchter Rückstellungen für Film- und Hörspielförderung" und wegen "Sonderrücklagen aus nicht verbrauchten Gebührenrückflüssen" der Landesmedienanstalten haben ARD-Anstalten im Rahmen der "übrigen Korrekturen" ihre Eigenmittelbestände insgesamt um 6,7 Mio. EUR gekürzt. Aus den im 11. Bericht, Tz. 392 ausführlich dargestellten Gründen können Rückstellungen für "zweckgebundene Mittel aus LMA-Gebührenrückflüssen" zur Hälfte Eigenmittel mindernd berücksichtigt werden. Dabei geht die Kommission davon aus, dass den Gebührenrückflüssen zusätzliche Aufwendungen von 50 % gegenüberstehen. Die Zurechnung für "nicht verbrauchte Rückstellungen für Film- und Hörspielförderung", der eine Rückstellung in Höhe von 12,7 Mio. EUR zugrunde liegt, ist deshalb um 5,1 Mio. EUR zu erhöhen. Die Korrekturen für "Sonderrücklagen aus nicht verbrauchten Gebührenrückflüssen" sind um insgesamt 0,9 Mio. EUR zu bereinigen.
- Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen sind Eigenmittel mindernd berücksichtigt. Sie mindern systembedingt jedoch insoweit nicht den Eigenmittelbestand, wie sie Programmanzahlungen betreffen. Verschiedene ARD-Anstalten haben deshalb im Rahmen der "übrigen Korrekturen" ihren Eigenmittelbeständen insgesamt 20,9 Mio. EUR wieder zugerechnet. ARTE Deutschland GmbH hat an ARD-Anstalten insgesamt 10,1 Mio. EUR Anzahlungen auf Programmlieferungen geleistet. Für die bei einer Anstalt unterbliebene Korrektur sind 0,6 Mio. EUR zuzurechnen.
- Im Übrigen wird zugunsten der ARD-Anstalten ein Währungsumrechnungsfehler in Höhe von - 0,9 Mio. EUR korrigiert.
Tz. 325
Die Ende 2008 vorhandenen Restmittel des MDR aus der Anschubfinanzierung
in Höhe von 101,9 Mio. EUR werden nicht zur Deckung
des übrigen Finanzbedarfs der Planungsperiode herangezogen.
Der MDR hat verschiedene Großprojekte, wie den Bau der Zentrale Leipzig, der Hörfunkzentrale Halle sowie der Landesfunkhäuser Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt, nahezu abgeschlossen. Dabei hat sich die Anstalt dazu entschieden, mit den ihr aus der Anschubfinanzierung in den Jahren 1992-1994 zugeflossenen Mitteln von insgesamt 578,7 Mio. DM unmittelbar nur die Kosten für den Bau und die Einrichtung der Zentrale Leipzig abzudecken. Für die übrigen Bauvorhaben wurde nach Angabe der Anstalt aus Wirtschaftlichkeitsgründen eine Leasingfinanzierung gewählt.
Der MDR hat deshalb in den ersten Jahren die angesammelten Mittel zinsbringend angelegt und sie insbesondere zum Ausgleich von Preissteigerungen der Aufbaufinanzierung zugerechnet. Ein Teil dieser Mittel wurde entsprechend dem Baufortschritt bei der Zentrale Leipzig und zur Zahlung der Leasingraten für die Hörfunkzentrale Halle sowie die Landesfunkhäuser Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt Zug um Zug verausgabt. Am 31. Dezember 2001 weist die Anstalt in ihrer Bilanz einen "Sonderposten gemäß § 2 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag" von 205,0 Mio. EUR aus. Mit diesen nicht verbrauchten Mitteln sollen im Zeitraum von 2002-2008 die restlichen Investitionen (9,3 Mio. EUR) und Leasingraten (112,4 Mio. EUR) bestritten werden. Für den selben Zeitraum plant der MDR Zuführungen zum Sonderposten in Höhe von 18,7 Mio. EUR.
Nach diesen Planungen verbleiben der Anstalt aus dem "Sonderposten Anschubfinanzierung" zum 31. Dezember 2008 nicht verbrauchte Mittel von 101,9 Mio. EUR.
Tz. 326
In Fortführung ihrer Entscheidung im 12. Bericht (vgl. dort Tz. 168)
akzeptiert es die Kommission, dass die Ende 2008 vorhandenen Mittel
des "Sonderpostens Anschubfinanzierung" in Höhe von 101,9 Mio. EUR
nicht zur Deckung des übrigen Finanzbedarfs des Planungszeitraums
herangezogen werden. Dabei setzt sie voraus, dass sämtliche Zinserträge
aus der Anlage der nicht verbrauchten Mittel dem Sonderposten
zugeführt werden.
Tz. 327
Der MDR geht nach seinen Planungen derzeit davon aus, dass die Mittel
aus der Anschubfinanzierung einschließlich der Zinszuführungen ausreichen,
die Leasingraten der Projekte bis zum Auslaufen der Leasingverträge
im Jahr 2020 weitgehendst zu decken. Die Kommission erwartet,
dass die Anstalt in den künftigen Finanzbedarfsanmeldungen die zweckentsprechende
Verwendung der Mittel aus dem "Sonderposten Anschubfinanzierung"
bis zum endgültigen Verbrauch nachweist.
3. ZDF
Tz. 328
Für das ZDF ergeben sich zum 31. Dezember 2001 keine anrechenbaren
Eigenmittel.
4. Deutschlandradio
Tz. 329
Das Deutschlandradio hat zum 31. Dezember 2001 einen
Bestand an Eigenmitteln von 54,9 Mio. EUR erklärt. Diesen Betrag hat die
Kommission untersucht und unverändert übernommen.
5. ARTE
Tz. 330
Für die ARTE Deutschland GmbH lagen Angaben zu anrechenbaren
Eigenmitteln nur im Rahmen der Erhebungen zu den Beteiligungsgesellschaften
der Landesrundfunkanstalten vor. Die Kommission ermittelte
danach und aus den Bilanzunterlagen zum 31. Dezember 2001
anrechenbare Eigenmittel von 15,0 Mio. EUR. Diese berechnen sich wie
folgt (in Mio. EUR):
| Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände | 19,6 |
|---|---|
| Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 0,1 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 0,1 |
| Summe Aktiva | 19,8 |
| Sonstige Rückstellungen | 3,4 |
| Verbindlichkeiten | 1,4 |
| Summe Passiva | 4,8 |
| Saldo aus Aktiva abzüglich Passiva = Anrechenbare Eigenmittel | 15,0 |
Dieser Betrag steht der ARTE Deutschland GmbH zusätzlich zu den Rückstellungen aus noch nicht abgerufenen Gebührenanteilen zur Deckung ihres Finanzbedarfs im Planungszeitraum zur Verfügung.
Die Position Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände besteht im Wesentlichen aus 18,6 Mio. EUR Forderungen gegen Gesellschafter. Dabei handelt es sich nach den Bilanzerläuterungen um für 2001 nicht abgeforderte Finanzmittel aus Gebührenanteilen für den Europäischen Kulturkanal (EKK). Der bei den Rundfunkanstalten für ARTE passivierte und Eigenmittel mindernd berücksichtigte Rückstellungsbetrag für noch nicht abgerufene Gebührenanteile wird zur Deckung des Finanzbedarfs von ARTE herangezogen. Zum 31.12.2001 beläuft sich dieser Betrag auf insgesamt 98 Mio. EUR. Davon sind zur Finanzierung der ARTE-Unterdekkung nur 79,4 Mio. EUR verwendet. Die Differenz von 18,6 Mio. EUR ist als Forderungen gegen Gesellschafter aus im Jahre 2001 nicht abgeforderten Gebührenanteilen aktiviert. Diese kurzfristigen Forderungen stellen anrechenbare Eigenmittel dar.
Damit stehen, zusammen mit weiteren um bestimmte Passiva gekürzten Vermögensteilen des kurzfristigen Bereichs, im Ergebnis 15,0 Mio. EUR anrechenbare Eigenmittel zusätzlich zu den von ARTE eingesetzten 79,4 Mio. EUR zur Finanzierung der von ARTE geltend gemachten Unterdeckung zur Verfügung.
