14. Bericht der Kommission zur Ermittlung
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
| gesamten 14. Bericht als PDF (2.283KB) |
Neuntes Kapitel
Feststellung des Finanzbedarfs und
Gebührenempfehlung
- Für die Gebührenperiode 2005-2008 wurde von der Kommission ein ungedeckter Finanzbedarf bei der ARD von 1.132,5 Mio. EUR, beim ZDF von 735,8 Mio. EUR festgestellt. In diesen Beträgen ist je zur Hälfte der ungedeckte Finanzbedarf von ARTE in Höhe von insgesamt 119,4 Mio. EUR enthalten. Für das Deutschlandradio wurde für Ende 2008 ein Überschuss von 50,0 Mio. EUR ermittelt.
- Aus der Finanzbedarfsfeststellung ergibt sich eine Erhöhung der monatlichen Rundfunkgebühr von 16,15 EUR auf 17,24 EUR. Von der Gebührenerhöhung entfallen 0,66 EUR auf die ARD und 0,46 EUR auf das ZDF. Der an das Deutschlandradio fließende Anteil an der Rundfunkgebühr wird um 0,03 EUR gesenkt.
1. Fehlbetrag von ARTE
Tz. 434
In der Anmeldung für ARTE wird für den Gebührenzeitraum 2005-2008
unter Berücksichtigung der bis zum Jahr 2005 vorhandenen Rückstellungen
ein ungedeckter Finanzbedarf von 152,3 Mio. EUR ausgewiesen. Unter
Einbeziehung der von der Kommission vorgenommenen Kürzungen ergibt
sich zum 31.12.2008 der folgende Finanzbedarf für ARTE (in Mio. EUR):
| Zusätzlicher Mittelbedarf lt. ARTE-Mifrifi vom 17.04.2003 | - 152,3 |
|---|---|
| Ist 2002 (Abweichung von der Planung) | - 4,0 |
| Kürzung des Programmaufwands (Tzn. 84 f.) | 20,0 |
| Kürzung des Sachaufwands (Tz. 169) | 1,9 |
| Anrechenbare Eigenmittel (Tz. 330) | 15,0 |
| Zusätzlicher Mittelbedarf zum 31.12.2008 unter Einbeziehung der KEF-Korrekturen | - 119,4 |
Für das Ende der Gebührenperiode wird damit ein Fehlbetrag für ARTE in Höhe von 119,4 Mio. EUR festgestellt. Aufgegliedert auf die einzelnen Jahre der Gebührenperiode 2005-2008 resultiert daraus ein jährlicher Bedarf von 29,85 Mio. EUR. Der Finanzierungsbeitrag für die nächste Gebührenperiode beträgt demnach 151,55 Mio. EUR p.a. Die Anerkennung dieses Mehrbedarfs setzt allerdings voraus, dass die Länder den Finanzrahmen in § 9 Abs. 3 des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags entsprechend erhöhen.
2. Feststellung des Finanzbedarfs
Tz. 435
Als Ergebnis der Prüfung der Finanzbedarfsanmeldungen von ARD, ZDF
und Deutschlandradio durch die Kommission wird der ungedeckte
Finanzbedarf der Anstalten zum 31. Dezember 2008 wie folgt festgestellt:
| ARD | ZDF | DLR | |
|---|---|---|---|
| Erträge | 23.865,3 | 7.335,2 | 849,0 |
| Aufwendungen | - 24.938,8 | - 8.385,4 | - 810,8 |
| Ergebnis Betriebshaushalt | - 1.073,5 | - 1.050,2 | 38,2 |
| Einnahmen | 2.578,1 | 357,8 | 44,7 |
| Ausgaben | - 2.961,7 | - 368,3 | - 90,0 |
| Ergebnis Investitionshaushalt | - 383,6 | - 10,5 | - 45,3 |
| Im Betriebshaushalt nicht enthaltener Entwicklungsbedarf | - 791,6 | - | - 83,3 |
| Überleitung zur modifizierten Planungsmethode | 25,5 | - 12,6 | 5,9 |
| Überschuss/Fehlbetrag der Gebührenperiode 2001-2004 | 237,4 | - 211,8 | 0,0 |
| Sonderfaktoren, Tzn. 44 f. | 29,2 | - 87,4 | - |
| Angemeldeter ungedeckter Finanzbedarf, Tzn. 44 ff. | - 1.956,6 | - 1.372,5 | - 84,5 |
| Angekündigte Ergebnisverbesserung bis 2004, Tz. 436 | - 50,0 | - | |
| Ist-Ergebnis 2002 (Abweichung von Anmeldung), Tz. 436 | 8,6 | 0,0 | - 1,5 |
| Ist-Ergebnis 2002 ARTE (Abweichung von Anmeldung), Tz. 434 | - 2,0 | - 2,0 | - |
| Nachgemeldete Korrektur der Eigenmittel, Tz. 44 | - 40,6 | - | - |
| Zu übertragende Projektmittel, Tzn. 217, 226, 237 | - 90,9 | - | - |
| Ausgangsgrundlage für die Finanzbedarfsermittlung | - 2.081,5 | - 1.324,5 | - 86,0 |
| abzüglich Veränderungen durch die KEF: | |||
| Programmaufwendungen, Tzn. 70 ff. | 31,21 | 348,81 | - 9,6 |
| Personalaufwendungen, Tz. 96 | 55,0 | 10,0 | 2,0 |
| Übrige betriebliche Aufwendungen, Tzn. 153 ff. | 79,91 | 1,91 | 14,9 |
| Verstärkungsmittel, Tz. 173 | 12,8 | - | - |
| Sachinvestitionen, Tzn. 205 f. | - | - | 9,8 |
| Entwicklungsbedarf/Projekte, Tz. 263 | 266,2 | 62,1 | 48,7 |
| Erträge, Tz. 317 | 281,7 | 56,2 | 11,3 |
| Anrechenbare Eigenmittel, Tzn. 321, 328 ff. | 97,21 | 7,51 | 54,9 |
| Wirtschaftlichkeitspotential, Tz. 431 | 125,0 | 41,0 | 4,0 |
| Sonstiges, Tz. 438 | - | 61,2 | - |
| Veränderung des angemeldeten Finanzbedarfs durch die KEF | 949,01 | 588,71 | 136,0 |
| Von der KEF ermittelter ungedeckter Finanzbedarf/ Überschuss | - 1.132,51 | -735,81 | 50,0 |
1 einschl. ARTE-Anteil
Tz. 436
Die Finanzplanungen der Anstalten enthielten die vorläufigen Ist-Zahlen
für das Jahr 2002. Die nunmehr vorliegenden endgültigen Ist-Zahlen
führen im Vergleich zu den Anmeldungen zu einem Minderbedarf bei der ARD von 8,6 Mio. EUR, beim Deutschlandradio zu einem Mehrbedarf
von 1,5 Mio. EUR und bei ARTE zu einem Mehrbedarf von 4,0 Mio. EUR, der
je zur Hälfte ARD und ZDF zugeschlagen wird. Beim ZDF ergibt sich
keine Differenz zwischen dem vorläufigen und dem endgültigen Ist.
Das ZDF hat öffentlich erklärt, dass seine Anstalt für Ende 2004 mit einer Reduzierung des gemeldeten Defizits um rd. 50 Mio. EUR rechnet. Das verringerte Defizit vermindert auch den Finanzbedarf für die Gebührenperiode 2005-2008, so dass die Anmeldung des ZDF entsprechend zu korrigieren war.
Tz. 437
Als Ergebnis ihrer Prüfung nach den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit
und Sparsamkeit nahm die Kommission weitere Korrekturen vor, wenn
ihr die Ertragsschätzungen zu niedrig bzw. die angemeldeten Aufwendungen
zu hoch erschienen. Diese Korrekturen werden in den Kapiteln
4 bis 6 des Berichts im Detail begründet. Darüber hinaus waren die zum
31. Dezember 2001 vorhandenen kurzfristig verfügbaren Mittel zu berücksichtigen
(7. Kapitel).
Tz. 438
Beim ZDF waren schließlich noch zwei Veränderungen des Finanzbedarfs
vorzunehmen:
Das ZDF hat einen Mehrbedarf bei der Filmförderung von 11,2 Mio. EUR
geltend gemacht, der aufgrund der erst nach Erstellung der Anmeldung
vereinbarten Verdoppelung des Zuschusses für die Filmförderungsanstalt
(FFA) entstanden sei. Die Kommission geht davon aus, dass der erhöhte
Zuschuss mit entsprechenden Gegenleistungen in Form von Ausstrahlungsrechten
für geförderte Filme verbunden ist; die bisher angemeldeten
Programmaufwendungen müssten deshalb in gleichem Maße reduziert
werden. Die ARD hat aus diesem Grund keinen nachträglichen
Mehrbedarf angemeldet. Die Kommission kann daher die zusätzlichen
Filmförderungsmittel nicht als Finanzbedarf berücksichtigen. Sollte die
genannte Annahme nicht zutreffen, so könnte der Mehrbedarf nicht anerkannt
werden, weil solche Mittel nicht der Erfüllung des "programmbezogenen"
Rundfunkauftrags dienen würden.
Das ZDF weist in seiner Finanzbedarfsanmeldung zum Ende der Gebührenperiode 2001-2004 ein Defizit in Höhe von 211,8 Mio. EUR aus. Auch wenn von einem um 50 Mio. EUR geringeren Betrag (vgl. Tz. 436) ausgegangen wird, so ist das mehr, als das ZDF zum 13. Bericht angemeldet hatte (rd. 100 Mio. EUR). Zwar hatte das ZDF Werbemindererträge hinzunehmen, die aber durch Mehrerträge und Minderaufwendungen an anderer Stelle mehr als ausgeglichen wurden. Angesichts des ständig wachsenden Defizits hätte das ZDF nach Auffassung der Kommission einem "Schuldenabbau" Vorrang vor einer Ausweitung des Programmaufwands über den Ansatz der KEF und die eigene Anmeldung hinaus (vgl. hierzu Tz. 12) einräumen müssen. Nach Auffassung der Kommission wäre dies in einer Größenordnung von 50 Mio. EUR möglich gewesen. Sie erkennt deshalb von dem angemeldeten Defizit einen Teilbetrag von 50 Mio. EUR nicht als Finanzbedarf an.
Im Übrigen weist die Kommission auf Absatz 2 der Protokollerklärung aller Länder zu § 8 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag hin: "Die Länder gehen davon aus, dass mit der anstehenden Rundfunkgebührenerhöhung (gemeint ist zum 1.1.2001) zusätzliche Kreditaufnahmen durch die Anstalten grundsätzlich nicht erfolgen; Ausnahmen sollen nur aus zwingenden Gründen möglich sein." Auch deshalb bittet die Kommission das ZDF nachdrücklich, derartige Defizite künftig zu vermeiden.
Tz. 439
Die im 10. und 12. Bericht ausgesprochenen Zweckbindungen für Gebührenanteile
(Schließung der Deckungslücke in der Altersversorgung,
Anschubfinanzierung, Kinderkanal, DAB, DVB-T) bleiben bestehen.
Tz. 440
Der von der Kommission ermittelte Finanzbedarf für die Gebührenperiode
2005-2008 beträgt für die ARD 1.132,5 Mio. EUR und für das
ZDF 735,8 Mio. EUR. Beim Deutschlandradio hat die Kommission bis
Ende 2008 einen Überschuss von 50,0 Mio. EUR ermittelt.
Tz. 441
Zur Finanzierung ihrer Arbeit hält die Kommission einen Betrag von einem
halben Cent pro Monat weiterhin für hinreichend. Er ist bei der Gebühr
berücksichtigt und wird je zur Hälfte ARD und ZDF zugeschlagen.
3. Gebührenempfehlung
Tz. 442
Zwischen Kommission und Anstalten ist eine Verständigung über das
Verfahren zur Umrechnung des festgestellten Finanzbedarfs herbeigeführt
worden.
Tz. 443
Wegen der Protokollerklärung im Rahmen des 5. Rundfunkänderungsstaatsvertrags
zu § 10 Abs. 1 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag, dass
mit Ablauf der Gebührenperiode zum 31.12.2004 die automatische Teilhabe
der Landesmedienanstalten an den Rundfunkgebührenerhöhungen
entfällt (vgl. Tz. 288), wird für diese kein Anteil an der Gebührenerhöhung
ausgewiesen.
Tz. 444
Der von der Kommission anerkannte Finanzbedarf führt auf der Grundlage
dieses Berechnungsverfahrens zu folgender Gebührenanpassung ab
1.1.2005:
| ARD | 0,66 |
|---|---|
| ZDF | 0,46 |
| Deutschlandradio | - 0,03 |
| Summe | 1,09 |
Zur Abdeckung des Fehlbetrages von ARTE ist ein zusätzlicher Gebührenanteil von 7,5 Cent erforderlich, der je zur Hälfte bei der Gebührenanpassung für ARD und ZDF berücksichtigt ist.
Tz. 445
Daraus folgt:
eine Grundgebühr von 5,57 EUR
wovon 5,09 EUR auf die ARD
0,37 EUR auf das Deutschlandradio
entfallen (der Anteil der Landesmedienanstalten bleibt wie bisher
bei 0,11 EUR);
eine Fernsehgebühr von 11,67 EUR
wovon 6,99 EUR auf die ARD
4,47 EUR auf das ZDF
entfallen (der Anteil der Landesmedienanstalten bleibt wie bisher bei
0,21 EUR). Der auf ARTE entfallende Anteil an der Fernsehgebühr beträgt
rd. 0,40 EUR.
Die neue Gesamtgebühr wäre 17,24 EUR (ARD 12,08 EUR, ZDF 4,47 EUR, Deutschlandradio 0,37 EUR und 0,32 EUR Anteil der Landesmedienanstalten).
Die Erträge aus der Grundgebühr sind abzüglich des Anteils der Landesmedienanstalten auf ARD und Deutschlandradio im Verhältnis von 93,1051 % zu 6,8949 %, die Erträge aus der Fernsehgebühr auf ARD und ZDF im Verhältnis von 60,9741 % zu 39,0259 % aufzuteilen.
