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Kommission zur Ermittlung des
Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
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14. Bericht der Kommission zur Ermittlung
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten

| gesamten 14. Bericht als PDF (2.283KB) |

Achtes Kapitel
Bericht zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit

2. Bisherige Aussagen in Anknüpfung an den 12. Bericht

Die Kommission hatte im 12. Bericht festgestellt, dass von den Anstalten in der Gebührenperiode 2001-2004 mindestens ein Sparbeitrag von 3 % ihres Gesamtaufwandes zugunsten der Gebührenzahler finanzbedarfsmindernd zu berücksichtigen ist. Die ARD würde nach der gegenwärtigen Planung diese Vorgabe bis Ende 2004 nicht erreichen; das ZDF wird sie voraussichtlich erfüllen.

Tz. 335
Für die Periode 2001-2004 hatte die Kommission für ARD und ZDF mindestens folgende finanzbedarfsmindernde Netto-Einsparungen vorgegeben:
ARD rd. 720 Mio. EUR,
ZDF rd. 212 Mio. EUR

(vgl. 12. Bericht, Tz. 415), das sind jeweils rd. 3 % ihres Gesamtaufwandes.

Tz. 336
Hinsichtlich des Soll-/Ist-Vergleichs der zu Beginn einer Periode geplanten mit den später realisierten Wirtschaftlichkeits- und Sparmaßnahmen ist vereinbart, dass die Anstalten detailliert die in der Periode 2001-2004 durchgeführten oder noch ausstehenden Maßnahmen darstellen und den daraus resultierenden Finanzminderbedarf quantifizieren. Das Ergebnis ist mit dem Finanzminderbedarf abzugleichen, der zu Beginn der Periode - also im 12. Bericht - von der Kommission festgelegt wurde (Verfahrensheft zum IIVF, Tz. 157).

Der jetzt zum 14. Bericht vorgelegte Abgleich entspricht diesen Voraussetzungen nur teilweise und weist auch Unterschiede zwischen ARD und ZDF auf.

Die ARD hat den Abgleich mit dem 12. Bericht auf der Grundlage des Basisjahres 2001 bzw. 2000, das ZDF hat seinen Abgleich detailliert mit dem 13. Bericht vorgenommen auf der Basis 1999 und diesen um einen kursorischen Abgleich mit dem 12. Bericht auf der Basis von 1997 ergänzt.

Durch diese Abweichungen und Unterschiede wird ein nachfolgender Soll-/Ist-Vergleich nicht unerheblich erschwert und in seiner Aussagekraft eingeschränkt. Die Kommission erkennt an, dass das neue Instrument des Soll-/Ist-Vergleichs sich erst in der Praxis einspielen muss, erwartet aber von den Anstalten, dass es in Zukunft wie vereinbart angewendet wird.

Tz. 337
Die ARD gibt auf dem gegenwärtigen Stand der Planung für den Zeitraum 2001-2004 ihre finanzbedarfsmindernde Nettoeinsparung mit rd. 373 Mio. EUR an.

Gegenüber den Vorgaben der Kommission im 12. Bericht von 720 Mio. EUR bliebe dieses Ergebnis zurück.

Auch wenn man Ungenauigkeiten und Abgrenzungsschwierigkeiten wegen unterschiedlicher Basisjahre der Meldungen zum 12. und zum 14. Bericht in Rechnung stellt, bleibt festzustellen, dass der von der Kommission für die Gebührenperiode 2001-2004 vorgegebene Umfang der Netto-Einsparungen nach den gegenwärtigen Planungen nicht erreicht würde. Die Anstrengungen, dieses Ziel zu erreichen, müssen daher erhöht werden.

Tz. 338
Das ZDF errechnete zunächst für den Zeitraum 2001-2004 seine Netto- Wirtschaftlichkeits- und Sparergebnisse mit rd. 322 Mio. EUR auf der Basis des 13. Berichts.

In einer für die Kommission ergänzend überschlägig vorgenommenen Umrechnung auf das für den 12. Bericht maßgebende Basisjahr 1997 kommt das ZDF zu Netto-Einsparungen von insgesamt 246,5 Mio. EUR, die den Gebührenzahler entlasten.

Gegenüber den Vorgaben der Kommission im 12. Bericht von rd. 212 Mio. EUR ergibt sich demnach, dass das ZDF diese nach dem gegenwärtigen Stand der Planung überschreiten würde.

Tz. 339
Das Deutschlandradio hatte zum 12. und 13. Bericht noch keine vergleichbar differenzierte Darstellung seiner Wirtschaftlichkeit- und Sparmaßnahmen vorgelegt (13. Bericht, Tz. 309). Wegen geltend gemachter Investitionen in seinen Standorten Köln und Berlin wurde im Ergebnis keine finanzbedarfsmindernde Netto-Einsparung, sondern ein Mehrbedarf angemeldet. Die nunmehr für den Zeitraum 2001-2004 eingereichten Unterlagen bestätigen das Ergebnis des 13. Berichts.


Letzte Aktualisierung 11.10.2005