14. Bericht der Kommission zur Ermittlung
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
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Drittes Kapitel
Der Finanzbedarf der Rundfunkanstalten
1. Die Darstellungen der Anstalten
Tz. 43
Nach § 1 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag haben ARD, ZDF und
Deutschlandradio der Kommission alle zwei Jahre ihren Finanzbedarf zu
melden.
Die Finanzbedarfsanmeldungen der ARD, des ZDF und des Deutschlandradios sind der KEF zum vereinbarten Termin am 30. April 2003 zugeleitet worden.
Der Planungszeitraum nach Abschluss der laufenden Gebührenperiode beginnt am 01.01.2005 und endet am 31.12.2008. Die Planungen basieren auf den Ist-Zahlen des Jahres 2001. Als zusätzliche Information über die aktuelle Entwicklung haben die Rundfunkanstalten das Vorläufige Ist 2002 geliefert.
Die Finanzbedarfsanmeldungen sind erstmalig in EUR ausgewiesen. Alle DM-Beträge aus vergangenen Jahren wurden in EUR umgerechnet.
Tz. 44
Die ARD weist für den Planungszeitraum 2005-2008 in ihrer Ertragsund
Aufwandsvorschau Erträge von 23.865,3 Mio. EUR und Aufwendungen
von 24.938,8 Mio. EUR aus.1 In ihrer Finanzvorschau beläuft sich die
Mittelaufbringung auf 2.578,1 Mio. EUR, die Mittelverwendung auf
2.961,7 Mio. EUR. Zum Ende der Periode am 31.12.2008 errechnet die
ARD nach Anwendung der modifizierten liquiditätsorientierten Planungsmethode
einen ungedeckten Finanzbedarf von 1.956,6 Mio. EUR.
(1 bereinigt um den Finanzausgleich)
| Bestandsbedarf 2005-2008
(ARD-Anmeldung, Teil I, Tab. 00.1) |
- 1.431,6 Mio. EUR |
|---|---|
| Entwicklungsbedarf 2005-2008
(ARD-Anmeldung, Teil I, Tab. 00.1) |
- 791,6 Mio. EUR |
| Finanzbedarf 2002-2004
(ARD-Anmeldung, Teil I, Tab. 2.30) |
- 561,8 Mio. EUR |
| dem werden gegenüber gestellt: | |
| Ergebnisverbesserung 2002 | 95,7 Mio. EUR |
| Ergebnisverbesserung 2003 | 43,3 Mio. EUR |
| Auswirkung des Tarifabschlusses Öffentlicher Dienst 2004 |
7,1 Mio. EUR |
| Eigenmittel 31.12.2001 | 653,1 Mio. EUR |
| gegenüber gestellt in Summe: | + 799,2 Mio. EUR |
| Überschuss zum 31.12.2004 | 237,4 Mio. EUR |
| Auswirkung des Tarifabschlusses Öffentlicher Dienst 2005-2008 |
29,2 Mio. EUR |
| Ungedeckter Finanzbedarf der ARD zum 31.12.2008 | - 1.956,6 Mio. EUR |
Im Laufe des Verfahrens meldete die ARD Eigenmittel mindernde Korrekturen in Höhe von 40,6 Mio. EUR nach (vgl. im Einzelnen Tz. 320). Um diesen Betrag erhöht sich der Finanzbedarf der ARD.
Bei den Projekten DAB, DVB-T und Digitalisierung der Archive wurden die von der Kommission für die Gebührenperiode 2001-2004 anerkannten Mittel nicht in voller Höhe verausgabt. Die Kommission ist daher der Auffassung, dass diese Mittel zur teilweisen Deckung des Bedarfs für diese Maßnahmen in der Folgeperiode 2005-2008 übertragen werden sollen (vgl. Tzn. 217, 226, 237). Da die nicht verausgabten Mittel in Höhe von 90,9 Mio. EUR aber bereits im o.a. Überschuss enthalten sind, müssen sie in dieser Höhe als zusätzlicher Finanzbedarf anerkannt werden.
Tz. 45
Das ZDF weist in seiner Finanzvorschau 2005-2008 im Betriebshaushalt
Erträge von 7.335,2 Mio. EUR und Aufwendungen von 8.385,4 Mio. EUR aus,
im Investitionshaushalt Einnahmen von 357,8 Mio. EUR und Ausgaben
von 368,3 Mio. EUR. Nach Anwendung der modifizierten liquiditätsorientierten
Planungsmethode errechnet das ZDF zum 31.12.2008 einen
ungedeckten Finanzbedarf von 1.372,5 Mio. EUR.
Dieser Fehlbetrag setzt sich wie folgt zusammen:
| Fehlbetrag der Gebührenperiode 2001-2004 | - 211,8 Mio. EUR |
|---|---|
| Bestands- und Entwicklungsbedarf 2005-2008 | - 1.073,3 Mio. EUR |
| Mehrbedarf Zuschuss Filmförderungsanstalt | - 11,2 Mio. EUR |
| Ungedeckter Finanzbedarf ohne ARTE | - 1.296,3 Mio. EUR |
| ZDF-Anteil für Fehlbetrag ARTE | - 76,2 Mio. EUR |
| Ungedeckter Finanzbedarf des ZDF zum 31.12.2008 | - 1.372,5 Mio. EUR |
Tz. 46
Das Deutschlandradio weist für den Planungszeitraum 2005-2008 in
seiner Ertrags- und Aufwandsvorschau Erträge von 849,0 Mio. EUR und
Aufwendungen von 810,8 Mio. EUR aus. In seiner Finanzvorschau belaufen
sich die Mittelaufbringung auf 44,7 Mio. EUR, die Mittelverwendung
auf 90,0 Mio. EUR. Zum Ende der Periode am 31. Dezember 2008 errechnet
das Deutschlandradio nach Anwendung der modifizierten liquiditätsorientierten
Planungsmethode einen ungedeckten Finanzbedarf
von 84,5 Mio. EUR.
| Überschuss/Fehlbetrag der Gebührenperiode 2001-2004 | 0,0 Mio. EUR |
|---|---|
| Bestandsbedarf 2005-2008 | - 1,2 Mio. EUR |
| Entwicklungsbedarf 2005-2008 | - 83,3 Mio. EUR |
| Ungedeckter Finanzbedarf des Deutschlandradios zum 31.12.2008 | - 84,5 Mio. EUR |
Tz. 47
Die Anmeldungen der Anstalten sind gegliedert in die Fortschreibung
des Bestandes, den Entwicklungsbedarf in Form von Projektanmeldungen,
die Ertragsprognose und den Quantitativen Nachweis der Wirtschaftlichkeit
und Sparsamkeit. Die Bewertung durch die Kommission
folgt dieser Gliederung.
Die Fortschreibung des Bestandes soll den zu Beginn der Periode vorhandenen Leistungsumfang sichern. Hierzu werden für den Programm-, den Personal- und den Sachaufwand, bezogen auf das Basisjahr 2001, unterschiedliche jährliche Preissteigerungsraten zugrunde gelegt. Für Investitionen wird über einen Zeitraum von acht Jahren eine durchschnittliche Investitionsquote als Obergrenze ermittelt, bis zu der die Anmeldungen anerkannt werden können.
Die Berücksichtigung des Entwicklungsbedarfs soll die Teilhabe der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten an innovatorischen Entwicklungen im Rundfunkbereich gewährleisten (vgl. § 13 Abs. 2 Rundfunkstaatsvertrag). Hierzu reichen die Anstalten Projektanmeldungen ein, die von der Kommission in Form eines Checklistenverfahrens geprüft werden.
Die Ertragsprognose entzieht sich - bis auf die Entwicklung der Teilnehmergebühren - der Anwendung indexgestützter Verfahren. Hier erfolgt daher eine Überprüfung der Anmeldungen nach Plausibilität unter Berücksichtigung der Ist-Erträge sowie der Aufwendungen, bei denen ein direkter Zusammenhang mit Erträgen besteht.
Die erforderlichen Nachweise der laufenden Anstrengungen der Rundfunkanstalten zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit liefern die Grundlage für die Minderung des Gebührenanstiegs.
Tz. 48
Dem angemeldeten Finanzbedarf würde eine Gebührenerhöhung um
2,01 EUR entsprechen, wovon 1,12 EUR auf die ARD, 0,85 EUR auf das ZDF
und 0,04 EUR auf das Deutschlandradio entfallen würde. Die Gebühr
würde sich in eine Grundgebühr von 5,83 EUR und eine Fernsehgebühr
von 12,33 EUR aufteilen.
