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Kommission zur Ermittlung des
Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
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14. Bericht der Kommission zur Ermittlung
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten

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Drittes Kapitel
Der Finanzbedarf der Rundfunkanstalten

Für den Zeitraum 2005-2008 hat die ARD einen ungedeckten Finanzbedarf von 1.956,6 Mio. EUR angemeldet. Das ZDF weist 1.372,5 Mio. EUR, das Deutschlandradio 84,5 Mio. EUR aus.

1. Die Darstellungen der Anstalten

Tz. 43
Nach § 1 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag haben ARD, ZDF und Deutschlandradio der Kommission alle zwei Jahre ihren Finanzbedarf zu melden.

Die Finanzbedarfsanmeldungen der ARD, des ZDF und des Deutschlandradios sind der KEF zum vereinbarten Termin am 30. April 2003 zugeleitet worden.

Der Planungszeitraum nach Abschluss der laufenden Gebührenperiode beginnt am 01.01.2005 und endet am 31.12.2008. Die Planungen basieren auf den Ist-Zahlen des Jahres 2001. Als zusätzliche Information über die aktuelle Entwicklung haben die Rundfunkanstalten das Vorläufige Ist 2002 geliefert.

Die Finanzbedarfsanmeldungen sind erstmalig in EUR ausgewiesen. Alle DM-Beträge aus vergangenen Jahren wurden in EUR umgerechnet.

Tz. 44
Die ARD weist für den Planungszeitraum 2005-2008 in ihrer Ertragsund Aufwandsvorschau Erträge von 23.865,3 Mio. EUR und Aufwendungen von 24.938,8 Mio. EUR aus.1 In ihrer Finanzvorschau beläuft sich die Mittelaufbringung auf 2.578,1 Mio. EUR, die Mittelverwendung auf 2.961,7 Mio. EUR. Zum Ende der Periode am 31.12.2008 errechnet die ARD nach Anwendung der modifizierten liquiditätsorientierten Planungsmethode einen ungedeckten Finanzbedarf von 1.956,6 Mio. EUR.
(1 bereinigt um den Finanzausgleich)

Dieser Fehlbetrag setzt sich wie folgt zusammen:
Bestandsbedarf 2005-2008
(ARD-Anmeldung, Teil I, Tab. 00.1)
- 1.431,6 Mio. EUR
Entwicklungsbedarf 2005-2008
(ARD-Anmeldung, Teil I, Tab. 00.1)
- 791,6 Mio. EUR
Finanzbedarf 2002-2004
(ARD-Anmeldung, Teil I, Tab. 2.30)
- 561,8 Mio. EUR
dem werden gegenüber gestellt:  
Ergebnisverbesserung 2002 95,7 Mio. EUR
Ergebnisverbesserung 2003 43,3 Mio. EUR
Auswirkung des Tarifabschlusses

Öffentlicher Dienst 2004
7,1 Mio. EUR
Eigenmittel 31.12.2001 653,1 Mio. EUR
gegenüber gestellt in Summe: + 799,2 Mio. EUR
Überschuss zum 31.12.2004 237,4 Mio. EUR
Auswirkung des Tarifabschlusses
Öffentlicher Dienst 2005-2008
29,2 Mio. EUR
Ungedeckter Finanzbedarf der ARD zum 31.12.2008 - 1.956,6 Mio. EUR

Im Laufe des Verfahrens meldete die ARD Eigenmittel mindernde Korrekturen in Höhe von 40,6 Mio. EUR nach (vgl. im Einzelnen Tz. 320). Um diesen Betrag erhöht sich der Finanzbedarf der ARD.

Bei den Projekten DAB, DVB-T und Digitalisierung der Archive wurden die von der Kommission für die Gebührenperiode 2001-2004 anerkannten Mittel nicht in voller Höhe verausgabt. Die Kommission ist daher der Auffassung, dass diese Mittel zur teilweisen Deckung des Bedarfs für diese Maßnahmen in der Folgeperiode 2005-2008 übertragen werden sollen (vgl. Tzn. 217, 226, 237). Da die nicht verausgabten Mittel in Höhe von 90,9 Mio. EUR aber bereits im o.a. Überschuss enthalten sind, müssen sie in dieser Höhe als zusätzlicher Finanzbedarf anerkannt werden.

Tz. 45
Das ZDF weist in seiner Finanzvorschau 2005-2008 im Betriebshaushalt Erträge von 7.335,2 Mio. EUR und Aufwendungen von 8.385,4 Mio. EUR aus, im Investitionshaushalt Einnahmen von 357,8 Mio. EUR und Ausgaben von 368,3 Mio. EUR. Nach Anwendung der modifizierten liquiditätsorientierten Planungsmethode errechnet das ZDF zum 31.12.2008 einen ungedeckten Finanzbedarf von 1.372,5 Mio. EUR.

Dieser Fehlbetrag setzt sich wie folgt zusammen:
Dieser Fehlbetrag setzt sich wie folgt zusammen:
Fehlbetrag der Gebührenperiode 2001-2004 - 211,8 Mio. EUR
Bestands- und Entwicklungsbedarf 2005-2008 - 1.073,3 Mio. EUR
Mehrbedarf Zuschuss Filmförderungsanstalt - 11,2 Mio. EUR
Ungedeckter Finanzbedarf ohne ARTE - 1.296,3 Mio. EUR
ZDF-Anteil für Fehlbetrag ARTE - 76,2 Mio. EUR
Ungedeckter Finanzbedarf des ZDF zum 31.12.2008 - 1.372,5 Mio. EUR

Tz. 46
Das Deutschlandradio weist für den Planungszeitraum 2005-2008 in seiner Ertrags- und Aufwandsvorschau Erträge von 849,0 Mio. EUR und Aufwendungen von 810,8 Mio. EUR aus. In seiner Finanzvorschau belaufen sich die Mittelaufbringung auf 44,7 Mio. EUR, die Mittelverwendung auf 90,0 Mio. EUR. Zum Ende der Periode am 31. Dezember 2008 errechnet das Deutschlandradio nach Anwendung der modifizierten liquiditätsorientierten Planungsmethode einen ungedeckten Finanzbedarf von 84,5 Mio. EUR.

Dieser Fehlbetrag setzt sich wie folgt zusammen:
Überschuss/Fehlbetrag der Gebührenperiode 2001-2004 0,0 Mio. EUR
Bestandsbedarf 2005-2008 - 1,2 Mio. EUR
Entwicklungsbedarf 2005-2008 - 83,3 Mio. EUR
Ungedeckter Finanzbedarf des Deutschlandradios zum 31.12.2008 - 84,5 Mio. EUR

Tz. 47
Die Anmeldungen der Anstalten sind gegliedert in die Fortschreibung des Bestandes, den Entwicklungsbedarf in Form von Projektanmeldungen, die Ertragsprognose und den Quantitativen Nachweis der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Die Bewertung durch die Kommission folgt dieser Gliederung.

Die Fortschreibung des Bestandes soll den zu Beginn der Periode vorhandenen Leistungsumfang sichern. Hierzu werden für den Programm-, den Personal- und den Sachaufwand, bezogen auf das Basisjahr 2001, unterschiedliche jährliche Preissteigerungsraten zugrunde gelegt. Für Investitionen wird über einen Zeitraum von acht Jahren eine durchschnittliche Investitionsquote als Obergrenze ermittelt, bis zu der die Anmeldungen anerkannt werden können.

Die Berücksichtigung des Entwicklungsbedarfs soll die Teilhabe der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten an innovatorischen Entwicklungen im Rundfunkbereich gewährleisten (vgl. § 13 Abs. 2 Rundfunkstaatsvertrag). Hierzu reichen die Anstalten Projektanmeldungen ein, die von der Kommission in Form eines Checklistenverfahrens geprüft werden.

Die Ertragsprognose entzieht sich - bis auf die Entwicklung der Teilnehmergebühren - der Anwendung indexgestützter Verfahren. Hier erfolgt daher eine Überprüfung der Anmeldungen nach Plausibilität unter Berücksichtigung der Ist-Erträge sowie der Aufwendungen, bei denen ein direkter Zusammenhang mit Erträgen besteht.

Die erforderlichen Nachweise der laufenden Anstrengungen der Rundfunkanstalten zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit liefern die Grundlage für die Minderung des Gebührenanstiegs.

Tz. 48
Dem angemeldeten Finanzbedarf würde eine Gebührenerhöhung um 2,01 EUR entsprechen, wovon 1,12 EUR auf die ARD, 0,85 EUR auf das ZDF und 0,04 EUR auf das Deutschlandradio entfallen würde. Die Gebühr würde sich in eine Grundgebühr von 5,83 EUR und eine Fernsehgebühr von 12,33 EUR aufteilen.


Letzte Aktualisierung 11.10.2005