14. Bericht der Kommission zur Ermittlung
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
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6.Kapitel
Erträge
- Die Rundfunkanstalten haben in Zusammenarbeit mit der GEZ durch eine Reihe von Maßnahmen zur Gewinnung neuer Rundfunkteilnehmer bis Mitte 2003 erfolgreich dem erkennbaren Trend sinkender Neuanmeldungen entgegenwirken können. Darüber hinaus tragen diese Maßnahmen zur Gewährleistung der Gebührengerechtigkeit bei. Den Gebühreneinnahmen stehen jedoch, vor allem aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung der letzten beiden Jahre, Forderungsausfälle und gewährte Gebührenbefreiungen in bisher nicht erreichten Höhen gegenüber.
- Die Werbeerträge von ARD und ZDF sind in den Jahren 2001 und 2002 deutlich zurückgegangen. Die Halbjahresergebnisse und die anhaltende Konjunkturschwäche lassen für 2003 einen weiteren Rückgang der Werbeerträge vermuten.
- Die Bedeutung der Sonstigen betrieblichen Erträge und Kostenerstattungen (einschließlich Beteiligungserträge) für die Mitfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bleibt weiterhin erheblich. Ihr Umfang ist gegenüber dem 13. Bericht - insbesondere durch eine andere Verbuchung der Auflösung von Pensionsrückstellungen bei der ARD - zurückgegangen.
- Die weitgehend im Einvernehmen mit den Anstalten erfolgten Ertragsanpassungen belaufen sich auf insgesamt 349,2 Mio. EUR, davon entfallen 281,7 Mio. EUR auf die ARD, 56,2 Mio. EUR auf das ZDF und 11,3 Mio. EUR auf das Deutschlandradio.
1. Erträge aus Teilnehmergebühren
Tz. 264
Nach § 2 Abs. 2 Rundfunkgebührenstaatsvertrag wird die Teilnehmergebühr
geschuldet, sobald ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang
bereitgehalten wird (Grundgebühr). Die Fernsehgebühr ist bei Bereithalten
eines Fernsehgerätes zusätzlich zu entrichten. Als Rundfunkempfangsgeräte
gelten herkömmliche Hörfunk- und Fernsehgeräte. Seit
1. Januar 2001 beträgt die Grundgebühr 5,32 EUR und die Fernsehgebühr
10,83 EUR, die Gesamtgebühr 16,15 EUR.
Tz. 265
Nach § 5a Rundfunkgebührenstaatsvertrag ist für Rechner, die Rundfunkprogramme
ausschließlich über das Internet wiedergeben können, bis
zum 31. Dezember 2004 keine Rundfunkgebühr zu entrichten. Durch
den 7. Rundfunkänderungsstaatsvertrag soll mit Wirkung vom 1. April
2004 dieses sog. Moratorium bis zum 31. Dezember 2006 verlängert
werden. Damit hat die Diskussion um ein neues Gebührenmodell für
diesen Bericht keine Bedeutung.
Tz. 266
Befreiungen von der Rundfunkgebührenpflicht sind im Rundfunkgebührenstaatsvertrag
und in den in allen 16 Ländern geltenden weitgehend
vereinheitlichten Rundfunkgebührenbefreiungsverordnungen
vorgesehen. Dabei wird unterschieden zwischen:
- Gebührenbefreiung und -ermäßigung, die nach einer Rundfunkgebührenbefreiungsverordnung auf Antrag und befristet zu gewähren ist;
- gebührenfreien Geräten unmittelbar kraft Rundfunkgebührenstaatsvertrags oder bei einer der genannten Fallgruppen jeweils auf Antrag;
- sowie gebührenfreien Geräten, insbesondere privaten Zweitgeräten und
- gebührenermäßigten Zweitgeräten in Gästezimmern des Beherbergungsgewerbes (sog. Hotel-Privileg).
Tz. 267
Die Darstellung der Erträge aus Teilnehmergebühren stützt sich auf die
Planungen der Arbeitsgruppe "Gemeinsame Planung der Gebührenerträge
ARD/ZDF und DLR" (Bericht vom 14. März 2003) - im Weiteren:
Gemeinsame Arbeitsgruppe.
1.1 Prognoseverfahren
Tz. 268
Seit dem 10. Bericht der Kommission ist die methodische Vorgehensweise
bei der Planung der Erträge aus Teilnehmergebühren nachhaltig
verbessert worden (10. Bericht, Tzn. 74 ff., 11. Bericht, Tzn. 57
ff., 12. Bericht, Tzn. 234 ff. und 13. Bericht, Tzn. 239 ff.). Das bisherige
und künftige Bestreben der Anstalten, in Zusammenarbeit mit der GEZ
das Prognoseverfahren ständig zu verfeinern und zu optimieren, wird
von der Kommission ausdrücklich begrüßt.
Tz. 269
Gegenüber dem im 13. Bericht der Kommission dargestellten bisherigen
Prognoseverfahren hat es folgende Änderung gegeben:
Die Basis zur Ermittlung der Marktausschöpfungsquote, die so genannte
Bevölkerungs-Haushaltsdichte, die den Anteil der privaten Teilnehmerkonten
im GEZ-Bestand an der Anzahl der Haushalte zeigt, wurde insofern
modifiziert, dass die Informationen über die Zahl der Haushalte nun
auf einer stabileren Bevölkerungsprognose und auf den durchschnittlichen
Haushaltsgrößen aufbaut. Hierbei wird vor allem auf Datenmaterial
anerkannter Institute und öffentlicher Einrichtungen zurückgegriffen.
Tz. 270
Die Kommission erachtet das Verfahren zur Prognose der Erträge aus
Teilnehmergebühren als weitgehend sachgerecht, macht aber darauf
aufmerksam, dass das Verfahren für die Prognose der nicht-privaten
Rundfunkgeräte nach wie vor undifferenziert ist (vgl. 13. Bericht, Tz.
240). Bei den nicht-privaten Rundfunkgeräten wurde für die Vergangenheit
ein deutlich höheres Wachstum festgestellt als für die übrige Grundgesamtheit
der anmeldepflichtigen Rundfunkgeräte. Aus diesem Grunde unterstützt die Kommission die Gemeinsame Arbeitsgruppe bei ihrem
Bestreben, auch für nicht-private Rundfunkgeräte eine hinreichend differenzierte
methodische Vorgehensweise zu entwickeln.
Tz. 271
Aus der Multiplikation des Mengengerüstes (gebührenpflichtige und
teilbefreite Rundfunkgeräteanzahl) mit der jeweiligen Rundfunkgebühr
ermitteln sich die Erträge aus Teilnehmergebühren. Zahlungsunfähigkeit
und -unwilligkeit einzelner Rundfunkgebührenschuldner führen zu einem
Forderungsausfall, der die prognostizierten Gebühreneinnahmen entsprechend
mindert. Wie bislang werden die Forderungsausfälle auf Basis
von Entwicklungskurven prognostiziert (vgl. 13. Bericht, Tz. 241).
Mit rund 90 Mio. EUR hat der Forderungsausfall 2002 einen bisher nicht gekannten Höchststand erreicht. Das ZDF hat die Kommission darauf hingewiesen, dass Prognosen für 2003 erkennen lassen, dass die geplanten Forderungsausfälle auch in diesem Jahr z.T. erheblich überschritten werden. Die Kommission ist sich darüber im Klaren, dass die Forderungsausfälle nicht uneingeschränkt durch die Anstalten in Zusammenarbeit mit der GEZ steuerbar sind. Vielmehr spielen hier vor allem gesamtwirtschaftliche Entwicklungen eine bedeutsame Rolle. Die Kommission wird dieses Prognoserisiko weiter beobachten und im nächsten Bericht darauf eingehen. Sie geht derzeit davon aus, dass bei einer konjunkturellen Erholung die Forderungsausfälle der Jahre 2002 und 2003 wieder absinken werden. Außerdem bestärkt sie die Anstalten in ihrem Bemühen, auch künftig gemeinsam mit der GEZ Maßnahmen zu entwickeln und zu ergreifen, um einem gravierenden Ansteigen der Forderungsausfallquote entgegenzuwirken.
Tz. 272
Durch die Beauftragtendienste der Anstalten werden nicht angemeldete
Teilnehmer ermittelt und regelmäßig Gebühren für zurückliegende
Zeiträume nacherhoben. Daneben haben die säumigen Gebührenschuldner
entstandene Kosten (Mahnungen etc.) zu erstatten und Säumniszuschläge
zu bezahlen.
1.2 Meldedatenregisterabgleich
Tz. 273
Seit 2002 wird der so genannte Meldedatenregisterabgleich, d.h. der
automatisierte Abgleich der Meldedaten zwischen der GEZ und den
Meldebehörden bzw. den kommunalen Rechenzentren, in allen Ländern
durchgeführt.
Die Kommission begrüßt, dass der Meldedatenregisterabgleich jetzt in allen Ländern angewendet wird und dass die Kommunen aktiv zum Vollzug beitragen. Die Kommission sieht in der effektiven Handhabung des Meldedatenregisterabgleichs ein unerlässliches Mittel zur Durchsetzung der Gebührenpflicht und der Gebührengerechtigkeit.
1.3 Gebührenbefreiung
Tz. 274
Die Neuregelung der Befreiungsverordnung für Schulen, die Befreiungen
und/oder Teilbefreiungen von gebührenpflichtigen bzw. teilbefreiten
Geräten in Schulen vorsieht, wurde bis Mitte 2003 in allen Bundesländern,
soweit vorgesehen, umgesetzt.
Tz. 275
Die Spanne der Gebührenbefreiungsquote reicht im Jahr 2002 bei der
Grundgebühr von 5,80 % (Sendegebiet des SWR) bis zu 12,62 % (Sendegebiet
des SFB) und bei der Fernsehgebühr von 5,53 % (Sendegebiet
des SWR) bis zu 13,01 % (Sendegebiet des SFB). Insgesamt liegt die
bundesweite Befreiungsquote im Jahr 2002 mit 7,74 % beim Hörfunk
um 0,08 Prozentpunkte über der Quote des Jahres 2001. Bei der Fernsehgebühr
liegt die Befreiungsquote bei 7,82 %, was eine Steigerung
von 0,16 Prozentpunkten bedeutet.
Die Befreiungsquoten für die Fernsehgebühr der Jahre 2001 und 2002
zeigen beispielhaft die unterschiedlichen Auswirkungen auf die Gebührenaufkommen
der Landesrundfunkanstalten:
| BR | HR | MDR | NDR | ORB | RB | SR | SFB | SWR | WDR | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2001 | 6,44 | 6,66 | 6,08 | 8,41 | 7,33 | 12,75 | 8,99 | 12,67 | 5,47 | 9,62 | 7,66 |
| 2002 | 6,47 | 6,82 | 6,50 | 8,73 | 7,66 | 12,59 | 8,65 | 13,01 | 5,53 | 9,68 | 7,82 |
Der Kommission ist bewusst, dass die Steigerungen der Befreiungsquoten zu einem großen Teil durch gesamtwirtschaftliche Entwicklungen hervorgerufen wurden.
Tz. 276
Würden keine Gebührenbefreiungen gewährt, wäre die monatliche
Rundfunkgebühr im Jahr 2002 bei Zugrundelegung bundesweiter Befreiungsquoten
um 1,34 EUR niedriger gewesen (die Grundgebühr um
rund 0,41 EUR und die Fernsehgebühr um rund 0,93 EUR).
1.4 "Hotel-Privileg"
Tz. 277
Durch den 3. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist in § 5 Abs. 2 Satz 3
des Rundfunkgebührenstaatsvertrags eine Rundfunkgebührenbefreiung
entsprechend dem bis 1991 schon geltenden besonderen Gebührenermäßigungstatbestand
wieder aufgenommen worden.
Tz. 278
Bei rund 374.000 teilbefreiten Hörfunkgeräten und bei rund 594.000
teilbefreiten Fernsehgeräten (Stand: 31. Dezember 2002) bedeutet dies
einen Gebührenausfall von rd. 50 Mio. EUR pro Jahr.
Tz. 279
Würde das "Hotel-Privileg" nicht gewährt, hätte die monatliche
Rundfunkgebühr im Jahr 2002 um 0,11 EUR niedriger sein können, die
Grundgebühr um rd. 0,02 EUR und die Fernsehgebühr um rd. 0,09 EUR.
1.5 Entwicklung der Erträge aus Teilnehmergebühren 2001/2002
Tz. 280
Gegenüber den Ansätzen im 13. Bericht konnte die ARD 2002 bei den
Erträgen aus Teilnehmergebühren und ähnlichen Erträgen Mehrerträge
(ohne Rückflüsse der Landesmedienanstalten) von rd. 29,2 Mio. EUR erzielen.
Im Jahr 2001 verbuchte die ARD einen Mehrertrag von rd. 2,8
Mio. EUR gegenüber den Ansätzen der Kommission im 13. Bericht, was
einer Abweichung von rd. 0,1 % entspricht.
Tz. 281
Für das ZDF wurden im 13. Bericht die Erträge aus Teilnehmergebühren
und ähnlichen Erträgen ohne die Anteile für ARTE ausgewiesen. Bei Berücksichtigung
dieses strukturellen Unterschiedes ergibt sich für das ZDF
aufgrund der unterschiedlichen Entwicklungen von Hörfunk- und Fernsehgebühr
mit niedrigeren Zugängen bei den Fernsehgeräten im Jahr
2002 ein Mehrertrag von rd. 6,2 Mio. EUR (rd. 0,4 %) im Vergleich zu
den Ansätzen der Kommission im 13. Bericht. Im Jahr 2001 hatte das
ZDF einen Minderertrag von rd. 0,9 Mio. EUR zu verzeichnen.
Tz. 282
Beim Deutschlandradio haben sich die hohen Zugänge an gebührenpflichtigen
Hörfunkgeräten ausgewirkt, so dass die Erträge 2002 um
1,8 Mio. EUR über dem Ansatz der Kommission im 13. Bericht lagen. Die
Abweichung bei den Erträgen aus Teilnehmergebühren beträgt damit
rd. 1,0 %. Für 2001 konnte das Deutschlandradio einen Mehrertrag
von 0,4 Mio. EUR (rd. 0,2 %) erzielen.
Tz. 283
Die Kommission hatte bereits im 13. Bericht einen Teil der Mehrerträge
durch eine Zuschätzung von 78,1 Mio. EUR (ARD: 52,3 Mio. EUR, ZDF:
23,5 Mio. EUR und Deutschlandradio: 2,3 Mio. EUR) für den Zeitraum
2001-2002 berücksichtigt. Ohne diese Zuschätzung wären die Abweichungen
entsprechend höher ausgefallen.
1.6 Erträge aus Teilnehmergebühren bis 2008
Tz. 284
Die Anstalten haben die Ansätze aus dem Bericht der Gemeinsamen
Arbeitsgruppe vom 14. März 2003 ohne Abweichung verwendet.
Die Kommission ergänzt die Ansätze der Gemeinsamen Arbeitsgruppe
um folgende Anpassungen:
- Nach Ansicht der Kommission schlägt sich der deutlich höhere Zugang bei den nicht-privaten Rundfunkgeräten in der Planung nicht angemessen nieder. Die sich daraus ergebende Anpassung beläuft sich auf rd. 35,7 Mio. EUR.
- Die Maßnahmen zur Begrenzung der Forderungsausfallquote sind nach Ansicht der Kommission in der Planung nicht vollständig berücksichtigt. Die daraus resultierenden Zuschätzungen belaufen sich auf rd. 3,5 Mio. EUR.
Tz. 285
Bei den im Folgenden dargestellten Erträgen aus Teilnehmergebühren
(in Mio. EUR) sind der 2%ige Anteil der Landesmedienanstalten an der
Rundfunkgebühr, die anderen Erträge und der Forderungsausfall herausgerechnet.
Der auf das ZDF entfallende Anteil an der Fernsehgebühr
ist ebenso wie der auf das Deutschlandradio entfallende Anteil an der
Grundgebühr bei den Erträgen der ARD in Abzug gebracht.
| 2001 (Ist) | 2002 (Ist) | 2003 (Plan) | 2004 (Vorschau) | 2005 (Vorschau) | 2006 (Vorschau) | 2007 (Vorschau) | 2008 (Vorschau) | 2001-2004 | 2005-2008 | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ARD-Mifrifi | 4.760,3 | 4.832,2 | 4.885,6 | 4.927,7 | 4.957,5 | 4.975,3 | 4.981,7 | 4.987,0 | 19.405,8 | 19.901,5 |
| Anpassung | 0,8 | 2,4 | 4,9 | 10,0 | 13,8 | 0,8 | 31,1 | |||
| Festgestellter Ertrag | 4.760,3 | 4.832,2 | 4.885,6 | 4.928,5 | 4.959,9 | 4.980,2 | 4.991,7 | 5.000,8 | 19.406,6 | 19.932,6 |
| 2001 (Ist) | 2002 (Ist) | 2003 (Plan) | 2004 (Vorschau) | 2005 (Vorschau) | 2006 (Vorschau) | 2007 (Vorschau) | 2008 (Vorschau) | 2001-2004 | 2005-2008 | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ZDF-Finanzvorschau | 1.540,7 | 1.560,1 | 1.581,6 | 1.594,1 | 1.602,8 | 1.607,7 | 1.609,0 | 1.609,9 | 6.276,5 | 6.429,3 |
| Anpassung | 0,2 | 0,7 | 1,8 | 2,6 | 5,3 | |||||
| Festgestellter Ertrag | 1.540,7 | 1.560,1 | 1.581,6 | 1.594,1 | 1.603,0 | 1.608,4 | 1.610,8 | 1.612,5 | 6.276,5 | 6.434,6 |
1 Die Teilnehmergebühren des ZDF enthalten mit diesem 14. Bericht erstmals den ARTE-Gebührenanteil
| 2001 (Ist) | 2002 (Ist) | 2003 (Plan) | 2004 (Vorschau) | 2005 (Vorschau) | 2006 (Vorschau) | 2007 (Vorschau) | 2008 (Vorschau) | 2001-2004 | 2005-2008 | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| DLR-Mifrifi | 186,0 | 189,4 | 190,9 | 192,7 | 194,0 | 194,8 | 195,2 | 195,5 | 759,0 | 779,6 |
| Anpassung | 0,1 | 0,2 | 0,3 | 0,6 | 0,8 | 0,1 | 1,9 | |||
| Festgestellter Ertrag | 186,0 | 189,4 | 190,9 | 192,8 | 194,2 | 195,1 | 195,8 | 196,3 | 759,1 | 781,5 |
1.7 Rückflüsse von den Landesmedienanstalten
Tz. 286
Aus dem 2%-Anteil der Landesmedienanstalten an der Rundfunkgebühr
(§ 40 Rundfunkstaatsvertrag, § 10 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag)
erfolgen Rückflüsse i.w.S. an die Landesrundfunkanstalten. Diese Rückflüsse
i.w.S. setzen sich zusammen aus landesgesetzlich festgelegten
Vorabzuweisungen sowie aus Rückflüssen i.e.S., also aus Mitteln, die von
den Landesmedienanstalten nicht verbraucht wurden.
Tz. 287
Die Koppelung der Finanzierung der Landesmedienanstalten an die
Rundfunkgebühr ist seit langem und bis auf den heutigen Tag der Kritik
von Landesrechnungshöfen und der Kommission ausgesetzt. Dabei stieß insbesondere auch die automatische Teilhabe der Landesmedienanstalten
an den Erhöhungen der Rundfunkgebühr auf kritische Einwände.
Daraufhin haben die Länder einmütig beschlossen und im Rahmen des
5. Rundfunkänderungsstaatsvertrags durch eine Protokollerklärung zu
§ 10 Abs. 1 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag verbindlich gemacht,
dass mit Ablauf der laufenden Gebührenperiode zum 31.12.2004 die
automatische Teilhabe der Landesmedienanstalten an den Rundfunkgebührenerhöhungen
entfallen werde.
Tz. 288
Eine von der Kommission 2003 vorgenommene interne Zusammenstellung,
welche die landesgesetzlichen Regelungen und die Selbstdarstellungen
der Landesmedienanstalten im Internet zugrunde legte, hat
die beträchtlichen Divergenzen bei Finanzausstattungen und Tätigkeitsspektren
der einzelnen Landesmedienanstalten belegt und damit die
Notwendigkeit und Richtigkeit des beabsichtigten Vorgehens der Länder
bestätigt. Die pauschale Bemessung des Gebührenanteils bietet keinen
Anreiz zum wirtschaftlichen und sparsamen Umgang mit diesen
Mitteln, weil die Landesmedienanstalten bislang bedarfsunabhängig
von Erhöhungen der Rundfunkgebühren profitieren, die nach dem
Finanzbedarf der Rundfunkanstalten und nicht nach dem der Landesmedienanstalten
bemessen sind und festgesetzt werden. Die großenteils
üppige, nicht strikt bedarfsorientierte Finanzausstattung der Landesmedienanstalten
fördert die Ausweitung ihrer Tätigkeitsfelder und ihrer
gesetzlichen Aufgabenspektren. Es kommt hinzu, dass bei Aktivitäten,
die keinen rundfunkspezifischen Bezug haben, die Finanzierung aus der
Rundfunkgebühr verfassungsrechtlich problematisch ist.
Die Kommission geht von der Umsetzung der Protokollerklärung bis zum Ende der laufenden Gebührenperiode zum 31. Dezember 2004 aus. Sie begrüßt diese verbindliche Regelungsabsicht der Länder ausdrücklich und hat daher bei allen vorgenommenen Ertragszuschätzungen im Bereich der Teilnehmergebühren auf eine Erhöhung des derzeitigen LMA-Anteils von rd. 32 Cent verzichtet.
Tz. 289
Die Vorabzuweisungen an die Landesrundfunkanstalten variieren je
nach Land zwischen 0 und 53 % des 2%-Anteils der Landesmedienanstalten
an der Rundfunkgebühr, so dass erhebliche Unterschiede bei der
Finanzausstattung der Landesmedienanstalten einerseits und den an die
Landesrundfunkanstalten fließenden Beträgen im Rahmen der Vorabzuweisungen
anderseits festzustellen sind. Dass bestimmte Landesmedienanstalten
in der Lage sind, ihren Aufsichts- und Kontrollpflichten nachzukommen,
obwohl durch eine gesetzliche Vorabzuweisung an die Landesrundfunkanstalt
der ihnen an sich zustehende Anteil an der Rundfunkgebühr
von vornherein um die Hälfte gekürzt worden ist, belegt
erneut die Problematik der bisherigen Finanzierungsweise. Keinerlei
Rückflüsse i.w.S. erfolgen in Bayern, in Bremen und im Saarland. Gerade
die kleinen Anstalten wie RB und der SR profitieren im Gegensatz zu
den größeren und finanziell besser ausgestatteten Anstalten nicht von Rückflüssen i.w.S. Diese Disproportion fällt um so mehr auf, als die Summe
aller für die nächste Gebührenperiode angemeldeten Rückflüsse Erträge
im Volumen von mehr als zwei Dritteln der Finanzausgleichsmasse
erwarten lassen.
| 2001 (Ist) | 2002 (Ist) | 2003 (Plan) | 2004 (Vorschau) | 2005 (Vorschau) | 2006 (Vorschau) | 2007 (Vorschau) | 2008 (Vorschau) | 2001-2004 | 2005-2008 | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| BR | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| HR | 3,900 | 3,836 | 3,773 | 3,790 | 3,806 | 3,824 | 3,842 | 3,860 | 15,299 | 15,332 |
| MDR | 0,658 | 1,701 | 1,000 | 1,000 | 1,000 | 1,000 | 1,000 | 1,000 | 4,359 | 4,000 |
| NDR | 7,960 | 7,606 | 5,756 | 6,000 | 6,000 | 6,000 | 6,000 | 6,000 | 27,322 | 24,000 |
| RB | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| RBB | 5,120 | 2,198 | 2,224 | 2,224 | 2,224 | 2,224 | 2,224 | 2,224 | 11,766 | 8,896 |
| SR | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| SWR | 9,059 | 10,060 | 9,535 | 9,441 | 9,484 | 9,531 | 9,581 | 9,630 | 38,095 | 38,226 |
| WDR | 12,213 | 12,236 | 12,434 | 12,535 | 12,596 | 12,620 | 12,613 | 12,609 | 49,418 | 50,438 |
| Gesamt | 38,910 | 37,637 | 34,722 | 34,990 | 35,110 | 35,199 | 35,260 | 35,323 | 146,259 | 140,892 |
Tz. 290
In der Vergangenheit blieben die Anmeldungen der ARD und auch die
nach Zuschätzung durch die Kommission festgestellten Erträge regelmäßig
hinter den Rechnungsergebnissen zurück.
Tz. 291
Die Anmeldungen für die kommende Gebührenperiode von 2005-2008
bleiben in der Summe hinter den aktualisierten Zahlen zur laufenden
Gebührenperiode von 2001-2004 zurück. Das Volumen der Rückflüsse
i.e.S. ist nur eingeschränkt planbar. Unter Berücksichtigung der bisherigen
Rechnungsergebnisse geht die Kommission für die Gebührenperiode
2005-2008 von 37 Mio. EUR p.a. Rückflüssen i.w.S., also von einem
Gesamtbetrag in Höhe von 148 Mio. EUR aus. Dies führt zu einer Anpassung
um 11,1 Mio. EUR.
| 2001 (Ist) | 2002 (Ist) | 2003 (Plan) | 2004 (Vorschau) | 2005 (Vorschau) | 2006 (Vorschau) | 2007 (Vorschau) | 2008 (Vorschau) | 2001-2004 | 2005-2008 | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ARD-Mifrifi | 30,9 | 37,6 | 34,7 | 34,9 | 35,1 | 35,2 | 35,3 | 35,3 | 146,1 | 140,9 |
| Anpassung | 2,0 | 2,0 | 1,9 | 1,8 | 1,7 | 1,7 | 4,0 | 7,1 | ||
| Festgestellter Ertrag | 38,9 | 37,6 | 36,7 | 36,9 | 37,0 | 37,0 | 37,0 | 37,0 | 150,1 | 148,0 |
