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Kommission zur Ermittlung des
Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
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14. Bericht der Kommission zur Ermittlung
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten

| gesamten 14. Bericht als PDF (2.283KB) |

Achtes Kapitel
Bericht zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit

1. Grundlagen des Berichts

Der Wirtschaftlichkeitsnachweis der Anstalten dient der Ermittlung des Potentials an Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, das finanzbedarfsmindernd zugunsten der Gebührenzahler eingesetzt werden kann.

Tz. 331
Der Bericht zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist als zusammengefasste Darstellung der Rationalisierungsbemühungen und Produktivitätssteigerungen der Anstalten ein unentbehrlicher Bestandteil für die Finanzbedarfsfeststellung und damit für die Höhe der Rundfunkgebühr. Er wird ergänzt um ausgewählte Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen im 11. Kapitel.

Das festgestellte Netto-Potential an Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (Bruttoeinsparungen abzüglich Wiederverwendung von Einsparungen für Anpassungen und Ausweitungen des Bestandes) reduziert den Finanzbedarf der Rundfunkanstalten dadurch, dass die Summe, die sich aus der Fortschreibung des Bestandes, den anerkannten Entwicklungsprojekten und aus der Auffüllung der Deckungsstöcke ergibt, vermindert wird (vgl. Anlage 1, Tz. 15).

Tz. 332
Der Wirtschaftlichkeitsnachweis der Anstalten erfolgt grundsätzlich nach dem von ARD, ZDF und Kommission gemeinsam entwickelten und zum 11. Bericht erstmals angewendeten Verfahren (vgl. 11. Bericht, Tz. 442). Auf der Grundlage des Indexgestützten Integrierten Prüf- und Berechnungsverfahrens (IIVF) haben die Anstalten ihre Aufwendungen für den Bestand fortgeschrieben, die Ergebnisse der herkömmlichen Finanzbedarfsplanung nach dem modifizierten liquiditätsorientierten Verfahren gegenübergestellt und ihr Ergebnis weitgehend durch geplante Wirtschaftlichkeits- und Sparmaßnahmen konkretisiert. Wirtschaftlichkeitsund Sparmaßnahmen bei Entwicklungsprojekten mindern hingegen den Aufwand für Entwicklungsbedarf unmittelbar.

Die aus dieser Methode und aus den geplanten Maßnahmen abgeleitete Höhe der Einsparungen ist eine Größe, die Hinweise gibt auf das Wirtschaftlichkeits- und Sparpotential, also die Funktion einer Orientierungsgröße hat und der kritischen Überprüfung hinsichtlich der Angemessenheit in der aktuellen Entscheidungssituation bedarf. Dies gilt besonders dann, wenn die Differenz zwischen der Finanzplanung und der indexgestützten Fortschreibung ungewöhnlich klein oder groß ist.

Tz. 333
Die Anmeldungen weisen grundsätzlich folgende Kategorien auf:

  • Einsparungen:
    • Dauerhafte Veränderungen (Wirtschaftlichkeits-, Spar- und Verzichtsmaßnahmen, die über die Planungsperiode hinauswirkend zu einer Verringerung des Finanzbedarfs führen),
    • Vorübergehende Veränderungen (Wirtschaftlichkeits-, Spar- und Verzichtsmaßnahmen, die nur innerhalb der Planungsperiode wirken),
  • Mehrbedarf:
    • Veränderungen finanzwirtschaftlicher Parameter (Einflüsse von außen, die nicht von den Rundfunkanstalten zu beeinflussen sind),
    • Wiederverwendung von Einsparungen für Anpassungen und Ausweitungen des Bestandes (Umschichtung im Bestand sowie interdependente Veränderungen zwischen Aufwandsarten).

Nachrichtlich sind Wirtschaftlichkeitsergebnisse und Kosteneinsparungen durch Investitionen und Ertragsverbesserungen mitzuteilen.

Tz. 334
Das von den Anstalten vorgelegte Material entspricht zwar grundsätzlich dieser Kategorisierung, in der Zuordnung der Maßnahmen zu den einzelnen Kategorien und in den zugrunde gelegten Basisjahren wird aber nicht immer einheitlich verfahren. Die Kommission hat deshalb gebeten, in Zukunft konsequent von den vereinbarten Grundlagen der Zuordnung auszugehen.


Letzte Aktualisierung 11.10.2005