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Kommission zur Ermittlung des
Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
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14. Bericht der Kommission zur Ermittlung
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten

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5.Kapitel
Entwicklungsbedarf/Projekte

3. Bewertung durch die Kommission

3.1 Gemeinsame Projekte von ARD und ZDF: Kinderkanal

Tz. 211
Das ursprüngliche Projekt Kinderkanal wurde rückwirkend zum Jahr 2001 in den Bestand übergeleitet. Die Gesamtaufwendungen 2001- 2004 sind mit 226,6 Mio. EUR vorgesehen.

Für die Gebührenperiode 2005-2008 wurden angemeldet:

  1. die Fortschreibung des Projekts zur Erhöhung des Erstsendeanteils;
  2. ein neues Projekt zur Ausweitung der Sendezeit bis 21.00 Uhr.

Tz. 212
Zu a): Im 12. Bericht hatte die Kommission als Ergänzung zum ursprünglichen Projekt Kinderkanal ein Projekt zur Erhöhung des Erstsendeanteils auf ein Drittel akzeptiert und dafür für den Zeitraum 2001-2004 rd. 46 Mio. EUR zur Verfügung gestellt. Dafür sind im Zeitraum 2001-2004 verbraucht bzw. veranschlagt (in Mio. EUR):
  2001 2002 2003 2004 2001-2004
a) Erhöhung des Erstsendeanteils 5,676 10,212 12,782 15,339 44,009


Dieses Projekt wollen ARD und ZDF im Zeitraum 2005-2008 fortführen. Im Jahre 2002 hat der "Premieren"-Anteil etwas über 20 % erreicht.

Tz. 213
Zu b): Außerdem haben sie zum 14. Bericht ein neues Projekt zur Ausweitung der Sendezeit, die sich bisher bis 19.00 Uhr erstreckte, auf 21.00 Uhr angemeldet. Zur Begründung führen sie im Wesentlichen aus:

Mit der Aufhebung der Partagierung eines gemeinsamen Transponders mit ARTE auf dem Astra-Satelliten und der gleichlaufenden oder zunehmend zu erwartenden Aufhebung der Partagierung in den Kabelnetzen ergebe sich die Gelegenheit, die Sendezeit des Kinderkanals über 19.00 Uhr hinaus auszuweiten. Das bisherige Ende der Sendezeit um 19.00 Uhr entspreche nicht den Sehgewohnheiten der Zielgruppe. Der Kinderkanal könne in der "sehintensivsten Zeit" der Kinder seine Zielgruppe nicht erreichen. Die Kinder wichen deshalb auf kommerzielle Kinder- bzw. Familienprogramme aus, die aus pädagogischen Gründen bedenklich seien. Im Sinne des öffentlich-rechtlichen Auftrags sei deshalb eine Ausweitung des Kinderkanals auf 21.00 Uhr dringend geboten. Die Sendezeit werde schon im Jahr 2003 in einem "Probebetrieb" bis 21.00 Uhr ausgeweitet. Die zusätzlichen Programmflächen würden aus vorhandenen Programmen abgedeckt, was nicht zuletzt deshalb möglich sei, weil die Kommission schon für die laufende Gebührenperiode einen zusätzlichen Finanzbedarf von rd. 46 Mio. EUR (vgl. Tz. 208) anerkannt habe.

Für die beiden Projekte melden ARD und ZDF an (in Mio. EUR):

  2005 2006 2007 2008 2005-2008
a) Erhöhung des Erstsendeanteils 16,045 16,783 17,555 18,363 66,746
b) Erweiterung der Sendezeit 13,894 14,367 14,857 15,363 58,481
Summe 29,939 31,150 32,412 33,726 127,227


Zusammen mit dem in den Bestand übergeleiteten Grundprojekt würden sich damit die Aufwendungen für den Kinderkanal im Verlauf von 10 Jahren mehr als verdoppeln.

Tz. 215
Im Einzelnen:

Zu a): Die Anstalten haben den Ansatz des Jahres 2004, der mit 15,339 Mio. EUR den Vorgaben der Kommission entspricht, mit einer jährlichen Steigerungsrate von 4,6 % fortgeschrieben, die deutlich über den ansonsten im Programm vorgesehenen Steigerungsraten liegt. Außerdem wird die rundfunkspezifische Steigerungsrate hauptsächlich von den Genres Sport und Spielfilme beeinflusst, die hier nicht angesprochen sind. Die Kommission hält deshalb eine Steigerungsrate von 2 % für ausreichend. Sie verzichtet aber darauf, den Ansatz für dieses Projekt getrennt auszuwerten, da es offensichtlich mit dem Projekt b) verzahnt ist und deshalb von der Kommission mit diesem Projekt zusammengeführt wird.

zu b): Die Kommission hat keine grundsätzlichen Einwendungen gegen das Projekt. Die Anstalten halten für die zusätzliche Sendezeit einen Anteil von Erstsendungen (sog. "Premieren") von 15,8 % für erforderlich. Der dafür vorgesehene Aufwand besteht zu 95 % aus Programmaufwand (einschließlich Ausstrahlungskosten) und wird jährlich mit einer Rate von 3,5 % fortgeschrieben. In den Jahren 2003 und 2004 sollen jeweils 3,050 Mio. EUR aufgewendet werden, die aus dem Bestand bzw. dem Projekt a) abgedeckt werden.

Die Kommission setzt deshalb diese jährlich rd. 3 Mio. EUR von den Anmeldungen ab. Außerdem nimmt sie eine Steigerungsrate von 2 % (wie oben unter a) an. Im Übrigen sieht sie zwischen dem in den Bestand übergeleiteten ursprünglichen Projekt Kinderkanal, dem unter a) angesprochenen Projekt und nicht zuletzt den Hauptprogrammen von ARD und ZDF erhebliches Synergiepotential. Auch die Anstalten räumen dies ein. Die Kommission bewertet dieses Potential aber höher und hält es etwa in Höhe der Hälfte der vorgesehenen Aufwendungen für realisierbar. Dabei spielt auch folgende Erwägung eine Rolle: Im Zuge des Aufbaus des Kinderkanals haben die Anstalten die Kindersendungen in ihren Hauptprogrammen wochentags stark ausgedünnt bzw. völlig eliminiert. Am Wochenende und feiertags dagegen senden sie von frühmorgens bis mittags oder in den frühen Nachmittag ausgedehnte Kinderprogramme und zwar im Ersten, im ZDF und im Kinderkanal völlig getrennt voneinander. Zusammen sind das über 100.000 Sendeminuten im Jahr. Hier erscheinen der Kommission ohne nennenswerten Verlust an Vielfalt Durchschaltungen möglich, die zu erheblichen Einsparungen führen können.

Tz. 216
Aus diesen verschiedenen Erwägungen setzt die Kommission zusammengefasst für die genannten Projekte a) und b) folgende Beträge an (in Mio. EUR):
  2001 2002 2003 2004 2001-2004
Ausbau Kinderkanal 21,0 21,5 22,0 22,5 87,0

Die Beträge stehen ARD und ZDF jeweils zur Hälfte zu. Gegenüber dem angemeldeten Finanzbedarf von 127,2 Mio. EUR bedeutet dies eine Kürzung um 40,2 Mio. EUR, wovon jeweils 20,1 Mio. EUR auf ARD und ZDF entfallen. Die Mittel für den Kinderkanal sind zweckgebunden.

Die Anstalten sind der Auffassung, dass die Kommission das dargestellte Synergiepotential, das sie nicht grundsätzlich bestreiten, zu optimistisch einschätzt. Den Anstalten steht es jedoch frei, die vorgesehenen Mittel gegebenenfalls durch Ausschöpfung weiteren Rationalisierungspotentials zu ergänzen (vgl. Tz. 429).

3.2 ARD-Projekte

3.2.1 ARD-Gemeinschaftsprojekte
DAB

Tz. 217
Die Kommission hatte in ihrem 13. Bericht festgestellt, dass der ARD für "Digital Audio Broadcasting" (DAB) ein Betrag von 132,1 Mio. EUR zur Verfügung steht. Für die Periode 1997-2004 war ein Bedarf von 97,3 Mio. EUR anerkannt worden. Damit sollten für die Periode 2005-2008 noch 34,8 Mio. EUR zur Verfügung stehen. Im Ergebnis ausführlicher Gespräche mit der ARD und auf Grundlage eines Schreibens der ARD vom 1. Juli 2003 stellt die Kommission fest, dass in der Periode 1997- 2000 27,9 Mio. EUR für den von der Kommission als Bedarf anerkannten Aufbau und Betrieb des DAB-Sendernetzes eingesetzt wurden und dass für die Periode 2001-2004 von einem Mitteleinsatz von 55,6 Mio. EUR auszugehen ist. Zum Ende der laufenden Gebührenperiode werden daher 83,5 Mio. EUR eingesetzt worden sein. Damit verbleibt ein Rest in Höhe von 48,6 Mio. EUR, den die ARD für den Aufbau und Betrieb des DAB-Sendernetzes verwenden kann.

Als Bedarf für die Periode 2005-2008 meldete die ARD einen Betrag von 91,4 Mio. EUR an.

Tz. 218
In Anbetracht der Tatsache, dass DAB Ende 2004 bereits in einem Großteil Deutschlands empfangbar sein wird (geplant ist gemäß Anmeldung der ARD eine Empfangbarkeit auf ca. 90 % der Fläche) und nach Ansicht der Kommission ein wirklich perfekt flächendeckender Ausbau erst dann finanziert werden sollte, wenn die Akzeptanz von DAB beim Kunden sehr wesentlich über das hinausgeht, was von der ARD selbst in ihrem Sachstandsbericht vom 10. Juni 2003 mit den Worten "Der Markt hat Radio im DAB-Verfahren und damit auch die Angebote bis heute nicht angenommen" beschrieben wird, sieht sich die Kommission nicht in der Lage, der ARD weiteres Geld für den DAB-Ausbau in der Planungsperiode zur Verfügung zu stellen. Sie würde allerdings eine Finanzierung mit Mitteln aus zusätzlicher Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit in Höhe von maximal 42,8 Mio. EUR akzeptieren. Die Mittel für DAB sind zweckgebunden.

Tz. 219
Unter den in Deutschland bereits ausgestrahlten DAB-Hörfunkprogrammen öffentlich-rechtlicher Programmanbieter findet man bereits diverse Angebote (z.B. von BR, SWR und WDR), die es im analogen Hörfunk nicht gibt. Die Kommission hatte gesonderte Finanzbedarfe hierfür nicht anerkannt. Dieses wird auch die Linie der Kommission bleiben. Eventuelle weitere DAB-Programme müssen von den Rundfunkanstalten daher durch Umschichtungen im Bestand finanziert werden.

Tz. 220
Die Kommission geht davon aus, dass das DAB-Projekt zum Jahresanfang 2009 in den Bestand überführt werden wird.

DVB

Tz. 221
Das Projekt DVB wurde erstmals für den Zeitraum 1997-2000 angemeldet und im 10. und 11. Bericht mit einem Gesamtbedarf von 70,9 Mio. EUR anerkannt. Das Projekt wurde für den Zeitraum 2001-2004 fortgeführt; unter Einbeziehung zusätzlicher Kosten für Einspeisegebühren wurden im 12. Bericht insgesamt 133,9 Mio. EUR anerkannt. Im 13. Bericht blieb es beim für die Periode 2001-2004 anerkannten Bedarf.

Mit der Anmeldung zum 14. Bericht wird nun diese Summe auf 140,4 Mio. EUR korrigiert, d.h. ein um rd. 6,5 Mio. EUR höherer Bedarf im Vergleich zum im 13. Bericht anerkannten Betrag. Als Hauptgrund wird ein Mittelvortrag für Investitionen aus der Periode 1996-2000 in Höhe von 4,9 Mio. EUR genannt; hinzu kommen höhere Personalkosten für den ARD-Eigen-Uplink, der langfristig eine kostengünstigere Lösung als die Uplink-Miete darstellen soll.

Tz. 222
In der Anmeldung zum 14. Bericht für die Periode 2005-2008 gibt es eine Diskrepanz zwischen der Gesamtdarstellung des Entwicklungsbedarfs - hier wird für DVB ein Betrag von 152,3 Mio. EUR angemeldet - und der eigentlichen Projektanmeldung in Höhe von 156,3 Mio. EUR. Die Prüfung durch die KEF kann sich nur auf das detaillierte Zahlenmaterial der Projektanmeldung stützen. Da die Gesamtdarstellung aber dem geltend gemachten Finanzbedarf zugrunde liegt, müssen die Korrekturen im Ergebnis hier angesetzt werden.

Für die Periode 2005-2008 wird in der Projektanmeldung ein Bedarf von 156,286 Mio. EUR geltend gemacht, der sich wie folgt zusammensetzt (in Mio. EUR):
  2001-2004 2005-2008
Kosten für Play-Out Center Potsdam 59,320 75,158
Ausstrahlungskosten 81,128 81,128
Summe 140,448 156,286

Während die Ausstrahlungskosten wegen der langfristigen Verträge mit Kabel- und Satellitenbetreibern konstant bleiben, werden bei der Anmeldung trotz der bereits für die Periode 2001-2004 angemeldeten Erhöhung um 6,5 Mio. EUR, die Investitions-, Produktions- und Abspielkosten (Play-Out Center Potsdam) nochmals von 59,320 Mio. EUR auf 75,158 Mio. EUR erhöht.

Tz. 223
Das Projekt läuft bereits seit 1997, so dass man deshalb von einem Regelbetrieb sprechen kann. Das Projekt ist zum Ende der Periode 2005-2008 abzuschließen.

Die Erhöhung der Kosten für die Periode 2001-2004 wird von der Kommission akzeptiert. Für die Periode 2005-2008 wird von der Kommission für den Kostenblock Play-Out Center Potsdam eine jährliche Steigerung um 2,0 % anerkannt. Als Basis für die Fortschreibung dieses Kostenblocks werden die erhöhten anerkannten Kosten für 2001-2004 von 59,320 Mio. EUR zugrunde gelegt und durch 4 dividiert. Dies ergibt 14,830 Mio. EUR. Da die Ausstrahlungskosten hier einen wesentlichen Teil der Projektkosten darstellen und konstant bleiben, werden sie mit dem konstanten angemeldeten Betrag berücksichtigt.

Demnach ergeben sich für das Projekt für die Periode 2005-2008 folgende, durch die Kommission anerkannte Beträge (in Mio. EUR):
  2001-2004 entspricht jährlich 2005 2006 2007 2008 2005-2008
Play-Out-Center Potsdam 59,320 14,830 15,127 15,429 15,738 16,052 62,346
Ausstrahlungskosten 81,128 20,282 20,282 20,282 20,282 20,282 81,128
Summe             143,474

Tz. 224
Von den angemeldeten 156,286 Mio. EUR für die Periode 2005-2008 werden 143.474 Mio. EUR anerkannt. Dies bedeutet eine Kürzung der angemeldeten Projektmittel um 12,8 Mio. EUR.

DVB-T

Tz. 225
In ihrem 12. Bericht hatte die Kommission zur Finanzierung der ersten Stufe der Einführung von "Digital Video Broadcasting-Terrestrial" (DVBT) in Deutschland für die Periode 2001-2004 einen Bedarf in Höhe von 73,7 Mio. EUR anerkannt. In einer Prognose vom 1. Juli 2003 teilte die ARD mit, dass bis zum Ende des Jahres 2004 für DVB-T 43,6 Mio. EUR ausgegeben sein werden. Für die Periode 2005-2008 meldete sie einen Mittelbedarf in Höhe von 86,7 Mio. EUR an. Mit Blick auf den zum Jahresende 2004 vorhersehbaren Restbetrag aus der Vorperiode wäre daher ein weiterer Betrag in Höhe von 56,6 Mio. EUR erforderlich. Auf Nachfrage der Kommission erklärte die ARD darüber hinaus, dass der gesamte Finanzbedarf zur Einführung von DVB-T in Deutschland mit 190,7 Mio. EUR gegenüber dem mit den Anmeldungen zum 12. Bericht genannten Bedarf unverändert geblieben sei.

Tz. 226
Die Inbetriebnahme von DVB-T ist in Deutschland nur dann möglich, wenn die bisher für das analoge terrestrische Fernsehen genutzten Sender nach einer kurzen Zeit der Parallelausstrahlung außer Betrieb genommen werden, damit die von diesen genutzten Sendefrequenzen für DVB-T genutzt werden können. Die Phase der gleichzeitigen Ausstrahlung des analogen und des digitalen Fernsehens wird international als "Simultaneous Broadcast (Simulcast)" bezeichnet. Anders als in der ursprünglichen Projektanmeldung vorgesehen - hier ging die ARD von einem einjährigen Parallelbetrieb aus - kristallisiert sich mittlerweile heraus, dass diese Simulcastphase nur noch sechs Monate dauern wird. Die Kommission nimmt dies zum Anlass, die Gesamtfinanzierung für die Einführung von DVB-T, die von der ARD mit einer Dauer von 10 Jahren veranschlagt wurde, zeitanteilig um den aus der Verkürzung um sechs Monate resultierenden Anteil, also um 5 %, zu kürzen. Die Gesamtkürzung über die Projektlaufzeit beläuft sich auf 9,5 Mio. EUR. Hiervon entfällt auf die Periode bis 2008 ein anteiliger Betrag von 5 Mio. EUR.

Aus der Übertragung der nicht verausgabten Restmittel von 30,1 Mio. EUR aus der Periode 2001-2004 auf die Periode 2005-2008 und der Verkürzung der Simulcastphase ergibt sich insgesamt eine Kürzung des beantragten Bedarfs um 35,1 Mio. EUR. Die Mittel für DVB-T sind zweckgebunden.

Online

Tz. 227
Zum 13. Bericht der Kommission hatte die ARD für das Projekt Online/ Multimedia für den Zeitraum 2001-2004 einen - gegenüber dem 12. Bericht - zusätzlichen Finanzbedarf von rd. 103 Mio. EUR geltend gemacht und ihre Anmeldung damit auf 178,6 Mio. EUR erhöht. Die Kommission sah sich aus den in Tz. 200 ff. des 13. Berichts näher dargelegten Gründen nicht in der Lage, darüber abschließend zu entscheiden. Sie hat die Anstalten aufgefordert, ein Konzept zu entwickeln, "das neben der Zusammenführung der Angebote unter einem Dach vor allem klare Kriterien für deren Begrenzung und Konzentration auf Programmbegleitung in einem engeren als bisher verstandenen Sinne vorsieht. Dabei wäre angesichts des hohen Aufwands auch an eine weitere Kooperation unter verstärkter Arbeitsteilung zwischen den Anstalten zu denken. Kooperationen sollten - wie offenbar auch angedacht - zur Kostenreduzierung auch mit Dritten, z.B. Plattformanbietern, gesucht werden. Da die Online-Aktivitäten der Anstalten bisher im Wesentlichen aus dem Bestand finanziert wurden, wäre in dem erbetenen Konzept auch zu prüfen, inwieweit dies - ggf. unter entsprechenden Einsparungen an anderer Stelle - auch für die vorgesehenen Ausweitungen möglich ist. Dies umso mehr als die systematische Einordnung als Projekt ohnehin problematisch ist."

Tz. 228
Zum 14. Bericht hat die ARD für die Jahre 2005-2008 eine Anmeldung von 207,8 Mio. EUR vorgelegt, wovon 47,5 Mio. EUR auf die ARD-gemeinsamen Projekte und 160,3 Mio. EUR auf die einzelnen Landesrundfunkanstalten entfallen. Die Einzelbeträge ergeben sich aus Tab. 43.

Tz. 229
Zum Kern der Forderung der Kommission, nämlich einer Begrenzung der Online-Aktivitäten auf den Programmbezug in einem engeren als im bisher verstandenen Sinne, hat sich die ARD trotz ansonsten sehr umfangreicher Ausführungen nicht in verwertbarer Weise geäußert. Dies ist allerdings folgerichtig, weil sie die geplanten Aufwendungen nicht abgesenkt, sondern erhöht hat. Der Hinweis der ARD, sie sehe ab 2005 keine Ausweitungen, sondern nur noch Steigerungsraten vor, entspricht in keiner Weise den Vorstellungen der Kommission. Auch zur Frage, inwieweit Ausweitungen aus dem Bestand finanziert werden können, hat sie sich nicht geäußert. Insofern sieht sich die Kommission gegenüber dem 13. Bericht in keiner wesentlich veränderten Position.

Verändert ist die Situation allerdings insofern, als sich die Wettbewerbssituation gegenüber den privaten Medien, mit der die ARD besonders nachdrücklich argumentiert hatte, mittlerweile deutlich entspannt hat. Außerdem haben die Länder soeben im 7. Rundfunkänderungsstaatsvertrag die Online-Ermächtigung der Anstalten auf einen unmittelbaren Programmbezug begrenzt. Der damit verbundenen Erwartung einer Beschränkung des Aufwands würde die vorgesehene Ausweitung zuwiderlaufen.

Tz. 230
Hinsichtlich der Zusammenführung der Beiträge der Landesrundfunkanstalten unter der Dachmarke ARD.de mit ihren Untergruppen tagesschau. de, DasErste.de, boerse.ARD.de und sport.ARD.de sind Fortschritte zu verzeichnen. Dies veranlasst freilich die Landesrundfunkanstalten nur bedingt dazu, auf eigene Beiträge auf den jeweiligen Sektoren zu verzichten.

Tab. 43 Anmeldung der Aufwendungen für die ARD-gemeinsamen und die anstaltsindividuellen Online-Projekte 2001-2008 (in Mio. EUR)
  2001 Ist 2002 Plan 2003 Plan 2004 Vorschau 2001-2004 2005 Vorschau 2006 Vorschau 2007 Vorschau 2008 Vorschau 2005-2008 2001-2008
1. ARD-gemeinsame Projekte:
1.1 ARD.de 1,562 2,696 2,852 2,922 10,032 2,976 3,020 3,436 3,479 12,911 22,943
1.2 DasErste.de 0,760 1,074 1,162 1,242 4,238 1,327 1,472 1,510 1,569 5,878 10,116
1.3 tagesschau.de 2,246 4,075 4,210 4,382 14,913 4,827 4,571 4,651 4,730 18,779 33,692
1.4 boerse.ARD.de 0,027 1,006 1,266 1,292 3,591 1,319 1,347 1,375 1,404 5,445 9,036
1.5 sport.ARD.de 0,0 0,930 1,051 1,070 3,051 1,089 1,109 1,129 1,150 4,477 7,528
Summe ARD-gemeinsame Projekte 4,595 9,781 10,541 10,908 35,825 11,538 11,519 12,101 12,332 47,490 83,315
2. Anstaltsindividuelle Online-Projekte
2.1 BR-online 5,788 7,137 6,903 6,993 26,821 7,192 7,341 7,492 7,646 29,671 56,492
2.2 hr-online/Multimedia 0,900 1,363 1,497 1,734 5,494 2,069 2,082 2,191 2,149 8,491 13,985
2.3 MDR Online/Multimedia 5,825 4,401 5,008 4,706 19,940 4,878 5,058 5,244 5,439 20,619 40,559
2.4 NDR-Internetangebot 2,987 5,367 5,950 6,224 20,528 6,473 6,948 6,610 6,794 26,825 47,353
2.5 radio bremen online 0,520 0,743 0,506 0,515 2,284 0,537 0,548 0,561 0,573 2,219 4,503
2.6 RBB Online 1,532 1,846 2,908 2,664 8,950 2,573 2,622 3,050 2,724 10,969 19,919
2.7 SR-Online 0,909 1,446 1,285 1,203 4,843 1,147 1,111 1,116 1,120 4,494 9,337
2.8 SWR-Online 4,208 4,813 5,443 5,533 19,997 5,639 5,747 5,860 5,972 23,218 43,215
2.9 WDR-Internetangebot 6,248 11,755 9,229 8,086 35,318 8,515 8,185 8,440 8,705 33,845 69,163
Summe anstaltsindividuelle Projekte 28,917 38,871 38,729 37,658 144,175 39,023 39,642 40,564 41,122 160,351 304,526
3. Gesamtsumme 3,512 48,652 49,270 48,566 180,000 50,561 51,161 52,665 53,454 207,841 387,841

Tz. 231
Das Schwergewicht des Angebots bei den Landesrundfunkanstalten zeigt sich schon darin, dass auf die einzelnen Anstalten rd. 77 % des angemeldeten Gesamtaufwands der ARD entfallen. Dies erscheint bei wirtschaftlicher Betrachtung und unter Berücksichtigung der denkbaren Synergieeffekte kaum nachvollziehbar. Auch unter den einzelnen Anstalten bestehen bei objektivierter Betrachtung nicht akzeptable Unterschiede. So plant etwa der BR - bezogen auf die Anstaltsgröße nach Gebührenschlüssel - rd. 47 % höhere Aufwendungen als der SWR. Noch höher liegt der RBB. Würde man den Aufwand aller Anstalten im Verhältnis zu dem des SWR bemessen, so ergäbe sich allein daraus eine Minderung der Anmeldungen aller Rundfunkanstalten um rd. 30 Mio. EUR. Nicht verständlich ist außerdem, warum auch absolut betrachtet so große Unterschiede zwischen den einzelnen Anstalten bestehen. So plant etwa der WDR den vierfachen Aufwand des HR. Dies hat offensichtlich mit dem unterschiedlichen Finanzvolumen, z.T. auch mit der höheren Zulieferung zum Ersten zu tun, rechtfertigt aber nicht derartig gravierende Unterschiede, weil es für die einzelnen Anstalten im Wesentlichen um die selben Ziele, nämlich

  • Zuschauer- und Hörerbindung;
  • Erschließung jüngerer Zielgruppen;
  • programmbegleitende Online-Angebote für Hörfunkwellen und Dritte Programme
geht.

Tz. 232
Im Übrigen verfahren die Anstalten auch in der Verteilung auf die verschiedenen Aufwandskategorien je nach Gegebenheit unterschiedlich. So rechnet etwa der MDR 61 % des Aufwands dem "Programmaufwand", den er mit 4,6 % jährlich fortschreibt, und 24 % dem Personalaufwand zu, während der NDR 26,8 % dem Programmaufwand und 28,3 % dem Personalaufwand zugeordnet hat. Auch die Verteilung zwischen Programmaufwand und Verbreitungskosten und bei letzteren wiederum die Steigerungsraten (teilweise ebenfalls 4,6 %) sind unter den Anstalten unterschiedlich. Außerdem könnte die Kommission eine Steigerungsrate von 4,6 %, also deutlich mehr als beim Programmaufwand, für Online nicht akzeptieren, weil dort die hauptsächlich preistreibenden Faktoren nicht in derselben Weise durchschlagen wie beim eigentlichen Programm.

Tz. 233
Ungeachtet all dessen steht aber für die Kommission - und darauf hat sie schon wiederholt hingewiesen - der Charakter des gesamten Vorhabens als Projekt in Zweifel. Selbstverständlich handelt es sich bei den Online-Auftritten der Anstalten ursprünglich um eine Innovation. Sie hatten jedoch - jedenfalls in ihrer überwiegenden Mehrheit - mit diesen Aktivitäten und ihrem fortgesetzten Ausbau längst begonnen, bevor sie bei der Kommission gemeinsam ein Projekt angemeldet haben. Die Kommission hat deshalb schon im 12. Bericht nur einen Teil des angemeldeten Aufwands als Entwicklungsbedarf angesehen. Auch im Gebührenzeitraum 2001-2004 decken die Anstalten rd. 99 Mio. EUR von den insgesamt veranschlagten rd. 144,2 Mio. EUR aus dem Bestand.

Tz. 234
Die Kommission hat sich deshalb entschlossen, das gesamte Vorhaben beim Bestand zu erfassen. Die zahlreichen Einsparungsmöglichkeiten, die oben skizziert sind, machen eine deutliche Kürzung der Anmeldung für die Jahre 2005-2008 erforderlich. Da das Basisjahr 2001 mit 33,5 Mio EUR im Vergleich zu den Folgejahren noch relativ niedrig lag, verzichtet die Kommission insoweit auf eine Kürzung der Basis und schreibt den Betrag von 33,5 Mio. EUR mit einem Mischsatz von 2 % fort. Daraus ergeben sich für die Jahre 2005-2008 folgende Ansätze (in Mio. EUR):

2005 2006 2007 2008 2005-2008
36,274 37,000 37,740 38,495 149,509

Tz. 235
Um diese Beträge erhöht sich die Bestandsfortschreibung. Sollte sie die ARD nicht für ausreichend erachten, so liegt es in ihrer Verantwortung, sie durch Umschichtungen im Bestand bzw. Freisetzung zusätzlicher Mittel aus Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu ergänzen.

Im Ergebnis bedeutet dies eine Kürzung des angemeldeten Bedarfs um 58,3 Mio. EUR.

Digitalisierung der Archive

Tz. 236
In ihrem 13. Bericht hatte die Kommission für dieses Projekt, mittels dessen die Fernseharchive digitalisiert werden sollen, einen Betrag von 50 Mio. EUR anerkannt. Damit sollten im Zeitraum 2001-2004 ausschließlich Investitionen und Wartungskosten finanziert werden. Mit den Anmeldungen zum 14. Bericht teilt die ARD mit, dass im laufenden Gebührenzeitraum 47 Mio. EUR eingesetzt sein werden - 37,8 Mio. EUR für Investitionen und 9,2 Mio. EUR für die von der KEF nicht als Bedarf anerkannten "Produktionskosten". Für die Periode 2005-2008 meldete sie einen Mittelbedarf von 107,4 Mio. EUR an. Allerdings sollen diese Aufwendungen aus dem Bestand finanziert werden. Eine Projektanmeldung sei nur erfolgt, um das bisherige Projekt in ausreichender Deutlichkeit zu dokumentieren. In der Anmeldungen waren keine Personaleinsparungen als Resultat der Digitalisierung ausgewiesen worden.

Tz. 237
Von dem für die Gebührenperiode 2005-2008 angemeldeten Mittelbedarf können nur die Mittel für Investitionen (68,9 Mio. EUR) sowie weitere 15 % davon für Wartungskosten (10,3 Mio. EUR), insgesamt also 79,2 Mio. EUR, anerkannt werden. Zum Jahresende 2004 wird das Projekt daher mit diesem Bedarf für die kommende Gebührenperiode und einem Restüberschuss in Höhe von 12,2 Mio. EUR in den Bestand überführt werden (vgl. Tz. 178).

Tz. 238
Nach intensiven Gesprächen mit der Kommission teilte die ARD mit Schreiben vom 9. Juli 2003 mit, "dass im Zuge der Digitalisierung der Archive von einer mittel- bis langfristigen personellen Einsparung von durchschnittlich zwei Stellen je ARD-Anstalt auszugehen ist."

3.2.2 Anstaltsindividuelles Projekt
BR-alpha

Tz. 239
Der BR bietet seit 7. Januar 1998 einen TV-Bildungskanal, der die Komponenten Bildung, Information und Service umfasst. Zum 10. Bericht war das Projekt erstmals angemeldet und anerkannt worden. Zum 12. Bericht wurde für die Periode 2001-2004 eine erhebliche Ausweitung auf insgesamt 71,6 Mio. EUR angemeldet und von der Kommission anerkannt.

In der Anmeldung zum 14. Bericht wird vom BR mitgeteilt, dass insgesamt in der Periode 2001-2004 rd. 73,9 Mio. EUR verbraucht sein werden. Der Mehrbedarf von 2,4 Mio. EUR resultiert gegenüber dem anerkannten Bedarf aus erhöhten direkten Fremdkosten von 4,0 Mio. EUR, denen Einsparungen von 1,6 Mio. EUR bei Personal-, Sach- und Verbreitungskosten gegenüberstehen.

Tz. 240
Für die Periode 2005-2008 werden insgesamt 82,386 Mio. EUR angemeldet, die sich wie folgt zusammensetzen (in Mio. EUR):

Produktionskosten:
  • Personalkosten
  • Sachkosten
  • Direkte Fremdkosten


4,765
2,623
45,362
Verbreitungskosten 29,636
Summe 82,386

Tz. 241
Es ist der wesentliche Sinn eines anerkannten Entwicklungsbedarfs, dass für das Projekt zunächst nur die anerkannten Mittel zur Verfügung stehen. Ausgangsbasis für eine Fortschreibung des Projekts für die Periode 2005-2008 kann deshalb nur das im 12. und 13. Bericht anerkannte Volumen sein.

Tz. 242
Da die "Produktionskosten" bei den spezifischen Programminhalten vergleichsweise niedrig sind, erfolgt die Fortschreibung mit einem Faktor von 1,5 % unter Einbeziehung der Verbreitungskosten.

Tz. 243
Basis für die Fortschreibung waren die für 2004 im 13. Bericht anerkannten "Produktionskosten" von 10,313 Mio. EUR zuzüglich der Verbreitungskosten von 7,582 Mio. EUR.

Diese Kosten für 2004 werden mit 1,5 % fortgeschrieben. Dies ergibt (in Mio. EUR):
2004 2005 2006 2007 2008 2005-2008
17,895 18,163 18,436 18,713 18,994 74,306

Tz. 244
Für das Projekt wird deshalb für die Periode 2005-2008 ein Gesamtbetrag von 74,3 Mio. EUR anerkannt. Daraus ergibt sich eine Kürzung des angemeldeten Finanzbedarfs um 8,1 Mio. EUR.

3.3 ZDF-Projekte

ZDF.vision

Tz. 245
Das ZDF hat zum 12. Bericht für sein digitales Programmangebot in Kabel und Satellit ein Projekt mit einem Gesamtbedarf von 138,6 Mio. EUR angemeldet. Hiervon entfallen auf die Periode 1997-2000 32,8 Mio. EUR und auf die Periode 2001-2004 105,8 Mio. EUR.

Tz. 246
Das Projekt ZDF.vision setzte sich aus fünf Teilkomplexen zusammen, nämlich:

  • Elektronischer Programmführer
  • Infobox
  • Theaterkanal
  • ZDF.digitext
  • Verbreitungskosten.

Die Kommission hat die für diese fünf Teilkomplexe angemeldeten Mittel anerkannt, wobei bei den Verbreitungskosten eine Korrektur aufgrund der inzwischen erreichten vertraglichen Regelungen mit den Kabel- und Satellitenbetreibern erfolgte. Insgesamt wurden 90,4 Mio. EUR für ZDF.vision für die Periode 2001-2004 anerkannt. Bei der Anmeldung zum 13. Bericht hat das ZDF für das Projekt ZDF.vision für die Periode 2001-2004 78,1 Mio. EUR nachgewiesen und lag damit um 12,3 Mio. EUR unter den im 12. Bericht anerkannten Mitteln.

Tz. 247
Zum 14. Bericht werden vom ZDF für das Projekt ZDF.vision nunmehr sechs Teilkomplexe angemeldet (in Mio. EUR):

2001-2004 anerkannt 2005-2008 angemeldet Elektronischer Programmführer 2,66 1,52 Infobox18,10 14,71 Theaterkanal 26,7429,03 ZDF.digitext 1,59 1,82 Verbreitungskosten 41,30 41,40 ZDF-dokukanal 0,00 21,44 Summe 90,39109,92

Tz. 248
Die Anmeldungen für die bereits im 12. und 13. Bericht anerkannten fünf Teilkomplexe des Gesamtprojekts ZDF.vision für die Periode 2005- 2008 können anerkannt werden. Für den erstmals angemeldeten ZDF-dokukanal ergibt sich eine besondere Situation. Das ZDF teilt mit, dass der Sendestart des ZDF-dokukanals am 31. März 2000, also einen Tag vor dem Inkrafttreten des 4. Rundfunkänderungsstaatsvertrages gelegen habe. Zum 12. und 13. Bericht wurden hierfür aber keine Mittel angemeldet und deshalb auch nicht anerkannt. Insofern muss die Kommission davon ausgehen, dass der ZDF-dokukanal bisher bereits aus dem Bestand durch Umschichtung finanziert wurde. Für eine Aufnahme des ZDF-dokukanals als Teilprojekt in das Projekt ZDF.vision sieht die Kommission deshalb keine Grundlage. Damit können die für den ZDF-dokukanal angemeldeten Mittel in Höhe von 21,44 Mio. EUR nicht anerkannt werden.

Tz. 249
Da in diesen angemeldeten Mitteln nach Mitteilung des ZDF auch Personalkosten für die Zentralredaktion des ZDF-dokukanals/infokanals für insgesamt 25 feste Mitarbeiter in Höhe von 6,76 Mio. EUR für die Jahre 2005-2008 enthalten sind, werden hiervon pauschal 50 %, d.h. 3,38 Mio. EUR für den ZDF-infokanal anerkannt - damit liegen die Gesamtkosten hier wieder auf dem Niveau der Vorperiode.

Insgesamt werden deshalb von der Kommission für 2005-2008 anerkannt:
Elektr. Programmführer1,52 Mio. EUR
InfoBox (Kanal)14,71 + 3,38 = 18,09 Mio. EUR
Theaterkanal29,03 Mio. EUR
ZDF.digitext1,82 Mio. EUR
Verbreitungskosten 41,40 Mio. EUR
Gesamt 91,86 Mio.

Tz. 250
Gegenüber der Projektanmeldung des ZDF führt dies im Ergebnis zu einer Kürzung des Finanzbedarfs um 18,1 Mio. EUR.

DVB-T

Tz. 251
In ihrem 12. Bericht hatte die Kommission für den Zeitraum 2001-2004 einen Mittelbedarf von 36,9 Mio. EUR anerkannt. Diese Summe ergab sich aus der Annahme, dass der Gesamtbedarf des ZDF für die Einführung von DVB-T bei 50 % des von der ARD angemeldeten Gesamtbedarfes (190,7 Mio. EUR), also bei 95,4 Mio. EUR liegen wird. Mit den Anmeldungen zum 14. Bericht teilte das ZDF mit, dass im Zeitraum 2001-2004 35,6 Mio. EUR ausgegeben sein werden. Für die Periode 2005-2008 sollen 36,8 Mio. EUR eingesetzt werden. Davon stehen aus dem Zeitraum 2001-2004 noch 1,3 Mio. EUR bereit. Wie im Zusammenhang mit der Projektanmeldung der ARD erläutert (vgl. Tz. 226), dürfte die Phase der gleichzeitigen Ausstrahlung des analogen und des digitalen terrestrischen Fernsehens (die Simulcastphase) von den ursprünglich geplanten zwölf auf sechs Monate reduziert werden. Dies erlaubt eine Reduktion der Mittelansätze um 5 %. Die Gesamtkürzung über die Projektlaufzeit beläuft sich auf 4,8 Mio. EUR. Hiervon entfällt auf die Periode bis 2008 ein anteiliger Betrag von 3,6 Mio. EUR. Insgesamt anerkannt wird somit für die Jahre 2005-2008 ein Mittelbedarf in Höhe von 31,9 Mio. EUR. Gegenüber dem angemeldeten Finanzbedarf wird daher insgesamt eine Kürzung um 4,9 Mio. EUR vorgenommen. Die Mittel für DVB-T sind zweckgebunden.

Online

Tz. 252
Das ZDF hatte zum 13. Bericht keine Ausweitung seines Online-Projekts angemeldet, für das die Kommission im 12. Bericht einen Betrag von 9,0 Mio. EUR angesetzt hatte. Für den Zeitraum 2005-2008 meldet es folgende Beträge als Entwicklungsbedarf an (in Mio. EUR):
2005 2006 2007 2008 2005-2008
11,148 11,50011,86512,24146,754

Das Projekt setzt sich zusammen aus heute.t-online, zdf.online und 3sat.online. Die Anmeldung zum 12. Bericht hatte noch 15,0 Mio. EUR betragen. Ein Teil der starken Erhöhung der jetzigen Anmeldung beruht darauf, dass bis einschließlich 2004 erhebliche Erträge aus der Kooperation mit Plattformanbietern abgesetzt worden waren. Die derzeitigen Verträge laufen im Jahr 2004 aus, und das ZDF hat deshalb für die Folgejahre keine Erträge abgesetzt. Die Kommission geht aber davon aus, dass eine Fortsetzung der Kooperation bis 2008 möglich sein wird, was zu einer beträchtlichen Aufwandsminderung führen dürfte. Im Übrigen hat auch das ZDF (vgl. insoweit die entsprechenden Ausführungen zur ARD, Tz. 227) auf die Forderung der Kommission nach einer Begrenzung der Online-Aktivitäten lediglich mit dem Hinweis auf Darlegungen eines führenden Mitarbeiters bei einem Symposion der Kommission im Frühjahr 2002 reagiert. Der inhaltliche Umfang des Internet-Angebots wird lediglich fortgeschrieben und durch Aufwendungen für technische und konzeptionelle Weiterentwicklungen ergänzt.

Tz. 253
Hierzu gelten die Ausführungen der Kommission zur ARD (Tzn. 229 ff.) entsprechend. Auch zum Projektcharakter und zur Frage der Abgrenzung von Bestand und Entwicklung nimmt die Kommission auf ihre dortigen Feststellungen Bezug. Sie geht - wie bei der ARD - von der Basis 2001 aus und schreibt den Betrag von 4,9 Mio. EUR mit 2 % fort. Daraus ergeben sich für die Jahre 2005-2008 zunächst folgende Ansätze (in Mio. EUR):
2005 2006 2007 2008 2005-2008
5,296 5,4025,5105,62021,828

Tz. 254
Das ZDF weist darauf hin, dass noch offen sei, ob ab 2005 weiter Erträge aus der Kooperation mit Plattformanbietern zu erzielen seien. Mindestens seien sie nicht mehr in der bisherigen Höhe zu erwarten. Die Kommission erhöht deshalb die oben genannten Ansätze pauschal um 1,5 Mio. EUR p.a., so dass sich insgesamt ein Betrag von 27,828 Mio. EUR ergibt. Um die daraus resultierenden Ansätze erhöht sich die Bestandsfortschreibung. Sollte sie das ZDF nicht für ausreichend erachten, so liegt es in seiner Verantwortung, sie durch Umschichtungen im Bestand bzw. Freisetzung zusätzlicher Mittel aus Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu ergänzen.

Im Ergebnis bedeutet dies eine Kürzung des angemeldeten Bedarfs um 19,0 Mio. EUR.

3.4 Projekte des Deutschlandradios

DAB

Tz. 255
In ihrem 13. Bericht hatte die Kommission für die Periode 2001-2004 einen Mittelbedarf in Höhe von 16,7 Mio. EUR anerkannt und das Deutschlandradio autorisiert, gegebenenfalls zusätzliche Kredite bis zur selben Höhe aufzunehmen. Mit den Anmeldungen zum 14. Bericht teilte das Deutschlandradio mit, für DAB seien von den anerkannten Beträgen bis zum Jahresende 2002 10,6 Mio. EUR ausgegeben worden. Bis zum Jahresende 2004 würden insgesamt 25,8 Mio. EUR für DAB eingesetzt worden sein. Für die Periode 2005 bis 2008 wird ein weiterer Bedarf in Höhe von 40,7 Mio. EUR benannt.

Mit Schreiben vom 25. Juni 2003 annoncierte das Deutschlandradio, dass erwogen werden könne, das Projekt DAB mit dem Ende der kommenden Gebührenperiode in den Bestand zu überführen.

Tz. 256
Die Kommission erkennt für die Periode 2001-2004 den Bedarf von 25,8 Mio. EUR an. Dies bedeutet eine Erhöhung des im 13. Bericht für diese Periode für das Projekt DAB akzeptierten Betrages um 9,1 Mio. EUR. Für die Folgeperiode wird - in Analogie zu der Behandlung der Anmeldung der ARD für diesen Zeitraum - ein Mittelbedarf von 21,6 Mio. EUR anerkannt. Darüber hinaus würde die Kommission allerdings eine Finanzierung mit Mitteln aus zusätzlicher Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit in Höhe von maximal 19,1 Mio. EUR akzeptieren. Die Mittel für DAB sind zweckgebunden.

Die Kommission fordert das Deutschlandradio auf, das Projekt zum Beginn des Jahres 2009 in den Bestand zu überführen.

Online

Tz. 257
Das Deutschlandradio hat seine Anmeldung zum 12./13. Bericht von 10 Mio. DM für den Zeitraum 2001-2004 auf 4,021 Mio. EUR reduziert. Für 2005-2008 meldet es an (in Mio. EUR):
2005 2006 2007 2008 2005-2008
1,202 1,2321,3231,3235,070

Auf das zum 13. Bericht angemeldete und von der Kommission nicht berücksichtigte Projekt "Online Tuning" hat es verzichtet.

Die Kommission sieht keinen Anlass zu einer Kürzung und bezieht die o.g. Beträge mit in den Bestand ein.

UKW-Ausstrahlungskosten

Tz. 258
Die Kommission hatte im 13. Bericht für den Ausbau des UKW-Sendernetzes des Deutschlandradios für die Gebührenperiode 1997-2000 rückwirkend einen Betrag von 4,5 Mio. EUR und für die Gebührenperiode 2001-2004 einen Betrag von 2,6 Mio. EUR anerkannt. Mit den Anmeldungen zum 14. Bericht benannte das Deutschlandradio für dieses Projekt einen Mittelbedarf von 24,7 Mio. EUR. Gleichzeitig reduzierte das Deutschlandradio die Kosten der Programmverbreitung für den Zeitraum 2005-2008 gegenüber dem aus den Anmeldungen zum 13. Bericht hochzurechnenden Bedarf um vermutlich mehr als 20 Mio. EUR. Diese Reduktion erklärte sich aus dem Wunsch, die aus der Erweiterung des UKW-Sendernetzes entstehenden Betriebskosten über die gesamte Laufzeit des Projektes aus den Kosten der Programmverbreitung und damit aus den Programmaufwendungen herauszurechnen und in die Projektkosten einzubeziehen.

Auf Nachfrage der Kommission erklärte das Deutschlandradio mit Schreiben vom 25. Juni 2003, das Projekt werde mit dem Ende der Gebührenperiode 2005-2008 enden und in den Bestand übergeführt werden.

Tz. 259
Die Kommission erkennt für die Gebührenperiode 2005-2008 für den Ausbau des UKW-Sendernetzes einen Betrag von 5,5 Mio. EUR an. Dieser Betrag beinhaltet die Kosten der in dieser Periode neu einzuschaltenden Sender und die Betriebskosten der Sender, die in den Jahren 2003 und 2004 neu in Betrieb genommen wurden. Gleichzeitig werden die vom Deutschlandradio angemeldeten Kosten der Programmverbreitung in Höhe von 9,6 Mio. EUR bei den Programmaufwendungen berücksichtigt (vgl. Tz. 81). Die Kommission erwartet für die Anmeldung zum 15. Bericht eine detaillierte Überleitungsrechnung, die insbesondere die Frage klärt, wie sich die Mehraufwendungen für das UKW-Projekt zu den vom Deutschlandradio ausgewiesenen Wirtschaftlichkeitserfolgen bei der technischen Verbreitung verhalten. Angesichts des enormen Anteils der Verbreitungskosten an den Programmaufwendungen muss das Deutschlandradio zu diesem Zeitpunkt auch ein schlüssiges Verbreitungskonzept vorlegen, das insbesondere die Frage klärt, wie sich die beträchtlichen Mehrkosten zu den Zuwächsen an Zuhörern verhalten.

Präsenz in den Ländern

Tz. 260
Das Deutschlandradio hat zum 14. Bericht ein neues Projekt "Präsenz in den Ländern" angemeldet, mit dem in der Periode 2005-2008 mit Kosten von 10,412 Mio. EUR der Bekanntheitsgrad und die Akzeptanz der Programme flächendeckend in der gesamten Bundesrepublik erhöht werden soll. Deutschlandfunk und Deutschlandradio Berlin wollen deshalb in dem Projekt "Präsenz in den Ländern" mit kulturellen und politischen Veranstaltungen regional in Erscheinung treten: mit Diskussionsreihen, mit Konzerten, mit Aktivitäten des Kinderfunks, mit Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit den Universitäten. Es sollen jährlich etwa 135 öffentliche Veranstaltungen der beiden Programme (davon allein 38 Konzerte mit Klangkörpern der ROC GmbH) zusätzlich zu den vorhandenen an verschiedenen Orten stattfinden. Von der zeitgleichen oder zeitversetzten Ausstrahlung der Veranstaltungen sollen herausgehobene Sendeplätze beider Programme profitieren.

Tz. 261
Für die Jahre 2005-2008 wurden hierfür folgende Kosten angemeldet (in Mio. EUR):
2005 2006 2007 2008 2005-2008
2,526 2,6772,6282,68110,412

Tz. 262
Zweifellos handelt es sich bei dem angemeldeten Vorhaben nicht um eine Ausweitung der Programme von Deutschlandfunk und Deutschlandradio Berlin, sondern um Maßnahmen, welche deren Bekanntheitsgrad und Akzeptanz erhöhen. Auch ansonsten erfüllt das Vorhaben nicht die Voraussetzungen für ein Projekt. Die Maßnahmen wären demnach aus dem Bestand zu finanzieren. Grundsätzlich ist an dieser Stelle noch anzumerken, dass nicht jedwede Erweiterung von "an sich Wünschenswertem" auch finanziert werden muss (vgl. Hessen-3-Urteil). Für das angemeldete Vorhaben können deshalb keine Mittel als Projekt anerkannt werden.

3.5 Anerkannter Entwicklungsbedarf

Tz. 263
Insgesamt ergibt sich für die Periode 2005-2008 nach der Bewertung durch die Kommission für den Entwicklungsbedarf das folgende Bild (in Mio. EUR):
ARD
  angemeldeter Finanzbedarf Kürzung durch die KEF anerkannter Finanzbedarf
Kinderkanal 63,6 20,1 43,5
DAB 91,4 91,41 0,0
DVB 152,3 12,8 139,5
DVB-T 86,7 35,11 51,6
Online 207,8 58,3 149,5
Digitalisierung der Archive 107,4 40,41 67,02
BR-alpha 82,4 8,1 74,3
Summe 791,6 266,2 525,4
ZDF
  angemeldeter Finanzbedarf Kürzung durch die KEF anerkannter Finanzbedarf
Kinderkanal 63,6 20,1 43,5
ZDF.vision 110,0 18,1 91,9
DVB-T 36,8 4,9 31,9
Online 46,8 19,0 27,8
Summe 257,2 62,1 195,1
Deutschlandradio
  angemeldeter Finanzbedarf Kürzung durch die KEF anerkannter Finanzbedarf
DAB 40,7 19,1 21,6
Online 5,1 0,0 5,1
UKW-Ausstrahlungskosten 24,7 19,23 5,5
Präsenz in den Ländern 10,4 10,4 0,0
Summe 80,9 48,7 32,2

  1. davon werden folgende in der Gebührenperiode 2001-2004 nicht verausgabte Mittel in die Periode 2005-2008 übertragen und als zusätzlicher Finanzbedarf anerkannt (vgl. Tz. 44): DAB 48,6 Mio. EUR, DVB-T 30,1 Mio. EUR, Digitalisierung der Archive 12,2 Mio. EUR
  2. wird in den Bestand übergeleitet (vgl. Tz. 237)
  3. wird in Höhe von 9,6 Mio. EUR bei den Programmaufwendungen berücksichtigt (vgl. Tz. 81)


Letzte Aktualisierung 11.10.2005