14. Bericht der Kommission zur Ermittlung
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
| gesamten 14. Bericht als PDF (2.283KB) |
5.Kapitel
Entwicklungsbedarf/Projekte
3. Bewertung durch die Kommission
3.1 Gemeinsame Projekte von ARD und ZDF: Kinderkanal
Tz. 211
Das ursprüngliche Projekt Kinderkanal wurde rückwirkend zum Jahr
2001 in den Bestand übergeleitet. Die Gesamtaufwendungen 2001-
2004 sind mit 226,6 Mio. EUR vorgesehen.
Für die Gebührenperiode 2005-2008 wurden angemeldet:
- die Fortschreibung des Projekts zur Erhöhung des Erstsendeanteils;
- ein neues Projekt zur Ausweitung der Sendezeit bis 21.00 Uhr.
Tz. 212
Zu a):
Im 12. Bericht hatte die Kommission als Ergänzung zum ursprünglichen
Projekt Kinderkanal ein Projekt zur Erhöhung des Erstsendeanteils auf
ein Drittel akzeptiert und dafür für den Zeitraum 2001-2004 rd. 46 Mio.
EUR zur Verfügung gestellt. Dafür sind im Zeitraum 2001-2004 verbraucht
bzw. veranschlagt (in Mio. EUR):
| 2001 | 2002 | 2003 | 2004 | 2001-2004 | |
|---|---|---|---|---|---|
| a) Erhöhung des Erstsendeanteils | 5,676 | 10,212 | 12,782 | 15,339 | 44,009 |
Dieses Projekt wollen ARD und ZDF im Zeitraum 2005-2008 fortführen. Im Jahre 2002 hat der "Premieren"-Anteil etwas über 20 % erreicht.
Tz. 213
Zu b): Außerdem haben sie zum 14. Bericht ein neues Projekt zur Ausweitung
der Sendezeit, die sich bisher bis 19.00 Uhr erstreckte, auf 21.00 Uhr
angemeldet. Zur Begründung führen sie im Wesentlichen aus:
Mit der Aufhebung der Partagierung eines gemeinsamen Transponders
mit ARTE auf dem Astra-Satelliten und der gleichlaufenden oder zunehmend
zu erwartenden Aufhebung der Partagierung in den Kabelnetzen
ergebe sich die Gelegenheit, die Sendezeit des Kinderkanals über 19.00
Uhr hinaus auszuweiten. Das bisherige Ende der Sendezeit um 19.00 Uhr
entspreche nicht den Sehgewohnheiten der Zielgruppe. Der Kinderkanal
könne in der "sehintensivsten Zeit" der Kinder seine Zielgruppe nicht
erreichen. Die Kinder wichen deshalb auf kommerzielle Kinder- bzw.
Familienprogramme aus, die aus pädagogischen Gründen bedenklich
seien. Im Sinne des öffentlich-rechtlichen Auftrags sei deshalb eine Ausweitung
des Kinderkanals auf 21.00 Uhr dringend geboten. Die Sendezeit
werde schon im Jahr 2003 in einem "Probebetrieb" bis 21.00 Uhr
ausgeweitet. Die zusätzlichen Programmflächen würden aus vorhandenen
Programmen abgedeckt, was nicht zuletzt deshalb möglich sei, weil die
Kommission schon für die laufende Gebührenperiode einen zusätzlichen
Finanzbedarf von rd. 46 Mio. EUR (vgl. Tz. 208) anerkannt habe.
Für die beiden Projekte melden ARD und ZDF an (in Mio. EUR):
| 2005 | 2006 | 2007 | 2008 | 2005-2008 | |
|---|---|---|---|---|---|
| a) Erhöhung des Erstsendeanteils | 16,045 | 16,783 | 17,555 | 18,363 | 66,746 |
| b) Erweiterung der Sendezeit | 13,894 | 14,367 | 14,857 | 15,363 | 58,481 |
| Summe | 29,939 | 31,150 | 32,412 | 33,726 | 127,227 |
Zusammen mit dem in den Bestand übergeleiteten Grundprojekt würden sich damit die Aufwendungen für den Kinderkanal im Verlauf von 10 Jahren mehr als verdoppeln.
Tz. 215
Im Einzelnen:
Zu a): Die Anstalten haben den Ansatz des Jahres 2004, der mit 15,339 Mio. EUR
den Vorgaben der Kommission entspricht, mit einer jährlichen Steigerungsrate
von 4,6 % fortgeschrieben, die deutlich über den ansonsten
im Programm vorgesehenen Steigerungsraten liegt. Außerdem wird die
rundfunkspezifische Steigerungsrate hauptsächlich von den Genres Sport
und Spielfilme beeinflusst, die hier nicht angesprochen sind. Die Kommission
hält deshalb eine Steigerungsrate von 2 % für ausreichend.
Sie verzichtet aber darauf, den Ansatz für dieses Projekt getrennt auszuwerten,
da es offensichtlich mit dem Projekt b) verzahnt ist und deshalb
von der Kommission mit diesem Projekt zusammengeführt wird.
zu b): Die Kommission hat keine grundsätzlichen Einwendungen gegen das
Projekt. Die Anstalten halten für die zusätzliche Sendezeit einen Anteil
von Erstsendungen (sog. "Premieren") von 15,8 % für erforderlich. Der
dafür vorgesehene Aufwand besteht zu 95 % aus Programmaufwand
(einschließlich Ausstrahlungskosten) und wird jährlich mit einer Rate
von 3,5 % fortgeschrieben. In den Jahren 2003 und 2004 sollen jeweils
3,050 Mio. EUR aufgewendet werden, die aus dem Bestand bzw. dem
Projekt a) abgedeckt werden.
Die Kommission setzt deshalb diese jährlich rd. 3 Mio. EUR von den Anmeldungen ab. Außerdem nimmt sie eine Steigerungsrate von 2 % (wie oben unter a) an. Im Übrigen sieht sie zwischen dem in den Bestand übergeleiteten ursprünglichen Projekt Kinderkanal, dem unter a) angesprochenen Projekt und nicht zuletzt den Hauptprogrammen von ARD und ZDF erhebliches Synergiepotential. Auch die Anstalten räumen dies ein. Die Kommission bewertet dieses Potential aber höher und hält es etwa in Höhe der Hälfte der vorgesehenen Aufwendungen für realisierbar. Dabei spielt auch folgende Erwägung eine Rolle: Im Zuge des Aufbaus des Kinderkanals haben die Anstalten die Kindersendungen in ihren Hauptprogrammen wochentags stark ausgedünnt bzw. völlig eliminiert. Am Wochenende und feiertags dagegen senden sie von frühmorgens bis mittags oder in den frühen Nachmittag ausgedehnte Kinderprogramme und zwar im Ersten, im ZDF und im Kinderkanal völlig getrennt voneinander. Zusammen sind das über 100.000 Sendeminuten im Jahr. Hier erscheinen der Kommission ohne nennenswerten Verlust an Vielfalt Durchschaltungen möglich, die zu erheblichen Einsparungen führen können.
Tz. 216
Aus diesen verschiedenen Erwägungen setzt die Kommission zusammengefasst
für die genannten Projekte a) und b) folgende Beträge an
(in Mio. EUR):
| 2001 | 2002 | 2003 | 2004 | 2001-2004 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Ausbau Kinderkanal | 21,0 | 21,5 | 22,0 | 22,5 | 87,0 |
Die Beträge stehen ARD und ZDF jeweils zur Hälfte zu. Gegenüber dem angemeldeten Finanzbedarf von 127,2 Mio. EUR bedeutet dies eine Kürzung um 40,2 Mio. EUR, wovon jeweils 20,1 Mio. EUR auf ARD und ZDF entfallen. Die Mittel für den Kinderkanal sind zweckgebunden.
Die Anstalten sind der Auffassung, dass die Kommission das dargestellte Synergiepotential, das sie nicht grundsätzlich bestreiten, zu optimistisch einschätzt. Den Anstalten steht es jedoch frei, die vorgesehenen Mittel gegebenenfalls durch Ausschöpfung weiteren Rationalisierungspotentials zu ergänzen (vgl. Tz. 429).
3.2 ARD-Projekte
3.2.1 ARD-Gemeinschaftsprojekte
DAB
Tz. 217
Die Kommission hatte in ihrem 13. Bericht festgestellt, dass der ARD für
"Digital Audio Broadcasting" (DAB) ein Betrag von 132,1 Mio. EUR zur
Verfügung steht. Für die Periode 1997-2004 war ein Bedarf von 97,3
Mio. EUR anerkannt worden. Damit sollten für die Periode 2005-2008
noch 34,8 Mio. EUR zur Verfügung stehen. Im Ergebnis ausführlicher
Gespräche mit der ARD und auf Grundlage eines Schreibens der ARD
vom 1. Juli 2003 stellt die Kommission fest, dass in der Periode 1997-
2000 27,9 Mio. EUR für den von der Kommission als Bedarf anerkannten
Aufbau und Betrieb des DAB-Sendernetzes eingesetzt wurden und dass
für die Periode 2001-2004 von einem Mitteleinsatz von 55,6 Mio. EUR
auszugehen ist. Zum Ende der laufenden Gebührenperiode werden
daher 83,5 Mio. EUR eingesetzt worden sein. Damit verbleibt ein Rest in
Höhe von 48,6 Mio. EUR, den die ARD für den Aufbau und Betrieb des
DAB-Sendernetzes verwenden kann.
Als Bedarf für die Periode 2005-2008 meldete die ARD einen Betrag von 91,4 Mio. EUR an.
Tz. 218
In Anbetracht der Tatsache, dass DAB Ende 2004 bereits in einem Großteil
Deutschlands empfangbar sein wird (geplant ist gemäß Anmeldung
der ARD eine Empfangbarkeit auf ca. 90 % der Fläche) und nach Ansicht
der Kommission ein wirklich perfekt flächendeckender Ausbau erst
dann finanziert werden sollte, wenn die Akzeptanz von DAB beim Kunden
sehr wesentlich über das hinausgeht, was von der ARD selbst in
ihrem Sachstandsbericht vom 10. Juni 2003 mit den Worten "Der Markt
hat Radio im DAB-Verfahren und damit auch die Angebote bis heute
nicht angenommen" beschrieben wird, sieht sich die Kommission nicht
in der Lage, der ARD weiteres Geld für den DAB-Ausbau in der Planungsperiode
zur Verfügung zu stellen. Sie würde allerdings eine Finanzierung
mit Mitteln aus zusätzlicher Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit in Höhe
von maximal 42,8 Mio. EUR akzeptieren. Die Mittel für DAB sind zweckgebunden.
Tz. 219
Unter den in Deutschland bereits ausgestrahlten DAB-Hörfunkprogrammen
öffentlich-rechtlicher Programmanbieter findet man bereits diverse
Angebote (z.B. von BR, SWR und WDR), die es im analogen Hörfunk
nicht gibt. Die Kommission hatte gesonderte Finanzbedarfe hierfür nicht
anerkannt. Dieses wird auch die Linie der Kommission bleiben. Eventuelle
weitere DAB-Programme müssen von den Rundfunkanstalten daher
durch Umschichtungen im Bestand finanziert werden.
Tz. 220
Die Kommission geht davon aus, dass das DAB-Projekt zum Jahresanfang
2009 in den Bestand überführt werden wird.
DVB
Tz. 221
Das Projekt DVB wurde erstmals für den Zeitraum 1997-2000 angemeldet
und im 10. und 11. Bericht mit einem Gesamtbedarf von 70,9 Mio.
EUR anerkannt. Das Projekt wurde für den Zeitraum 2001-2004 fortgeführt;
unter Einbeziehung zusätzlicher Kosten für Einspeisegebühren
wurden im 12. Bericht insgesamt 133,9 Mio. EUR anerkannt. Im 13. Bericht
blieb es beim für die Periode 2001-2004 anerkannten Bedarf.
Mit der Anmeldung zum 14. Bericht wird nun diese Summe auf 140,4 Mio. EUR korrigiert, d.h. ein um rd. 6,5 Mio. EUR höherer Bedarf im Vergleich zum im 13. Bericht anerkannten Betrag. Als Hauptgrund wird ein Mittelvortrag für Investitionen aus der Periode 1996-2000 in Höhe von 4,9 Mio. EUR genannt; hinzu kommen höhere Personalkosten für den ARD-Eigen-Uplink, der langfristig eine kostengünstigere Lösung als die Uplink-Miete darstellen soll.
Tz. 222
In der Anmeldung zum 14. Bericht für die Periode 2005-2008 gibt es
eine Diskrepanz zwischen der Gesamtdarstellung des Entwicklungsbedarfs
- hier wird für DVB ein Betrag von 152,3 Mio. EUR angemeldet -
und der eigentlichen Projektanmeldung in Höhe von 156,3 Mio. EUR. Die
Prüfung durch die KEF kann sich nur auf das detaillierte Zahlenmaterial
der Projektanmeldung stützen. Da die Gesamtdarstellung aber dem geltend
gemachten Finanzbedarf zugrunde liegt, müssen die Korrekturen
im Ergebnis hier angesetzt werden.
Für die Periode 2005-2008 wird in der Projektanmeldung ein Bedarf von
156,286 Mio. EUR geltend gemacht, der sich wie folgt zusammensetzt (in
Mio. EUR):
| 2001-2004 | 2005-2008 | |
|---|---|---|
| Kosten für Play-Out Center Potsdam | 59,320 | 75,158 |
| Ausstrahlungskosten | 81,128 | 81,128 |
| Summe | 140,448 | 156,286 |
Während die Ausstrahlungskosten wegen der langfristigen Verträge mit Kabel- und Satellitenbetreibern konstant bleiben, werden bei der Anmeldung trotz der bereits für die Periode 2001-2004 angemeldeten Erhöhung um 6,5 Mio. EUR, die Investitions-, Produktions- und Abspielkosten (Play-Out Center Potsdam) nochmals von 59,320 Mio. EUR auf 75,158 Mio. EUR erhöht.
Tz. 223
Das Projekt läuft bereits seit 1997, so dass man deshalb von einem
Regelbetrieb sprechen kann. Das Projekt ist zum Ende der Periode
2005-2008 abzuschließen.
Die Erhöhung der Kosten für die Periode 2001-2004 wird von der Kommission akzeptiert. Für die Periode 2005-2008 wird von der Kommission für den Kostenblock Play-Out Center Potsdam eine jährliche Steigerung um 2,0 % anerkannt. Als Basis für die Fortschreibung dieses Kostenblocks werden die erhöhten anerkannten Kosten für 2001-2004 von 59,320 Mio. EUR zugrunde gelegt und durch 4 dividiert. Dies ergibt 14,830 Mio. EUR. Da die Ausstrahlungskosten hier einen wesentlichen Teil der Projektkosten darstellen und konstant bleiben, werden sie mit dem konstanten angemeldeten Betrag berücksichtigt.
Demnach ergeben sich für das Projekt für die Periode 2005-2008
folgende, durch die Kommission anerkannte Beträge (in Mio. EUR):
| 2001-2004 | entspricht jährlich | 2005 | 2006 | 2007 | 2008 | 2005-2008 | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Play-Out-Center Potsdam | 59,320 | 14,830 | 15,127 | 15,429 | 15,738 | 16,052 | 62,346 |
| Ausstrahlungskosten | 81,128 | 20,282 | 20,282 | 20,282 | 20,282 | 20,282 | 81,128 |
| Summe | 143,474 |
Tz. 224
Von den angemeldeten 156,286 Mio. EUR für die Periode 2005-2008
werden 143.474 Mio. EUR anerkannt. Dies bedeutet eine Kürzung der
angemeldeten Projektmittel um 12,8 Mio. EUR.
DVB-T
Tz. 225
In ihrem 12. Bericht hatte die Kommission zur Finanzierung der ersten
Stufe der Einführung von "Digital Video Broadcasting-Terrestrial" (DVBT)
in Deutschland für die Periode 2001-2004 einen Bedarf in Höhe von
73,7 Mio. EUR anerkannt. In einer Prognose vom 1. Juli 2003 teilte die
ARD mit, dass bis zum Ende des Jahres 2004 für DVB-T 43,6 Mio. EUR ausgegeben
sein werden. Für die Periode 2005-2008 meldete sie einen
Mittelbedarf in Höhe von 86,7 Mio. EUR an. Mit Blick auf den zum Jahresende
2004 vorhersehbaren Restbetrag aus der Vorperiode wäre daher
ein weiterer Betrag in Höhe von 56,6 Mio. EUR erforderlich. Auf Nachfrage
der Kommission erklärte die ARD darüber hinaus, dass der gesamte
Finanzbedarf zur Einführung von DVB-T in Deutschland mit
190,7 Mio. EUR gegenüber dem mit den Anmeldungen zum 12. Bericht
genannten Bedarf unverändert geblieben sei.
Tz. 226
Die Inbetriebnahme von DVB-T ist in Deutschland nur dann möglich,
wenn die bisher für das analoge terrestrische Fernsehen genutzten
Sender nach einer kurzen Zeit der Parallelausstrahlung außer Betrieb
genommen werden, damit die von diesen genutzten Sendefrequenzen
für DVB-T genutzt werden können. Die Phase der gleichzeitigen Ausstrahlung
des analogen und des digitalen Fernsehens wird international
als "Simultaneous Broadcast (Simulcast)" bezeichnet. Anders als in der
ursprünglichen Projektanmeldung vorgesehen - hier ging die ARD von
einem einjährigen Parallelbetrieb aus - kristallisiert sich mittlerweile heraus,
dass diese Simulcastphase nur noch sechs Monate dauern wird.
Die Kommission nimmt dies zum Anlass, die Gesamtfinanzierung für die
Einführung von DVB-T, die von der ARD mit einer Dauer von 10 Jahren
veranschlagt wurde, zeitanteilig um den aus der Verkürzung um sechs
Monate resultierenden Anteil, also um 5 %, zu kürzen. Die Gesamtkürzung
über die Projektlaufzeit beläuft sich auf 9,5 Mio. EUR. Hiervon entfällt
auf die Periode bis 2008 ein anteiliger Betrag von 5 Mio. EUR.
Aus der Übertragung der nicht verausgabten Restmittel von 30,1 Mio. EUR aus der Periode 2001-2004 auf die Periode 2005-2008 und der Verkürzung der Simulcastphase ergibt sich insgesamt eine Kürzung des beantragten Bedarfs um 35,1 Mio. EUR. Die Mittel für DVB-T sind zweckgebunden.
Online
Tz. 227
Zum 13. Bericht der Kommission hatte die ARD für das Projekt Online/
Multimedia für den Zeitraum 2001-2004 einen - gegenüber dem 12. Bericht
- zusätzlichen Finanzbedarf von rd. 103 Mio. EUR geltend gemacht
und ihre Anmeldung damit auf 178,6 Mio. EUR erhöht. Die Kommission
sah sich aus den in Tz. 200 ff. des 13. Berichts näher dargelegten Gründen
nicht in der Lage, darüber abschließend zu entscheiden. Sie hat die
Anstalten aufgefordert, ein Konzept zu entwickeln, "das neben der Zusammenführung der Angebote unter einem Dach vor allem klare Kriterien
für deren Begrenzung und Konzentration auf Programmbegleitung in einem
engeren als bisher verstandenen Sinne vorsieht. Dabei wäre angesichts des
hohen Aufwands auch an eine weitere Kooperation unter verstärkter Arbeitsteilung
zwischen den Anstalten zu denken. Kooperationen sollten - wie
offenbar auch angedacht - zur Kostenreduzierung auch mit Dritten, z.B.
Plattformanbietern, gesucht werden. Da die Online-Aktivitäten der Anstalten
bisher im Wesentlichen aus dem Bestand finanziert wurden, wäre in
dem erbetenen Konzept auch zu prüfen, inwieweit dies - ggf. unter entsprechenden
Einsparungen an anderer Stelle - auch für die vorgesehenen
Ausweitungen möglich ist. Dies umso mehr als die systematische Einordnung
als Projekt ohnehin problematisch ist."
Tz. 228
Zum 14. Bericht hat die ARD für die Jahre 2005-2008 eine Anmeldung
von 207,8 Mio. EUR vorgelegt, wovon 47,5 Mio. EUR auf die ARD-gemeinsamen
Projekte und 160,3 Mio. EUR auf die einzelnen Landesrundfunkanstalten
entfallen. Die Einzelbeträge ergeben sich aus Tab. 43.
Tz. 229
Zum Kern der Forderung der Kommission, nämlich einer Begrenzung
der Online-Aktivitäten auf den Programmbezug in einem engeren als
im bisher verstandenen Sinne, hat sich die ARD trotz ansonsten sehr
umfangreicher Ausführungen nicht in verwertbarer Weise geäußert.
Dies ist allerdings folgerichtig, weil sie die geplanten Aufwendungen
nicht abgesenkt, sondern erhöht hat. Der Hinweis der ARD, sie sehe ab
2005 keine Ausweitungen, sondern nur noch Steigerungsraten vor, entspricht
in keiner Weise den Vorstellungen der Kommission. Auch zur
Frage, inwieweit Ausweitungen aus dem Bestand finanziert werden
können, hat sie sich nicht geäußert. Insofern sieht sich die Kommission
gegenüber dem 13. Bericht in keiner wesentlich veränderten Position.
Verändert ist die Situation allerdings insofern, als sich die Wettbewerbssituation gegenüber den privaten Medien, mit der die ARD besonders nachdrücklich argumentiert hatte, mittlerweile deutlich entspannt hat. Außerdem haben die Länder soeben im 7. Rundfunkänderungsstaatsvertrag die Online-Ermächtigung der Anstalten auf einen unmittelbaren Programmbezug begrenzt. Der damit verbundenen Erwartung einer Beschränkung des Aufwands würde die vorgesehene Ausweitung zuwiderlaufen.
Tz. 230
Hinsichtlich der Zusammenführung der Beiträge der Landesrundfunkanstalten
unter der Dachmarke ARD.de mit ihren Untergruppen tagesschau.
de, DasErste.de, boerse.ARD.de und sport.ARD.de sind Fortschritte
zu verzeichnen. Dies veranlasst freilich die Landesrundfunkanstalten nur
bedingt dazu, auf eigene Beiträge auf den jeweiligen Sektoren zu verzichten.
| 2001 Ist | 2002 Plan | 2003 Plan | 2004 Vorschau | 2001-2004 | 2005 Vorschau | 2006 Vorschau | 2007 Vorschau | 2008 Vorschau | 2005-2008 | 2001-2008 | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. ARD-gemeinsame Projekte: | |||||||||||
| 1.1 ARD.de | 1,562 | 2,696 | 2,852 | 2,922 | 10,032 | 2,976 | 3,020 | 3,436 | 3,479 | 12,911 | 22,943 |
| 1.2 DasErste.de | 0,760 | 1,074 | 1,162 | 1,242 | 4,238 | 1,327 | 1,472 | 1,510 | 1,569 | 5,878 | 10,116 |
| 1.3 tagesschau.de | 2,246 | 4,075 | 4,210 | 4,382 | 14,913 | 4,827 | 4,571 | 4,651 | 4,730 | 18,779 | 33,692 |
| 1.4 boerse.ARD.de | 0,027 | 1,006 | 1,266 | 1,292 | 3,591 | 1,319 | 1,347 | 1,375 | 1,404 | 5,445 | 9,036 |
| 1.5 sport.ARD.de | 0,0 | 0,930 | 1,051 | 1,070 | 3,051 | 1,089 | 1,109 | 1,129 | 1,150 | 4,477 | 7,528 |
| Summe ARD-gemeinsame Projekte | 4,595 | 9,781 | 10,541 | 10,908 | 35,825 | 11,538 | 11,519 | 12,101 | 12,332 | 47,490 | 83,315 |
| 2. Anstaltsindividuelle Online-Projekte | |||||||||||
| 2.1 BR-online | 5,788 | 7,137 | 6,903 | 6,993 | 26,821 | 7,192 | 7,341 | 7,492 | 7,646 | 29,671 | 56,492 |
| 2.2 hr-online/Multimedia | 0,900 | 1,363 | 1,497 | 1,734 | 5,494 | 2,069 | 2,082 | 2,191 | 2,149 | 8,491 | 13,985 |
| 2.3 MDR Online/Multimedia | 5,825 | 4,401 | 5,008 | 4,706 | 19,940 | 4,878 | 5,058 | 5,244 | 5,439 | 20,619 | 40,559 |
| 2.4 NDR-Internetangebot | 2,987 | 5,367 | 5,950 | 6,224 | 20,528 | 6,473 | 6,948 | 6,610 | 6,794 | 26,825 | 47,353 |
| 2.5 radio bremen online | 0,520 | 0,743 | 0,506 | 0,515 | 2,284 | 0,537 | 0,548 | 0,561 | 0,573 | 2,219 | 4,503 |
| 2.6 RBB Online | 1,532 | 1,846 | 2,908 | 2,664 | 8,950 | 2,573 | 2,622 | 3,050 | 2,724 | 10,969 | 19,919 |
| 2.7 SR-Online | 0,909 | 1,446 | 1,285 | 1,203 | 4,843 | 1,147 | 1,111 | 1,116 | 1,120 | 4,494 | 9,337 |
| 2.8 SWR-Online | 4,208 | 4,813 | 5,443 | 5,533 | 19,997 | 5,639 | 5,747 | 5,860 | 5,972 | 23,218 | 43,215 |
| 2.9 WDR-Internetangebot | 6,248 | 11,755 | 9,229 | 8,086 | 35,318 | 8,515 | 8,185 | 8,440 | 8,705 | 33,845 | 69,163 |
| Summe anstaltsindividuelle Projekte | 28,917 | 38,871 | 38,729 | 37,658 | 144,175 | 39,023 | 39,642 | 40,564 | 41,122 | 160,351 | 304,526 |
| 3. Gesamtsumme | 3,512 | 48,652 | 49,270 | 48,566 | 180,000 | 50,561 | 51,161 | 52,665 | 53,454 | 207,841 | 387,841 |
Tz. 231
Das Schwergewicht des Angebots bei den Landesrundfunkanstalten zeigt
sich schon darin, dass auf die einzelnen Anstalten rd. 77 % des angemeldeten
Gesamtaufwands der ARD entfallen. Dies erscheint bei wirtschaftlicher
Betrachtung und unter Berücksichtigung der denkbaren
Synergieeffekte kaum nachvollziehbar. Auch unter den einzelnen Anstalten
bestehen bei objektivierter Betrachtung nicht akzeptable Unterschiede.
So plant etwa der BR - bezogen auf die Anstaltsgröße nach Gebührenschlüssel
- rd. 47 % höhere Aufwendungen als der SWR. Noch höher
liegt der RBB. Würde man den Aufwand aller Anstalten im Verhältnis zu
dem des SWR bemessen, so ergäbe sich allein daraus eine Minderung
der Anmeldungen aller Rundfunkanstalten um rd. 30 Mio. EUR. Nicht verständlich
ist außerdem, warum auch absolut betrachtet so große Unterschiede
zwischen den einzelnen Anstalten bestehen. So plant etwa
der WDR den vierfachen Aufwand des HR. Dies hat offensichtlich mit dem
unterschiedlichen Finanzvolumen, z.T. auch mit der höheren Zulieferung
zum Ersten zu tun, rechtfertigt aber nicht derartig gravierende Unterschiede,
weil es für die einzelnen Anstalten im Wesentlichen um die
selben Ziele, nämlich
- Zuschauer- und Hörerbindung;
- Erschließung jüngerer Zielgruppen;
- programmbegleitende Online-Angebote für Hörfunkwellen und Dritte Programme
Tz. 232
Im Übrigen verfahren die Anstalten auch in der Verteilung auf die verschiedenen
Aufwandskategorien je nach Gegebenheit unterschiedlich.
So rechnet etwa der MDR 61 % des Aufwands dem "Programmaufwand",
den er mit 4,6 % jährlich fortschreibt, und 24 % dem Personalaufwand
zu, während der NDR 26,8 % dem Programmaufwand und
28,3 % dem Personalaufwand zugeordnet hat. Auch die Verteilung
zwischen Programmaufwand und Verbreitungskosten und bei letzteren
wiederum die Steigerungsraten (teilweise ebenfalls 4,6 %) sind unter
den Anstalten unterschiedlich. Außerdem könnte die Kommission eine
Steigerungsrate von 4,6 %, also deutlich mehr als beim Programmaufwand,
für Online nicht akzeptieren, weil dort die hauptsächlich preistreibenden
Faktoren nicht in derselben Weise durchschlagen wie beim
eigentlichen Programm.
Tz. 233
Ungeachtet all dessen steht aber für die Kommission - und darauf hat
sie schon wiederholt hingewiesen - der Charakter des gesamten Vorhabens
als Projekt in Zweifel. Selbstverständlich handelt es sich bei den
Online-Auftritten der Anstalten ursprünglich um eine Innovation. Sie
hatten jedoch - jedenfalls in ihrer überwiegenden Mehrheit - mit diesen
Aktivitäten und ihrem fortgesetzten Ausbau längst begonnen, bevor
sie bei der Kommission gemeinsam ein Projekt angemeldet haben. Die
Kommission hat deshalb schon im 12. Bericht nur einen Teil des angemeldeten Aufwands als Entwicklungsbedarf angesehen. Auch im Gebührenzeitraum
2001-2004 decken die Anstalten rd. 99 Mio. EUR von den insgesamt
veranschlagten rd. 144,2 Mio. EUR aus dem Bestand.
Tz. 234
Die Kommission hat sich deshalb entschlossen, das gesamte Vorhaben
beim Bestand zu erfassen. Die zahlreichen Einsparungsmöglichkeiten, die
oben skizziert sind, machen eine deutliche Kürzung der Anmeldung für
die Jahre 2005-2008 erforderlich. Da das Basisjahr 2001 mit 33,5 Mio
EUR im Vergleich zu den Folgejahren noch relativ niedrig lag, verzichtet
die Kommission insoweit auf eine Kürzung der Basis und schreibt den
Betrag von 33,5 Mio. EUR mit einem Mischsatz von 2 % fort. Daraus ergeben
sich für die Jahre 2005-2008 folgende Ansätze (in Mio. EUR):
| 2005 | 2006 | 2007 | 2008 | 2005-2008 |
|---|---|---|---|---|
| 36,274 | 37,000 | 37,740 | 38,495 | 149,509 |
Tz. 235
Um diese Beträge erhöht sich die Bestandsfortschreibung. Sollte sie die
ARD nicht für ausreichend erachten, so liegt es in ihrer Verantwortung,
sie durch Umschichtungen im Bestand bzw. Freisetzung zusätzlicher
Mittel aus Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu ergänzen.
Im Ergebnis bedeutet dies eine Kürzung des angemeldeten Bedarfs um
58,3 Mio. EUR.
Digitalisierung der Archive
Tz. 236
In ihrem 13. Bericht hatte die Kommission für dieses Projekt, mittels
dessen die Fernseharchive digitalisiert werden sollen, einen Betrag von
50 Mio. EUR anerkannt. Damit sollten im Zeitraum 2001-2004 ausschließlich
Investitionen und Wartungskosten finanziert werden. Mit den Anmeldungen
zum 14. Bericht teilt die ARD mit, dass im laufenden Gebührenzeitraum
47 Mio. EUR eingesetzt sein werden - 37,8 Mio. EUR für
Investitionen und 9,2 Mio. EUR für die von der KEF nicht als Bedarf anerkannten
"Produktionskosten". Für die Periode 2005-2008 meldete sie
einen Mittelbedarf von 107,4 Mio. EUR an. Allerdings sollen diese Aufwendungen
aus dem Bestand finanziert werden. Eine Projektanmeldung sei
nur erfolgt, um das bisherige Projekt in ausreichender Deutlichkeit zu
dokumentieren. In der Anmeldungen waren keine Personaleinsparungen
als Resultat der Digitalisierung ausgewiesen worden.
Tz. 237
Von dem für die Gebührenperiode 2005-2008 angemeldeten Mittelbedarf
können nur die Mittel für Investitionen (68,9 Mio. EUR) sowie
weitere 15 % davon für Wartungskosten (10,3 Mio. EUR), insgesamt also
79,2 Mio. EUR, anerkannt werden. Zum Jahresende 2004 wird das Projekt
daher mit diesem Bedarf für die kommende Gebührenperiode und
einem Restüberschuss in Höhe von 12,2 Mio. EUR in den Bestand überführt
werden (vgl. Tz. 178).
Tz. 238
Nach intensiven Gesprächen mit der Kommission teilte die ARD mit
Schreiben vom 9. Juli 2003 mit, "dass im Zuge der Digitalisierung der
Archive von einer mittel- bis langfristigen personellen Einsparung von
durchschnittlich zwei Stellen je ARD-Anstalt auszugehen ist."
3.2.2 Anstaltsindividuelles Projekt
BR-alpha
Tz. 239
Der BR bietet seit 7. Januar 1998 einen TV-Bildungskanal, der die Komponenten
Bildung, Information und Service umfasst. Zum 10. Bericht war
das Projekt erstmals angemeldet und anerkannt worden. Zum 12. Bericht
wurde für die Periode 2001-2004 eine erhebliche Ausweitung auf
insgesamt 71,6 Mio. EUR angemeldet und von der Kommission anerkannt.
In der Anmeldung zum 14. Bericht wird vom BR mitgeteilt, dass insgesamt in der Periode 2001-2004 rd. 73,9 Mio. EUR verbraucht sein werden. Der Mehrbedarf von 2,4 Mio. EUR resultiert gegenüber dem anerkannten Bedarf aus erhöhten direkten Fremdkosten von 4,0 Mio. EUR, denen Einsparungen von 1,6 Mio. EUR bei Personal-, Sach- und Verbreitungskosten gegenüberstehen.
Tz. 240
Für die Periode 2005-2008 werden insgesamt 82,386 Mio. EUR angemeldet,
die sich wie folgt zusammensetzen (in Mio. EUR):
Produktionskosten:
|
4,765 2,623 45,362 |
|---|---|
| Verbreitungskosten | 29,636 |
| Summe | 82,386 |
Tz. 241
Es ist der wesentliche Sinn eines anerkannten Entwicklungsbedarfs, dass
für das Projekt zunächst nur die anerkannten Mittel zur Verfügung stehen.
Ausgangsbasis für eine Fortschreibung des Projekts für die Periode
2005-2008 kann deshalb nur das im 12. und 13. Bericht anerkannte
Volumen sein.
Tz. 242
Da die "Produktionskosten" bei den spezifischen Programminhalten vergleichsweise
niedrig sind, erfolgt die Fortschreibung mit einem Faktor
von 1,5 % unter Einbeziehung der Verbreitungskosten.
Tz. 243
Basis für die Fortschreibung waren die für 2004 im 13. Bericht anerkannten
"Produktionskosten" von 10,313 Mio. EUR zuzüglich der Verbreitungskosten
von 7,582 Mio. EUR.
Diese Kosten für 2004 werden mit 1,5 % fortgeschrieben. Dies ergibt
(in Mio. EUR):
| 2004 | 2005 | 2006 | 2007 | 2008 | 2005-2008 |
|---|---|---|---|---|---|
| 17,895 | 18,163 | 18,436 | 18,713 | 18,994 | 74,306 |
Tz. 244
Für das Projekt wird deshalb für die Periode 2005-2008 ein Gesamtbetrag
von 74,3 Mio. EUR anerkannt. Daraus ergibt sich eine Kürzung des
angemeldeten Finanzbedarfs um 8,1 Mio. EUR.
3.3 ZDF-Projekte
ZDF.vision
Tz. 245
Das ZDF hat zum 12. Bericht für sein digitales Programmangebot in Kabel
und Satellit ein Projekt mit einem Gesamtbedarf von 138,6 Mio. EUR
angemeldet. Hiervon entfallen auf die Periode 1997-2000 32,8 Mio. EUR
und auf die Periode 2001-2004 105,8 Mio. EUR.
Tz. 246
Das Projekt ZDF.vision setzte sich aus fünf Teilkomplexen zusammen,
nämlich:
- Elektronischer Programmführer
- Infobox
- Theaterkanal
- ZDF.digitext
- Verbreitungskosten.
Die Kommission hat die für diese fünf Teilkomplexe angemeldeten Mittel anerkannt, wobei bei den Verbreitungskosten eine Korrektur aufgrund der inzwischen erreichten vertraglichen Regelungen mit den Kabel- und Satellitenbetreibern erfolgte. Insgesamt wurden 90,4 Mio. EUR für ZDF.vision für die Periode 2001-2004 anerkannt. Bei der Anmeldung zum 13. Bericht hat das ZDF für das Projekt ZDF.vision für die Periode 2001-2004 78,1 Mio. EUR nachgewiesen und lag damit um 12,3 Mio. EUR unter den im 12. Bericht anerkannten Mitteln.
Tz. 247
Zum 14. Bericht werden vom ZDF für das Projekt ZDF.vision nunmehr
sechs Teilkomplexe angemeldet (in Mio. EUR):
2001-2004 anerkannt 2005-2008 angemeldet Elektronischer Programmführer 2,66 1,52 Infobox18,10 14,71 Theaterkanal 26,7429,03 ZDF.digitext 1,59 1,82 Verbreitungskosten 41,30 41,40 ZDF-dokukanal 0,00 21,44 Summe 90,39109,92
Tz. 248
Die Anmeldungen für die bereits im 12. und 13. Bericht anerkannten
fünf Teilkomplexe des Gesamtprojekts ZDF.vision für die Periode 2005-
2008 können anerkannt werden. Für den erstmals angemeldeten ZDF-dokukanal
ergibt sich eine besondere Situation. Das ZDF teilt mit, dass
der Sendestart des ZDF-dokukanals am 31. März 2000, also einen Tag
vor dem Inkrafttreten des 4. Rundfunkänderungsstaatsvertrages gelegen
habe. Zum 12. und 13. Bericht wurden hierfür aber keine Mittel angemeldet
und deshalb auch nicht anerkannt. Insofern muss die Kommission
davon ausgehen, dass der ZDF-dokukanal bisher bereits aus dem
Bestand durch Umschichtung finanziert wurde. Für eine Aufnahme des
ZDF-dokukanals als Teilprojekt in das Projekt ZDF.vision sieht die Kommission
deshalb keine Grundlage. Damit können die für den ZDF-dokukanal
angemeldeten Mittel in Höhe von 21,44 Mio. EUR nicht anerkannt
werden.
Tz. 249
Da in diesen angemeldeten Mitteln nach Mitteilung des ZDF auch Personalkosten
für die Zentralredaktion des ZDF-dokukanals/infokanals für
insgesamt 25 feste Mitarbeiter in Höhe von 6,76 Mio. EUR für die Jahre
2005-2008 enthalten sind, werden hiervon pauschal 50 %, d.h. 3,38
Mio. EUR für den ZDF-infokanal anerkannt - damit liegen die Gesamtkosten
hier wieder auf dem Niveau der Vorperiode.
Insgesamt werden deshalb von der Kommission für 2005-2008
anerkannt:
| Elektr. Programmführer | 1,52 Mio. EUR |
|---|---|
| InfoBox (Kanal) | 14,71 + 3,38 = 18,09 Mio. EUR |
| Theaterkanal | 29,03 Mio. EUR |
| ZDF.digitext | 1,82 Mio. EUR |
| Verbreitungskosten | 41,40 Mio. EUR |
| Gesamt | 91,86 Mio. |
Tz. 250
Gegenüber der Projektanmeldung des ZDF führt dies im Ergebnis zu
einer Kürzung des Finanzbedarfs um 18,1 Mio. EUR.
DVB-T
Tz. 251
In ihrem 12. Bericht hatte die Kommission für den Zeitraum 2001-2004
einen Mittelbedarf von 36,9 Mio. EUR anerkannt. Diese Summe ergab sich
aus der Annahme, dass der Gesamtbedarf des ZDF für die Einführung
von DVB-T bei 50 % des von der ARD angemeldeten Gesamtbedarfes
(190,7 Mio. EUR), also bei 95,4 Mio. EUR liegen wird. Mit den Anmeldungen
zum 14. Bericht teilte das ZDF mit, dass im Zeitraum 2001-2004
35,6 Mio. EUR ausgegeben sein werden. Für die Periode 2005-2008 sollen
36,8 Mio. EUR eingesetzt werden. Davon stehen aus dem Zeitraum
2001-2004 noch 1,3 Mio. EUR bereit. Wie im Zusammenhang mit der
Projektanmeldung der ARD erläutert (vgl. Tz. 226), dürfte die Phase der
gleichzeitigen Ausstrahlung des analogen und des digitalen terrestrischen
Fernsehens (die Simulcastphase) von den ursprünglich geplanten
zwölf auf sechs Monate reduziert werden. Dies erlaubt eine Reduktion
der Mittelansätze um 5 %. Die Gesamtkürzung über die Projektlaufzeit
beläuft sich auf 4,8 Mio. EUR. Hiervon entfällt auf die Periode bis 2008 ein
anteiliger Betrag von 3,6 Mio. EUR. Insgesamt anerkannt wird somit für
die Jahre 2005-2008 ein Mittelbedarf in Höhe von 31,9 Mio. EUR. Gegenüber
dem angemeldeten Finanzbedarf wird daher insgesamt eine Kürzung
um 4,9 Mio. EUR vorgenommen. Die Mittel für DVB-T sind zweckgebunden.
Online
Tz. 252
Das ZDF hatte zum 13. Bericht keine Ausweitung seines Online-Projekts
angemeldet, für das die Kommission im 12. Bericht einen Betrag von
9,0 Mio. EUR angesetzt hatte. Für den Zeitraum 2005-2008 meldet es folgende
Beträge als Entwicklungsbedarf an (in Mio. EUR):
| 2005 | 2006 | 2007 | 2008 | 2005-2008 |
|---|---|---|---|---|
| 11,148 | 11,500 | 11,865 | 12,241 | 46,754 |
Das Projekt setzt sich zusammen aus heute.t-online, zdf.online und 3sat.online. Die Anmeldung zum 12. Bericht hatte noch 15,0 Mio. EUR betragen. Ein Teil der starken Erhöhung der jetzigen Anmeldung beruht darauf, dass bis einschließlich 2004 erhebliche Erträge aus der Kooperation mit Plattformanbietern abgesetzt worden waren. Die derzeitigen Verträge laufen im Jahr 2004 aus, und das ZDF hat deshalb für die Folgejahre keine Erträge abgesetzt. Die Kommission geht aber davon aus, dass eine Fortsetzung der Kooperation bis 2008 möglich sein wird, was zu einer beträchtlichen Aufwandsminderung führen dürfte. Im Übrigen hat auch das ZDF (vgl. insoweit die entsprechenden Ausführungen zur ARD, Tz. 227) auf die Forderung der Kommission nach einer Begrenzung der Online-Aktivitäten lediglich mit dem Hinweis auf Darlegungen eines führenden Mitarbeiters bei einem Symposion der Kommission im Frühjahr 2002 reagiert. Der inhaltliche Umfang des Internet-Angebots wird lediglich fortgeschrieben und durch Aufwendungen für technische und konzeptionelle Weiterentwicklungen ergänzt.
Tz. 253
Hierzu gelten die Ausführungen der Kommission zur ARD (Tzn. 229 ff.)
entsprechend. Auch zum Projektcharakter und zur Frage der Abgrenzung
von Bestand und Entwicklung nimmt die Kommission auf ihre
dortigen Feststellungen Bezug. Sie geht - wie bei der ARD - von der
Basis 2001 aus und schreibt den Betrag von 4,9 Mio. EUR mit 2 % fort.
Daraus ergeben sich für die Jahre 2005-2008 zunächst folgende Ansätze
(in Mio. EUR):
| 2005 | 2006 | 2007 | 2008 | 2005-2008 |
|---|---|---|---|---|
| 5,296 | 5,402 | 5,510 | 5,620 | 21,828 |
Tz. 254
Das ZDF weist darauf hin, dass noch offen sei, ob ab 2005 weiter Erträge
aus der Kooperation mit Plattformanbietern zu erzielen seien. Mindestens
seien sie nicht mehr in der bisherigen Höhe zu erwarten. Die
Kommission erhöht deshalb die oben genannten Ansätze pauschal um
1,5 Mio. EUR p.a., so dass sich insgesamt ein Betrag von 27,828 Mio. EUR
ergibt. Um die daraus resultierenden Ansätze erhöht sich die Bestandsfortschreibung.
Sollte sie das ZDF nicht für ausreichend erachten, so
liegt es in seiner Verantwortung, sie durch Umschichtungen im Bestand
bzw. Freisetzung zusätzlicher Mittel aus Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
zu ergänzen.
Im Ergebnis bedeutet dies eine Kürzung des angemeldeten Bedarfs um 19,0 Mio. EUR.
3.4 Projekte des Deutschlandradios
DAB
Tz. 255
In ihrem 13. Bericht hatte die Kommission für die Periode 2001-2004
einen Mittelbedarf in Höhe von 16,7 Mio. EUR anerkannt und das Deutschlandradio
autorisiert, gegebenenfalls zusätzliche Kredite bis zur
selben Höhe aufzunehmen. Mit den Anmeldungen zum 14. Bericht
teilte das Deutschlandradio mit, für DAB seien von den anerkannten
Beträgen bis zum Jahresende 2002 10,6 Mio. EUR ausgegeben worden.
Bis zum Jahresende 2004 würden insgesamt 25,8 Mio. EUR für DAB eingesetzt
worden sein. Für die Periode 2005 bis 2008 wird ein weiterer
Bedarf in Höhe von 40,7 Mio. EUR benannt.
Mit Schreiben vom 25. Juni 2003 annoncierte das Deutschlandradio, dass erwogen werden könne, das Projekt DAB mit dem Ende der kommenden Gebührenperiode in den Bestand zu überführen.
Tz. 256
Die Kommission erkennt für die Periode 2001-2004 den Bedarf von
25,8 Mio. EUR an. Dies bedeutet eine Erhöhung des im 13. Bericht für
diese Periode für das Projekt DAB akzeptierten Betrages um 9,1 Mio. EUR.
Für die Folgeperiode wird - in Analogie zu der Behandlung der Anmeldung
der ARD für diesen Zeitraum - ein Mittelbedarf von 21,6 Mio. EUR
anerkannt. Darüber hinaus würde die Kommission allerdings eine Finanzierung
mit Mitteln aus zusätzlicher Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
in Höhe von maximal 19,1 Mio. EUR akzeptieren. Die Mittel für DAB sind
zweckgebunden.
Die Kommission fordert das Deutschlandradio auf, das Projekt zum Beginn des Jahres 2009 in den Bestand zu überführen.
Online
Tz. 257
Das Deutschlandradio hat seine Anmeldung zum 12./13. Bericht von
10 Mio. DM für den Zeitraum 2001-2004 auf 4,021 Mio. EUR reduziert.
Für 2005-2008 meldet es an (in Mio. EUR):
| 2005 | 2006 | 2007 | 2008 | 2005-2008 |
|---|---|---|---|---|
| 1,202 | 1,232 | 1,323 | 1,323 | 5,070 |
Auf das zum 13. Bericht angemeldete und von der Kommission nicht berücksichtigte Projekt "Online Tuning" hat es verzichtet.
Die Kommission sieht keinen Anlass zu einer Kürzung und bezieht die o.g. Beträge mit in den Bestand ein.
UKW-Ausstrahlungskosten
Tz. 258
Die Kommission hatte im 13. Bericht für den Ausbau des UKW-Sendernetzes
des Deutschlandradios für die Gebührenperiode 1997-2000 rückwirkend
einen Betrag von 4,5 Mio. EUR und für die Gebührenperiode
2001-2004 einen Betrag von 2,6 Mio. EUR anerkannt. Mit den Anmeldungen
zum 14. Bericht benannte das Deutschlandradio für dieses
Projekt einen Mittelbedarf von 24,7 Mio. EUR. Gleichzeitig reduzierte das
Deutschlandradio die Kosten der Programmverbreitung für den Zeitraum
2005-2008 gegenüber dem aus den Anmeldungen zum 13. Bericht
hochzurechnenden Bedarf um vermutlich mehr als 20 Mio. EUR.
Diese Reduktion erklärte sich aus dem Wunsch, die aus der Erweiterung
des UKW-Sendernetzes entstehenden Betriebskosten über die gesamte
Laufzeit des Projektes aus den Kosten der Programmverbreitung und
damit aus den Programmaufwendungen herauszurechnen und in die
Projektkosten einzubeziehen.
Auf Nachfrage der Kommission erklärte das Deutschlandradio mit Schreiben vom 25. Juni 2003, das Projekt werde mit dem Ende der Gebührenperiode 2005-2008 enden und in den Bestand übergeführt werden.
Tz. 259
Die Kommission erkennt für die Gebührenperiode 2005-2008 für den
Ausbau des UKW-Sendernetzes einen Betrag von 5,5 Mio. EUR an. Dieser
Betrag beinhaltet die Kosten der in dieser Periode neu einzuschaltenden
Sender und die Betriebskosten der Sender, die in den Jahren 2003 und
2004 neu in Betrieb genommen wurden. Gleichzeitig werden die vom
Deutschlandradio angemeldeten Kosten der Programmverbreitung in
Höhe von 9,6 Mio. EUR bei den Programmaufwendungen berücksichtigt
(vgl. Tz. 81). Die Kommission erwartet für die Anmeldung zum 15. Bericht
eine detaillierte Überleitungsrechnung, die insbesondere die Frage
klärt, wie sich die Mehraufwendungen für das UKW-Projekt zu den vom
Deutschlandradio ausgewiesenen Wirtschaftlichkeitserfolgen bei der technischen
Verbreitung verhalten. Angesichts des enormen Anteils der Verbreitungskosten
an den Programmaufwendungen muss das Deutschlandradio
zu diesem Zeitpunkt auch ein schlüssiges Verbreitungskonzept
vorlegen, das insbesondere die Frage klärt, wie sich die beträchtlichen
Mehrkosten zu den Zuwächsen an Zuhörern verhalten.
Präsenz in den Ländern
Tz. 260
Das Deutschlandradio hat zum 14. Bericht ein neues Projekt "Präsenz in
den Ländern" angemeldet, mit dem in der Periode 2005-2008 mit Kosten
von 10,412 Mio. EUR der Bekanntheitsgrad und die Akzeptanz der
Programme flächendeckend in der gesamten Bundesrepublik erhöht
werden soll. Deutschlandfunk und Deutschlandradio Berlin wollen deshalb
in dem Projekt "Präsenz in den Ländern" mit kulturellen und politischen
Veranstaltungen regional in Erscheinung treten: mit Diskussionsreihen,
mit Konzerten, mit Aktivitäten des Kinderfunks, mit Veranstaltungen
in Zusammenarbeit mit den Universitäten. Es sollen jährlich
etwa 135 öffentliche Veranstaltungen der beiden Programme (davon
allein 38 Konzerte mit Klangkörpern der ROC GmbH) zusätzlich zu den
vorhandenen an verschiedenen Orten stattfinden. Von der zeitgleichen
oder zeitversetzten Ausstrahlung der Veranstaltungen sollen herausgehobene
Sendeplätze beider Programme profitieren.
Tz. 261
Für die Jahre 2005-2008 wurden hierfür folgende Kosten angemeldet
(in Mio. EUR):
| 2005 | 2006 | 2007 | 2008 | 2005-2008 |
|---|---|---|---|---|
| 2,526 | 2,677 | 2,628 | 2,681 | 10,412 |
Tz. 262
Zweifellos handelt es sich bei dem angemeldeten Vorhaben nicht um
eine Ausweitung der Programme von Deutschlandfunk und Deutschlandradio
Berlin, sondern um Maßnahmen, welche deren Bekanntheitsgrad
und Akzeptanz erhöhen. Auch ansonsten erfüllt das Vorhaben nicht
die Voraussetzungen für ein Projekt. Die Maßnahmen wären demnach
aus dem Bestand zu finanzieren. Grundsätzlich ist an dieser Stelle noch
anzumerken, dass nicht jedwede Erweiterung von "an sich Wünschenswertem"
auch finanziert werden muss (vgl. Hessen-3-Urteil). Für das angemeldete
Vorhaben können deshalb keine Mittel als Projekt anerkannt
werden.
3.5 Anerkannter Entwicklungsbedarf
Tz. 263
Insgesamt ergibt sich für die Periode 2005-2008 nach der Bewertung
durch die Kommission für den Entwicklungsbedarf das folgende Bild
(in Mio. EUR):
| angemeldeter Finanzbedarf | Kürzung durch die KEF | anerkannter Finanzbedarf | |
|---|---|---|---|
| Kinderkanal | 63,6 | 20,1 | 43,5 |
| DAB | 91,4 | 91,41 | 0,0 |
| DVB | 152,3 | 12,8 | 139,5 |
| DVB-T | 86,7 | 35,11 | 51,6 |
| Online | 207,8 | 58,3 | 149,5 |
| Digitalisierung der Archive | 107,4 | 40,41 | 67,02 |
| BR-alpha | 82,4 | 8,1 | 74,3 |
| Summe | 791,6 | 266,2 | 525,4 |
| angemeldeter Finanzbedarf | Kürzung durch die KEF | anerkannter Finanzbedarf | |
|---|---|---|---|
| Kinderkanal | 63,6 | 20,1 | 43,5 |
| ZDF.vision | 110,0 | 18,1 | 91,9 |
| DVB-T | 36,8 | 4,9 | 31,9 |
| Online | 46,8 | 19,0 | 27,8 |
| Summe | 257,2 | 62,1 | 195,1 |
| angemeldeter Finanzbedarf | Kürzung durch die KEF | anerkannter Finanzbedarf | |
|---|---|---|---|
| DAB | 40,7 | 19,1 | 21,6 |
| Online | 5,1 | 0,0 | 5,1 |
| UKW-Ausstrahlungskosten | 24,7 | 19,23 | 5,5 |
| Präsenz in den Ländern | 10,4 | 10,4 | 0,0 |
| Summe | 80,9 | 48,7 | 32,2 |
- davon werden folgende in der Gebührenperiode 2001-2004 nicht verausgabte Mittel in die Periode 2005-2008 übertragen und als zusätzlicher Finanzbedarf anerkannt (vgl. Tz. 44): DAB 48,6 Mio. EUR, DVB-T 30,1 Mio. EUR, Digitalisierung der Archive 12,2 Mio. EUR
- wird in den Bestand übergeleitet (vgl. Tz. 237)
- wird in Höhe von 9,6 Mio. EUR bei den Programmaufwendungen berücksichtigt (vgl. Tz. 81)
