14. Bericht der Kommission zur Ermittlung
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
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Achtes Kapitel
Bericht zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
1. Grundlagen des Berichts
Tz. 331
Der Bericht zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist als zusammengefasste
Darstellung der Rationalisierungsbemühungen und Produktivitätssteigerungen
der Anstalten ein unentbehrlicher Bestandteil für die Finanzbedarfsfeststellung
und damit für die Höhe der Rundfunkgebühr. Er
wird ergänzt um ausgewählte Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen im
11. Kapitel.
Das festgestellte Netto-Potential an Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (Bruttoeinsparungen abzüglich Wiederverwendung von Einsparungen für Anpassungen und Ausweitungen des Bestandes) reduziert den Finanzbedarf der Rundfunkanstalten dadurch, dass die Summe, die sich aus der Fortschreibung des Bestandes, den anerkannten Entwicklungsprojekten und aus der Auffüllung der Deckungsstöcke ergibt, vermindert wird (vgl. Anlage 1, Tz. 15).
Tz. 332
Der Wirtschaftlichkeitsnachweis der Anstalten erfolgt grundsätzlich nach
dem von ARD, ZDF und Kommission gemeinsam entwickelten und zum
11. Bericht erstmals angewendeten Verfahren (vgl. 11. Bericht, Tz. 442).
Auf der Grundlage des Indexgestützten Integrierten Prüf- und Berechnungsverfahrens
(IIVF) haben die Anstalten ihre Aufwendungen für den
Bestand fortgeschrieben, die Ergebnisse der herkömmlichen Finanzbedarfsplanung
nach dem modifizierten liquiditätsorientierten Verfahren
gegenübergestellt und ihr Ergebnis weitgehend durch geplante Wirtschaftlichkeits-
und Sparmaßnahmen konkretisiert. Wirtschaftlichkeitsund
Sparmaßnahmen bei Entwicklungsprojekten mindern hingegen den
Aufwand für Entwicklungsbedarf unmittelbar.
Die aus dieser Methode und aus den geplanten Maßnahmen abgeleitete Höhe der Einsparungen ist eine Größe, die Hinweise gibt auf das Wirtschaftlichkeits- und Sparpotential, also die Funktion einer Orientierungsgröße hat und der kritischen Überprüfung hinsichtlich der Angemessenheit in der aktuellen Entscheidungssituation bedarf. Dies gilt besonders dann, wenn die Differenz zwischen der Finanzplanung und der indexgestützten Fortschreibung ungewöhnlich klein oder groß ist.
Tz. 333
Die Anmeldungen weisen grundsätzlich folgende Kategorien auf:
- Einsparungen:
- Dauerhafte Veränderungen (Wirtschaftlichkeits-, Spar- und Verzichtsmaßnahmen, die über die Planungsperiode hinauswirkend zu einer Verringerung des Finanzbedarfs führen),
- Vorübergehende Veränderungen (Wirtschaftlichkeits-, Spar- und Verzichtsmaßnahmen, die nur innerhalb der Planungsperiode wirken),
- Mehrbedarf:
- Veränderungen finanzwirtschaftlicher Parameter (Einflüsse von außen, die nicht von den Rundfunkanstalten zu beeinflussen sind),
- Wiederverwendung von Einsparungen für Anpassungen und Ausweitungen des Bestandes (Umschichtung im Bestand sowie interdependente Veränderungen zwischen Aufwandsarten).
Nachrichtlich sind Wirtschaftlichkeitsergebnisse und Kosteneinsparungen durch Investitionen und Ertragsverbesserungen mitzuteilen.
Tz. 334
Das von den Anstalten vorgelegte Material entspricht zwar grundsätzlich
dieser Kategorisierung, in der Zuordnung der Maßnahmen zu den
einzelnen Kategorien und in den zugrunde gelegten Basisjahren wird
aber nicht immer einheitlich verfahren. Die Kommission hat deshalb
gebeten, in Zukunft konsequent von den vereinbarten Grundlagen der
Zuordnung auszugehen.
